Verabschiedung eines Versicherungsgesetzes zur Erfüllung der WTO-Anforderungen
Laut He Jingzhi, Abgeordnete des 9. Nationalen Volkskongresses (NVK), Chinas oberstes Gesetzgebungsorgan, soll Chinas Versicherungsgesetz in Übereinstimmung mit den internationalen Praktiken ergänzt werden und der neuen Situation nach Chinas Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) angepasst werden.
Die Abgeordnete des NVK, die auch Managerin der Shanghai Branch der China Life Insurance Co. ist, erklärte, dass sich die Versicherungsbranche als eine der ersten einheimischen Industrien, die sich ausländischem Kapital öffne, den Herausforderungen aus Chinas Beitritt zur WTO stelle und dringend ein effektives Gesetz benötige, um die Marktordnung mit den WTO-Bestimmungen in Einklang zu bringen.
Laut He weichen einige Klauseln des 1995 verabschiedeten Versicherungsgesetzes ganz offensichtlich von der internationalen Praxis ab, die Kontrolle, Investitionskanäle und die Interpretation einiger Fachbegriffe vorsieht.
-- Die bestehenden Klauseln bezüglich gewisser Versicherungsgesellschaften haben für die Entwicklung der Versicherungsprodukte und Wettbewerbsfähigkeit einheimischer Firmen nur eingeschränkt Gültigkeit und lassen diese im internationalen Vergleich schlecht aussehen.
-- Des weiteren behindern einige Klauseln, die den Einsatz von Kapital beschränken, die Entwicklung der Versicherungsgesellschaften. Es sollte Versicherungsgesellschaften erlaubt sein, den internationalen Praktiken entsprechend in verschiedenen Bereichen gewinnträchtig zu investieren.
He zufolge fördert die Öffnung des ausländischen Kapitals die Entwicklung der chinesischen Versicherungsbranche in starkem Maße. In den 10 Jahren vor 1989 lag die Wachstumsrate der Versicherungsprämien in Shanghai bei 28 Prozent. Als sich Shanghai ausländischen Versicherungsgesellschaften öffnete, stieg diese Zahl 1992 auf 82 Prozent an.
Chinas Beitritt zur WTO bedeute für die einheimischen Versicherungsgesellschaften eine große Chance, aber diese Chance könne nur genutzt werden, wenn China über ein gutes Versicherungsgesetz verfüge, das sich sowohl an den Erfordernissen der WTO orientiert als auch für die Entwicklung der einheimischen Versicherungsgesellschaften ausreichend Raum lässt, so He.
(CIIC/7. März 2002)
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