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28. Können die im Ausland ansässigen Bürger der Volksrepublik China an den Wahlen teilnehmen? |
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Die Bürger der Volksrepublik China, die im Ausland ansässig sind,
können in ihren Heimatgebieten oder den Gebieten, wo sie vor ihrer
Ausreise ansässig waren, an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung ist,
dass sie sich während der Wahlen der Volkskongresse in China
aufhalten.
(CIIC/18. Februar 2003)
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