Die Wahlprozeduren sehen wie folgt aus:
a.
Nach Empfehlungen und Nominierungen der Parteiorganisationen der
verschiedenen Wahleinheiten von unten nach oben stellen die
ständigen Ausschüsse der Parteikomitees dieser Wahleinheiten durch
wiederholte Diskussionen über die nominierten Kandidaten und nach
überwiegenden Meinungen der Parteiorganisationen bzw. der
Parteimitglieder vorläufige Kandidatenlisten auf.
b.
Prüfung von Kandidaten. Dabei werden Meinungen der
Parteiorganisationen und der Disziplinkontroll- und
Überwachungsabteilungen der Einheiten, in denen die Kandidaten
arbeiten, sowie der Parteimitglieder in vollem Maße angehört.
c.
In Übereinstimmung mit den konkreten Forderungen des ZK der Partei
in Bezug auf die Bedingungen für die Abgeordneten und deren Zahl,
Quotenanteil und Zusammensetzung und nach Prüfungsergebnissen
stellen die ständigen Ausschüsse der Parteikomitees der
verschiedenen Wahleinheiten noch einmal ihre Kandidatenlisten
auf.
d.
Die Plenartagungen der Parteikomitees werden einberufen, um ihre
Kandidatenlisten, die der Organisationsabteilung beim ZK der Partei
zur Überprüfung vorgelegt werden, anzunehmen.
e.
Die Wahleinheiten rufen Parteitage bzw. Parteikongresse ein, um die
Abgeordneten zum Landesparteitag zu wählen. Die Zahl der Kandidaten
ist normalerweise 10% mehr als die der gewählten Abgeordneten. In
der Vorwahl wie auch der offiziellen Wahl kann die Methode der
Mehrkandidatenwahl angewandt werden. Die Vorwahl kann durch die
offizielle Mehrkandidatenwahl ersetzt werden. Das Wahlergebnis wird
beim ZK der Partei zur Überprüfung und Genehmigung vorgelegt.
(CIIC/23. Oktober 2002)
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