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Bevölkerung
und Nationalität
Regionale Autonomie der Nationalitäten
Die Verwirklichung der Gleichberechtigung, der Solidarität, der
gegenseitigen Hilfeleistung und der Prosperität aller Nationalitäten
ist der Prinzip der chinesischen Regierung bei der Behandlung der
nationalen Beziehungen. Die Verfassung der Volksrepublik China sieht
vor, daß alle Nationalitäten gleichberechtigt sind. Der
Staat schützt die legitimen Rechte und Interessen der nationalen
Minderheiten. Diskriminierung und Unterdrückung jeglicher Nationalität
sind verboten, desgleichen jede Handlung, welche die Einheit der Nationalitäten
stört. Der Großnationalitäten-Chauvinismus vor allem
von Han und der lokale Nationalismus werden bekämpft. Jede Nationalität
genießt die Freiheit, ihre Sprache und Schrift anzuwenden und
zu entwickeln. Alle Nationalitäten genießen die Freiheit,
ihre Sitten und Gebräuche zu erhalten oder gegebenenfalls zu
reformieren.
Nach dieser grundlegenden Politik führt China das System der
regionalen Autonomie der Nationalitäten durch: Unter der einheitlichen
Führung des Staates existieren in den von nationalen Minderheiten
konzentriert bewohnten Gebieten entsprechende Institutionen, die die
Autonomie ausüben, so daß die nationalen Minderheiten Herren
über ihre Regionen sind und die lokalen Angelegenheiten selbst
verwalten können. Das "Gesetz über die regionale Autonomie
der Nationalitäten" von 1984 ist ein grundlegendes Gesetz,
das auf konkrete Weise die Durchführung dieses Systems sicherstellt.
Zur Zeit bestehen in China neben fünf autonomen Gebieten auf
Provinzebene - das Autonome Gebiet Innere Mongolei (gegründet
am 1. Mai 1947), das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang (gegründet
am 1. Oktober 1955), das Autonome Gebiet Guangxi der Zhuang-Nationalität
(gegründet am 5. März 1958), das Autonome Gebiet Ningxia
der Hui-Nationalität (gegründet am 25. Oktober 1958) und
das Autonome Gebiet Tibet (gegründet am 9. September 1965) -
noch 30 autonome Bezirke und 120 autonome Kreise (oder Banner). Darüber
hinaus gibt es noch über 1300 autonome Gemeinden. Die Organe
für die Ausübung der Autonomie sind die Volkskongresse und
die Volksregierungen der autonomen Gebiete, autonomen Bezirke und
autonomen Kreise (oder Banner). Die Vorsitzenden oder stellvertretenden
Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse der Volkskongresse
der verschiedenen Ebenen sowie die Vorsitzenden der autonomen Gebiete
und die Vorsteher der autonomen Bezirke und Kreise werden von Bürgern
aus jenen Nationalitäten gestellt, die die nationale regionale
Autonomie ausüben.
Die Organe für die Ausübung der Autonomie haben neben den
Befugnissen der lokalen Staatsorgane der jeweiligen Ebenen noch weitere
Rechte. Beispielsweise können sie entsprechend den politischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten der jeweiligen Nationalität
Verordnungen über die Autonomie und spezifische Ausführungsbestimmungen
ausarbeiten; sie können selbst über die Verwendung ihrer
Einnahmen entscheiden; sie können selbständig die lokalen
Angelegenheiten bezüglich des Aufbaus und der Bildung, der Wissenschaft,
der Kultur und des Gesundheitswesens planen und regeln. Außerdem
sorgt der Staat dafür, Kader und Fachkräfte aus den nationalen
Minderheiten an allgemeinen Hochschulen, speziellen Hochschulen oder
Instituten der Nationalitäten und besonderen Schulen für
Nationalitätenkader auszubilden. Darüber hinaus gewährt
die Zentralregierung den Regionen mit nationaler Autonomie finanzielle
und materielle Unterstützung, um die Entwicklung ihrer lokalen
Wirtschaft und Kultur zu fördern.
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