Der Ständige Ausschuss des NVK leitet die Wahl der Abgeordneten des
NVK.
Die Ständigen Ausschüsse der Volkskongresse der Provinzen, der
autonomen Gebiete, der regierungsunmittelbaren Städte und ihrer
Stadtbezirke sowie der autonomen Bezirke leiten die Wahlen der
Abgeordneten der Volkskongresse der jeweiligen Ebene.
Die Städte ohne Bezirke, die verschiedenen Stadtbezirke anderer
Großstädte, Kreise, autonome Kreise, Gemeinden,
Nationalitäten-Gemeinden und Ortschaften richten Wahlkomitees ein,
die die Wahlen der Abgeordneten der Volkskongresse der jeweiligen
Ebene leiten.
Die Wahlkomitees der Städte ohne Bezirke, die verschiedenen
Stadtbezirke anderer Großstädte, Kreise und autonome Kreise werden
von den Ständigen Ausschüssen der Volkskongresse der jeweiligen
Ebene geleitet.
Die Ständigen Ausschüsse der Volkskongresse der Provinzen,
autonomen Gebiete, regierungsunmittelbaren Städte, Städte mit
Bezirken und der autonomen Bezirke leiten die Wahlarbeit der
Volkskongresse von der Kreisebene abwärts in ihren jeweiligen
Verwaltungsgebieten.
Die finanziellen Aufwendungen für die Wahlen der Abgeordneten des
NVK und der lokalen Volkskongresse aller Ebene werden aus dem
Staatshaushalt beglichen.
(CIIC/18. Februar 2003)
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