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Umweltschutz
Gesetzliche Garantie und internationaler Austausch
Die chinesische Regierung ist bemüht um den Aufbau eines Rechtssystems
zum Umweltschutz. Bislang wurden fünf Schutzgesetze für
einzelne Umweltobjekte und neun Ressourcengesetze erlassen. Der Staatsrat
hat darüber hinaus über 30 Verwaltungsvorschriften zum Umweltschutz
festgelegt. Mit der Vermehrung großer Bauprojekte wurden ferner
"Verwaltungsvorschriften zum Umweltschutz bezüglich der
Aufbauprojekte" ausgearbeitet, um die Kontrolle zu intensivieren
und neue Verschmutzungsfaktoren rechtzeitig feststellen und ausschalten
zu können.
Die chinesische Regierung
hat die Zusammenarbeit mit dem Umweltprogramm der UNO, dem Globalumweltfonds,
der Weltbank und der Asiatischen Entwicklungsbank, mit den entwickelten
Ländern in Nordamerika und Europa sowie mit Japan und mit vielen
Entwicklungsländern verstärkt. Seit 1979 hat China die
"Internationale Konvention über den Handel mit bedrohten
Tier- und Pflanzenarten", die "Internationale Konvention
über die Kontrolle des Walfangs", die "Wiener Konvention
über den Schutz der Ozonschicht", die "Baseler Konvention
über die Kontrolle des Transfers gefährlicher Abfälle
über Grenzen und deren Behandlung", die "Montrealer
Vereinbarung über die die Ozonschicht abbauenden Materialien",
die "Rahmenkonvention über die Klimaveränderung",
die "Konvention über den Erhalt der Artenvielfalt",
die "Konvention über die Verhütung und Bekämpfung
der Verwüstung", die "Konvention über die international
bedeutenden Feuchtgebiete vor allem als Nistplätze von Wasservögeln"
und die "Londoner Konvention von 1972" unterzeichnet.
Ferner hat die chinesische Regierung eine Reihe wichtiger Dokumente
ausgearbeitet wie das "Protokoll über den Umweltschutz
Chinas im 21. Jahrhundert", das "Aktionsprogramm über
den Schutz der Artenvielfalt in China", das "Protokoll
über das Aktionsprogramm der Aufforstung im 21. Jahrhundert"
und das "Protokoll über Chinas Meere im 21. Jahrhundert"
und seine Pflichten und Versprechungen gewissenhaft erfüllt.
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