Antrag: Ausländer müssen für die Heirat mit Chinesinnen eine schriftliche Verpflichtung abgeben


Ye Peiying, Chen Ailian und Luo Tianchan, Mitglieder des Landeskomitees der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes (PKKCV) und berühmte Sängerinnen bzw. Tänzerin, kümmern sich sehr um das Schicksal der Chinesinnen, die ins Ausland geheiratet haben. Auf der diesjährigen Tagung der PKKCV haben sie einen Antrag über die Verstärkung der Überprüfung der Heiraten mit Ausländern gestellt.

In den letzten Jahren heirateten immer mehr Chinesinnen Ausländer. Somit gab es immer mehr Ehestreite wegen der Heirat mit Ausländern. Besonders die Chinesinnen, die nach der Heirat mit Ausländern im Ausland leben, können die elementarsten persönlichen Rechte nicht genießen. Sie werden oft von einem Unglück betroffen.

Im Antrag heißt es, daß die gegenwärtig in China gültigen Gesetze und Verordnungen über die Beilegung der Ehestreite wegen der Heirat mit Ausländern offensichtlich unzulänglich sind, um die rechtmäßigen Rechte der Chinesinnen, die Ausländer geheiratet haben, zu schützen.

Im März und August 1983 veröffentlichte China „Einige Bestimmungen über die Eheschließung zwischen Überseechinesen bzw. Landsleuten von Hong Kong und Macao und chinesischen BürgerInnen auf dem Festland“ und „Einige Bestimmungen über die Eheschließung zwischen chinesischen BürgerInnen und AusländerInnen“. Aber die beiden Dokumente bestätigen nur gesetzlich den Status der Ausländer, die chinesische Bürgerinnen heiraten, und können nicht ihr Einkommen und ihe Garantie für das stabile Familienleben nach der Heirat feststellen.

Daher wird im Antrag vorgeschlagen, bei der Beurkundung der Eheschließungen Bedingungen für die Überprüfung hinzuzufügen. Ausländer sollen Bescheinigungen für ihre Steuerzahlung und ihr Vermögen vorzeigen, um zu beweisen, daß sie ein reguläres Einkommen haben. Zugleich sollen sie dem Standesamt eine schriftliche Verpflichtung einreichen, in der sie sich verpflichten sollen, im Fall einer Ehescheidung die Reisekosten für die Rückkehr der chinesischen Bürgerinnen und deren Unterhaltskosten vor dem Eingang des Urteils über die Ehescheidung zu tragen, um die grundlegenden Lebensbedingungen der chinesischen Bürgerinnen zu garantieren.

(CIIC/20. März 2001)