Das Rechtshilfesystem ist ein gesetzliches System, das in vielen
Ländern praktiziert wird. Nach diesem System soll der Staat den
Schwachen, die aufgrund finanzieller Schwierigkeiten und anderer
Gründe ihre grundlegenden sozialen Rechte nicht durch gewöhnliche
gesetzliche Mittel schützen können, durch Ermäßigung oder Erlaß von
Gebühren eine Rechtshilfe in allen Teilen des Rechtsverfahrens
leisten. Als ein Staatsakt zur Verwirklichung der
gesellschaftlichen und juristischen Gerechtigkeit und zum Schutz
der grundlegenden Rechte der Bürger nimmt dieses System im
Rechtssystem eines Landes eine sehr wichtige Stellung ein.
In
Artikel 34 der am 17. März 1996 angenommenen neuen
„Strafprozeßordnung der Volksrepulbik China“ ist festgelegt: „Wenn
der/die Angeklagte bei einer öffentlichen Anklage aus finanziellen
Schwierigkeiten oder anderen Gründen keinen Verteidiger beauftragt
hat, kann das Volksgericht einen Rechtsanwalt, der die
Verpflichtung für die Rechtshilfe trägt, beauftragen, ihn/sie zu
verteidigen. Wenn der/die Angeklagte blind, taubstumm oder
minderjährig ist und keinen Verteidiger beauftragt hat, soll das
Volksgericht einen Rechtsanwalt, der die Verpflichtung für die
Rechtshilfe trägt, beauftragen, ihn/sie zu verteidigen. Wenn
der/die Verteidigte zum Tode verurteilt werden kann und keinen
Verteidiger beauftragt hat, soll das Volksgericht einen
Rechtsanwalt, der die Verpflichtung für die Rechtshilfe trägt,
beauftragen, ihn/sie zu verteidigen.“ In der
Gesetzgebungsgeschichte Chinas wurde die „Rechtshilfe“ damit zum
ersten Mal im Gesetz verankert. Das ist ein Meilenstein im Aufbau
des Rechtshilfesystems Chinas.
Im
„Rechtsanwaltsgesetz der Volksrepulbik China“, das am 15. Mai 1996
angenommen wurde, ist der Inhalt der Rechtshilfe festgelegt. In
Kapitel VI heißt es: „Wenn Bürger bei der Unterhaltung von
Familienangehörigen, nach einem Arbeitsunfall, bei einem
Strafprozeß, bei einem Anspruch auf Staatsentschädigung oder
bezüglich der Auszahlung der Hinterbliebenenrente die Hilfe von
Rechtsanwälten brauchen, aber nicht in der Lage sind, die
Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen, können sie nach den staatlichen
Bestimmungen Rechtshilfe erhalten. Die Rechtsanwälte haben nach den
staatlichen Bestimmungen die Pflicht zur Rechtshilfe und müssen
diese verantwortungsbewußt den Hilfeempfängern leisten. Die
konkreten Maßnahmen zur Rechtshilfe werden von der Justizabteilung
des Staatsrats ausgearbeitet und dem Staatsrat zur Genehmigung
vorgelegt.“ In diesen Bestimmungen wird klar festgelegt, unter
welchen Umständen Bürger Rechtshilfe erhalten und Rechtsanwälte
nach dem Gesetz die Pflicht zur Rechtshilfe haben. Damit wurde eine
Grundlage für die Ausarbeitung eines speziellen Gesetzes über die
Rechtshilfe geschaffen.
Mittlerweile hat sich in China ein Rahmen für die Rechtshilfe auf
vier Ebenen herausgebildet:
1.
Auf Staatsebene ist das Rechtshilfezentrum des Justizministeriums
gegründet worden, das dafür verantwortlich ist, die Rechtshilfe im
ganzen Land anzuleiten und zu koordinieren.
Am
26. Mai 1997 wurde das Rechtshilfezentrum des Justizministeriums in
Beijing offiziell ins Leben gerufen. Seine Aufgabe besteht darin,
die Rechtshilfe fachlich anzuleiten, Regeln und Vorschriften für
die Rechtshilfe des ganzen Landes sowie einen mittel- und
langfristigen Entwicklungsplan und Jahresarbeitspläne
auszuarbeiten, die Rechtshilfe des ganzen Landes zu koordinieren
und den Austausch mit ausländischen Rechtshilfeorganisationen und
den betreffenden Persönlichkeiten zu entfalten.
Am
selben Tag wurde die Chinesische Stifung für Rechtshilfe gegründet.
Ihre Aufgabe besteht darin, einen Fonds für die Rechtshilfe zu
sammeln, zu verwalten und zu benutzen, das Rechtshilfesystem des
Staates zu propagieren und die juristische Gerechtigkeit zu
fördern. Der Fonds stammt hauptsächlich aus Spenden und
Sponsorschaften von inländischen Organisationen, Betrieben,
Handelskammern und Individuen sowie aus Bankzinsen, Erlösen aus der
Zeichnung von Aktien und anderen Wertpapieren usw.
2.
Auf Provinzebene sind Rechtshilfezentren der Provinzen bzw.
autonomen Gebiete gegründet worden, um die Rechtshilfe in ihrem
Gebiet anzuleiten und zu koordinieren.
3.
Auf Bezirks- bzw. Stadtebene sind Rechtshilfezentren der Bezirke
bzw. Städte gegründet worden, um die Rechtshilfe zu verwalten und
zu organisieren.
4.
In den Kreisen und Stadtbezirken, die über erforderliche
Bedingungen verfügen, sind Rechtshilfezentren gegründet worden, die
dafür zuständig sind, die Rechtshilfe durchzuführen. In den Orten,
wo die Bedingungen für die Einrichtung von Rechtshilfeorganen nicht
vorhanden sind, wird die Rechtshilfe vom Justizamt des jeweiligen
Kreises (Stadtbezirks) durchgeführt.
Bürger, die Rechtshilfe beantragen, müssen den folgenden
Bedingungen entsprechen: 1. Sie müssen beweisen können, daß sie die
Rechtshilfe brauchen, um ihre legitimen Rechte und Interessen zu
schützen. 2. Sie sind aus finanziellen Gründen nicht oder nicht
ganz in der Lage, die Gebühren für juristische Dienste zu
zahlen.
Die Rechtshilfe wird von Rechtsanwälten, Notaren und Juristen, die
in Grundeinheiten arbeiten, durchgeführt. Die Rechtsanwälte leisten
Rechtshilfe während eines Prozesses, einschließlich der
Verteidigung und Vertretung von Angeklagten und der Vertretung von
Zivilprozeßparteien, oder außerhalb des Prozesses. Die Notare
leisten bei notariellen Beglaubigungen Rechtshilfe. Die Juristen,
die in Grundeinheiten arbeiten, leisten bei juristischen
Beratungen, der Abfassung von Klageschriften und in Angelegenheiten
außerhalb des Prozesses einfache Rechtshilfe.
Die Rechtshilfe wird hauptsächlich durch die Regierung, Spenden aus
der Gesellschaft und freiwilligen Arbeitseinsatz von
Rechtsanwälten, Notaren und Juristen finanziert.
In
China befindet sich das Rechtshilfesystem noch im Anfangsstadium.
Als ein wichtiges gesetzliches System wird seine ständige
Entwicklung und Verbesserung bei der Durchführung des Programms,
das Land nach dem Gesetz zu verwalten, für den Schutz der
grundlegenden Menschenrechte der Bürger und die Förderung der
gesellschaftlichen Stabilität eine wichtige Rolle spielen.