Die Anzahl der NVK-Abgeordneten der VBA wird durch den Ständigen
Ausschuss des NVK entschieden.
Die Abgeordnetenplätze der jeweiligen Hauptabteilungen und
Militärbezirken der VBA sowie des Amtes der Zentralen
Militärkommission werden durch das Wahlkomitee der VBA
verteilt.
Über die Anzahl der Abgeordneten der lokalen Garnisonen in den
Volkskongressen von der Kreisebene aufwärts wird durch die
Ständigen Ausschüsse der lokalen Volkskongresse entschieden.
(CIIC/18. Februar 2003)
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