Im Parteistatut sieht vor: Der Landesparteitag findet alle fünf
Jahre einmal statt und wird vom Zentralkomitee einberufen. Wenn das
Zentralkomitee es für notwendig hält oder über ein Drittel aller
Organisationen auf Provinzebene es fordern, kann der
Landesparteitag vorfristig einberufen werden. Wenn keine
außerordentlichen Umstände vorliegen, soll er nicht verschoben
werden. Über die Anzahl der Abgeordneten zum Landesparteitag und
über das Verfahren zur Wahl der Abgeordneten entscheidet das
Zentralkomitee.