Umweltschutz
Gesetzliche Garantie und internationaler Austausch


Die chinesische Regierung ist bemüht um den Aufbau eines Rechtssystems zum Umweltschutz. Bislang wurden fünf Schutzgesetze für einzelne Umweltobjekte und neun Ressourcengesetze erlassen. Der Staatsrat hat darüber hinaus über 30 Verwaltungsvorschriften zum Umweltschutz festgelegt. Mit der Vermehrung großer Bauprojekte wurden ferner "Verwaltungsvorschriften zum Umweltschutz bezüglich der Aufbauprojekte" ausgearbeitet, um die Kontrolle zu intensivieren und neue Verschmutzungsfaktoren rechtzeitig feststellen und ausschalten zu können.

Die chinesische Regierung hat die Zusammenarbeit mit dem Umweltprogramm der UNO, dem Globalumweltfonds, der Weltbank und der Asiatischen Entwicklungsbank, mit den entwickelten Ländern in Nordamerika und Europa sowie mit Japan und mit vielen Entwicklungsländern verstärkt. Seit 1979 hat China die "Internationale Konvention über den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten", die "Internationale Konvention über die Kontrolle des Walfangs", die "Wiener Konvention über den Schutz der Ozonschicht", die "Baseler Konvention über die Kontrolle des Transfers gefährlicher Abfälle über Grenzen und deren Behandlung", die "Montrealer Vereinbarung über die die Ozonschicht abbauenden Materialien", die "Rahmenkonvention über die Klimaveränderung", die "Konvention über den Erhalt der Artenvielfalt", die "Konvention über die Verhütung und Bekämpfung der Verwüstung", die "Konvention über die international bedeutenden Feuchtgebiete vor allem als Nistplätze von Wasservögeln" und die "Londoner Konvention von 1972" unterzeichnet. Ferner hat die chinesische Regierung eine Reihe wichtiger Dokumente ausgearbeitet wie das "Protokoll über den Umweltschutz Chinas im 21. Jahrhundert", das "Aktionsprogramm über den Schutz der Artenvielfalt in China", das "Protokoll über das Aktionsprogramm der Aufforstung im 21. Jahrhundert" und das "Protokoll über Chinas Meere im 21. Jahrhundert" und seine Pflichten und Versprechungen gewissenhaft erfüllt.