Auf der 2. Tagung des 5. NVK am 1. Juli 1979 wurde das Wahlgesetz
verabschiedet.
Das Wahlgesetz wurde in Übereinstimmung mit dem Beschluss über die
Abänderung des Wahlgesetzes auf der 5. Tagung des 5. NVK am 10.
Dezember 1982 zum ersten Mal, auf der 18. Sitzung des Ständigen
Ausschusses des 6. NVK am 2. Dezember 1986 zum zweiten Mal und auf
der 12. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 8. NVK am 28. Februar
1995 zum dritten Mal abgeändert.
(CIIC/18. Februar 2003)
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