Bevölkerung und Nationalität
Regionale Autonomie der Nationalitäten


Die Verwirklichung der Gleichberechtigung, der Solidarität, der gegenseitigen Hilfeleistung und der Prosperität aller Nationalitäten ist der Prinzip der chinesischen Regierung bei der Behandlung der nationalen Beziehungen. Die Verfassung der Volksrepublik China sieht vor, daß alle Nationalitäten gleichberechtigt sind. Der Staat schützt die legitimen Rechte und Interessen der nationalen Minderheiten. Diskriminierung und Unterdrückung jeglicher Nationalität sind verboten, desgleichen jede Handlung, welche die Einheit der Nationalitäten stört. Der Großnationalitäten-Chauvinismus vor allem von Han und der lokale Nationalismus werden bekämpft. Jede Nationalität genießt die Freiheit, ihre Sprache und Schrift anzuwenden und zu entwickeln. Alle Nationalitäten genießen die Freiheit, ihre Sitten und Gebräuche zu erhalten oder gegebenenfalls zu reformieren.

Nach dieser grundlegenden Politik führt China das System der regionalen Autonomie der Nationalitäten durch: Unter der einheitlichen Führung des Staates existieren in den von nationalen Minderheiten konzentriert bewohnten Gebieten entsprechende Institutionen, die die Autonomie ausüben, so daß die nationalen Minderheiten Herren über ihre Regionen sind und die lokalen Angelegenheiten selbst verwalten können. Das "Gesetz über die regionale Autonomie der Nationalitäten" von 1984 ist ein grundlegendes Gesetz, das auf konkrete Weise die Durchführung dieses Systems sicherstellt.

Zur Zeit bestehen in China neben fünf autonomen Gebieten auf Provinzebene - das Autonome Gebiet Innere Mongolei (gegründet am 1. Mai 1947), das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang (gegründet am 1. Oktober 1955), das Autonome Gebiet Guangxi der Zhuang-Nationalität (gegründet am 5. März 1958), das Autonome Gebiet Ningxia der Hui-Nationalität (gegründet am 25. Oktober 1958) und das Autonome Gebiet Tibet (gegründet am 9. September 1965) - noch 30 autonome Bezirke und 120 autonome Kreise (oder Banner). Darüber hinaus gibt es noch über 1300 autonome Gemeinden. Die Organe für die Ausübung der Autonomie sind die Volkskongresse und die Volksregierungen der autonomen Gebiete, autonomen Bezirke und autonomen Kreise (oder Banner). Die Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse der Volkskongresse der verschiedenen Ebenen sowie die Vorsitzenden der autonomen Gebiete und die Vorsteher der autonomen Bezirke und Kreise werden von Bürgern aus jenen Nationalitäten gestellt, die die nationale regionale Autonomie ausüben.
Die Organe für die Ausübung der Autonomie haben neben den Befugnissen der lokalen Staatsorgane der jeweiligen Ebenen noch weitere Rechte. Beispielsweise können sie entsprechend den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten der jeweiligen Nationalität Verordnungen über die Autonomie und spezifische Ausführungsbestimmungen ausarbeiten; sie können selbst über die Verwendung ihrer Einnahmen entscheiden; sie können selbständig die lokalen Angelegenheiten bezüglich des Aufbaus und der Bildung, der Wissenschaft, der Kultur und des Gesundheitswesens planen und regeln. Außerdem sorgt der Staat dafür, Kader und Fachkräfte aus den nationalen Minderheiten an allgemeinen Hochschulen, speziellen Hochschulen oder Instituten der Nationalitäten und besonderen Schulen für Nationalitätenkader auszubilden. Darüber hinaus gewährt die Zentralregierung den Regionen mit nationaler Autonomie finanzielle und materielle Unterstützung, um die Entwicklung ihrer lokalen Wirtschaft und Kultur zu fördern.