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Religionen
und Sitten
Politik der Glaubensfreiheit
In der Verfassung Chinas steht geschrieben: "Die Bürger
der Volksrepublik China genießen die Glaubensfreiheit; kein
Staatsorgan, keine gesellschaftliche Organisation und keine Einzelperson
darf Bürger dazu zwingen, sich zu einer Religion zu bekennen
oder nicht zu bekennen, noch dürfen sie jene Bürger nicht
benachteiligen, die sich zu einer Religion bekennen oder nicht bekennen."
In anderen chinesischen Gesetzen wie dem Strafrecht, den Allgemeinen
Regeln des Zivilgesetzes, dem Gesetz über die regionale Autonomie
der Nationalitäten, dem Bildungsgesetz, dem Arbeitsgesetz, dem
Gesetz über die Wahl des Volkskongresses und dem Gesetz für
die Organisierung von Dorfbewohner-Komitees gibt es dementsprechende
Artikel über den Schutz der Religionsfreiheit der chinesischen
Bürger und über die Nichtdiskriminierung der Bürger,
die sich zu einer Religion bekennen oder nicht bekennen.
Die grundlegenden Inhalte der chinesischen Politik bezüglich
der Glaubensfreiheit sind folgende:
- Respekt und Schutz der Religionsfreiheit. In China hat jeder Bürger
die Freiheit, sich zu einer Religion oder zu keiner Religion zu bekennen,
sich zu dieser Religion oder zu jener Religion zu bekennen; sie haben
auch die Freiheit, sich in derselben Religion dieser Sekte oder jener
Sekte anzuschließen, und auch die Freiheit, früher nicht
religiös gewesen zu sein und jetzt sich zu einer Religion zu
bekennen oder umgekehrt. Das heißt, die Wahl des Glaubens ist
eine rein private Angelegenheit der Bürger. Kein Staatsorgan,
keine gesellschaftliche Organisation und keine Einzelperson können
sie diesbezüglich zu irgend etwas zwingen. Die gläubigen
und nichtgläubigen Bürger sind völlig gleichberechtigt,
sie genießen die in den Gesetzen festgelegten gleichen Rechte
und müssen auch die in den Gesetzen festgelegten gleichen Pflichten
übernehmen.
-Schutz der normalen religiösen Aktivitäten. Alle normalen
Aktivitäten in den religiösen Versammlungsstätten und
in den Häusern der Gläubigen regeln die religiösen
Gemeinschaften und ihre Anhänger selbst. Sie sind gesetzlich
geschützt, keine Einzelperson darf sich darin einmischen. Die
von der chinesischen Regierung erlassenen "Vorschriften über
die Verwaltung religiöser Versammlungsstätten" sehen
vor: Die religiösen Versammlungsstätten werden von dafür
zuständigen Organen selbständig verwaltet, die Legitimität
der religiösen Versammlungsstätten und die normalen religiösen
Aktivitäten in ihnen sind gesetzlich geschützt; wer die
Legitimität einer religiösen Versammlungsstätte verletzt,
wird zur gesetzlichen Verantwortung gezogen.
- Alle Religionen sind gleichberechtigt. In China gibt es keine Religion,
die eine Sonderstellung einnimmt. Die Regierung behandelt sie alle
ganz gleich und fördert die gegenseitige Achtung und das harmonische
Zusammensein zwischen den unterschiedlichen Religionen. In China sind
die Religionen von der Politik und der Bildung getrennt. Die Staatsmacht
nutzt die Religionen nicht, um sie sich dienstbar zu machen, während
sich die Religionen auch nicht in die Administration, Rechtsprechung
und Bildung des Staates einmischen.
-Prinzip der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und Selbstverwaltung.
Die chinesischen Religionsgemeinschaften, ihr Verwaltungspersonal
und ihre Priesterschaft sowie die Gläubigen üben ihre religiösen
Tätigkeiten selbständig aus; die religiösen Organisationen
und die religiösen Angelegenheiten Chinas dürfen von keiner
ausländischen Macht beherrscht werden. Die chinesischen religiösen
Gemeinschaften sind berechtigt, mit den Religionsgemeinschaften aller
Länder der Welt in Verbindung zu treten und Austausch zu führen,
das gegenseitige Verständnis und die gegenseitige Freundschaft
zu verbessern. Doch diese Kontakte und der Austausch müssen auf
völliger Gleichberechtigung und dem gegenseitigen Respekt basieren.
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