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23. Wer kann zum NVK-Abgeordneten gewählt werden? |
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Alle Bürger der Volksrepublik China, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben, besitzen unabhängig von der Nationalität, der
Rasse, dem Geschlecht, dem Beruf, der sozialen Herkunft, der
Religion, dem Bildungsstand, der Vermögenslage und der Dauer ihrer
Ansässigkeit das aktive und das passive Wahlrecht. Davon
ausgenommen sind Personen, denen die politischen Rechte gesetzlich
aberkannt worden sind.
(CIIC/18. Februar 2003)
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