Innerhalb der Partei haben alle offiziellen Parteimitglieder das
aktive und passive Wahlrecht und können als Kandidaten zum
Parteitag nominiert werden. Allerdings muss die Kandidatenliste
durch gründliche Diskussionen in den Parteiorganisationen und von
den Wählern und nach den überwiegenden Meinungen festgelegt werden.
Keine Organisation bzw. Einzelperson darf aus irgendeinem Grund
einen Kandidaten ernennen.
Ein Kandidat zum Parteitag soll ein ausgezeichnetes Element sein,
das ein gutes ideologisches Bewußtsein, einen guten Arbeits-,
Führungs- und Lebensstil und einen noblen Charakter hat; ehrlich
und aufrecht in seiner Art ist; enge Verbindung mit den Volksmassen
hält und eine starke Fähigkeit hat, dienstliche Angelegenheiten zu
besprechen, Meinungen und Forderungen der Parteimitglieder und der
Volksmassen wahrheitsgetreu wiederzugeben und das demokratische
Recht der Parteimitglieder richtig auszuüben.
(CIIC/24. Oktober 2002)
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