Die Abgeordnetendelegationen des NVK sind provisorische
Organisationen, die von den NVK-Abgeordneten je nach den
Wahleinheiten, d. h. den Provinzen, autonomen Gebieten,
regierungsunmittelbaren Städten, Sonderverwaltungszonen und den
VBA-Einheiten, gebildet werden.
Gemäß dem Organisationsgesetz des NVK bilden die NVK-Abgeordneten
nach den jeweiligen Wahleinheiten Delegationen und wählen
Delegationsleiter und Vizeleiter. Vor 1997 gab es landesweit 32
derartige Delegationen, die 31 Delegationen auf Provinzebene und
eine VBA-Delegation umfassten. Im Juni 1997 wurde die Stadt
Chongqing zur regierungsunmittelbaren Stadt und am 1. Juli 1997
wurde die Sonderverwaltungszone Hong Kong gegründet. Daher hatte
der 9. NVK 34 Delegationen. Nachdem am 20. Dezember 1999 die
Sonderverwaltungszone Macao gegründet wurde, die ebenfalls als
selbständige Delegation an der 3. Tagung des 9. NVK teilnahm, stieg
die Anzahl der Delegationen auf 35.
Jeder Abgeordneter gehört zu der Delegation des Gebiets, in dem er
zum NVK-Abgeordneten gewählt wurde. Wenn er an einen anderen
Arbeitsplatz in einem anderen Gebiet versetzt wird, kann er in die
Delegation des entsprechenden Gebiets überwechseln.
Die Delegationen haben folgende Pflichten:
a)
Sie müssen vor der Einberufung der Tagung verschiedene
Vorbereitungen treffen, z. B. ihre Leiter und Vizeleiter wählen,
den Entwurf der Namenliste des Präsidiums und des Generalsekretärs
sowie den Entwurf der Tagesordnung überprüfen und dazu Stellung
nehmen.
b)
Während der Tagung des NVK müssen sie die Tätigkeitsberichte des
Ständigen Ausschusses des NVK und des Staatsrats, die Pläne für die
volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung, die
Berichte über deren Durchführung, den Staatshaushaltsbericht, den
Bericht über dessen Durchführung, die Arbeitsberichte des Obersten
Volksgerichts und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft sowie
gegebenfalls weitere in der Tagesordnung stehende Anträge
überprüfen.
c)
Sie müssen Kandidaten der Organe der Staatsmacht und der Leiter der
Volksregierungen, Volksgerichte und Volksanwaltschaften, die vom
Präsidium nominiert wurden, diskutieren.
d)
Sie müssen dem NVK während der Tagung und in Übereinstimmung mit
der absoluten Mehrheit der Mitglieder einer Delegation Entlassungs-
und Interpellationsanträge im Namen dieser Delegation unterbreiten
oder der Tagung vorschlagen, ein Untersuchungskomitee für ein
bestimmtes Sonderthema einzurichten.
Die Sitzungen der Delegationen sind die wesentliche Methode zur
Überprüfung von Anträgen und Berichten während der Tagung des
NVK.
Die Delegationen haben folgende Rechte:
a)
Sie haben das Recht, der Tagung des NVK Anträge, die in die
Zuständigkeit der Tagung fallen, zu unterbreiten und schriftlich
Interpellationsanträge an den Staatsrat sowie dessen Ministerien
und Kommissionen zu richten.
b)
Mehr als drei Delegationen gemeinsam haben das Recht, die
Abberufung der Mitglieder des Ständigen Ausschusses des NVK, des
Staatspräsidenten, der stellvertretenden Staatspräsidenten, der
Mitglieder des Staatsrats und der Zentralen Militärkommission, des
Präsidenten des Obersten Volksgerichts und des Generalstaatsanwalts
der Obersten Volksstaatsanwaltschaft zu fordern. Diesbezügliche
Anträge werden vom Präsidium der Plenartagung zur Überprüfung
vorgelegt.
c)
Darüber hinaus können die Sitzungen der Delegationsleiter und des
Präsidiums während der Tagung des NVK entscheiden, Geheimsitzungen
abzuhalten.
(CIIC/18. Februar 2003)
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