Religionen und Sitten
Politik der Glaubensfreiheit


In der Verfassung Chinas steht geschrieben: "Die Bürger der Volksrepublik China genießen die Glaubensfreiheit; kein Staatsorgan, keine gesellschaftliche Organisation und keine Einzelperson darf Bürger dazu zwingen, sich zu einer Religion zu bekennen oder nicht zu bekennen, noch dürfen sie jene Bürger nicht benachteiligen, die sich zu einer Religion bekennen oder nicht bekennen." In anderen chinesischen Gesetzen wie dem Strafrecht, den Allgemeinen Regeln des Zivilgesetzes, dem Gesetz über die regionale Autonomie der Nationalitäten, dem Bildungsgesetz, dem Arbeitsgesetz, dem Gesetz über die Wahl des Volkskongresses und dem Gesetz für die Organisierung von Dorfbewohner-Komitees gibt es dementsprechende Artikel über den Schutz der Religionsfreiheit der chinesischen Bürger und über die Nichtdiskriminierung der Bürger, die sich zu einer Religion bekennen oder nicht bekennen.

Die grundlegenden Inhalte der chinesischen Politik bezüglich der Glaubensfreiheit sind folgende:

- Respekt und Schutz der Religionsfreiheit. In China hat jeder Bürger die Freiheit, sich zu einer Religion oder zu keiner Religion zu bekennen, sich zu dieser Religion oder zu jener Religion zu bekennen; sie haben auch die Freiheit, sich in derselben Religion dieser Sekte oder jener Sekte anzuschließen, und auch die Freiheit, früher nicht religiös gewesen zu sein und jetzt sich zu einer Religion zu bekennen oder umgekehrt. Das heißt, die Wahl des Glaubens ist eine rein private Angelegenheit der Bürger. Kein Staatsorgan, keine gesellschaftliche Organisation und keine Einzelperson können sie diesbezüglich zu irgend etwas zwingen. Die gläubigen und nichtgläubigen Bürger sind völlig gleichberechtigt, sie genießen die in den Gesetzen festgelegten gleichen Rechte und müssen auch die in den Gesetzen festgelegten gleichen Pflichten übernehmen.

-Schutz der normalen religiösen Aktivitäten. Alle normalen Aktivitäten in den religiösen Versammlungsstätten und in den Häusern der Gläubigen regeln die religiösen Gemeinschaften und ihre Anhänger selbst. Sie sind gesetzlich geschützt, keine Einzelperson darf sich darin einmischen. Die von der chinesischen Regierung erlassenen "Vorschriften über die Verwaltung religiöser Versammlungsstätten" sehen vor: Die religiösen Versammlungsstätten werden von dafür zuständigen Organen selbständig verwaltet, die Legitimität der religiösen Versammlungsstätten und die normalen religiösen Aktivitäten in ihnen sind gesetzlich geschützt; wer die Legitimität einer religiösen Versammlungsstätte verletzt, wird zur gesetzlichen Verantwortung gezogen.

- Alle Religionen sind gleichberechtigt. In China gibt es keine Religion, die eine Sonderstellung einnimmt. Die Regierung behandelt sie alle ganz gleich und fördert die gegenseitige Achtung und das harmonische Zusammensein zwischen den unterschiedlichen Religionen. In China sind die Religionen von der Politik und der Bildung getrennt. Die Staatsmacht nutzt die Religionen nicht, um sie sich dienstbar zu machen, während sich die Religionen auch nicht in die Administration, Rechtsprechung und Bildung des Staates einmischen.

-Prinzip der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und Selbstverwaltung. Die chinesischen Religionsgemeinschaften, ihr Verwaltungspersonal und ihre Priesterschaft sowie die Gläubigen üben ihre religiösen Tätigkeiten selbständig aus; die religiösen Organisationen und die religiösen Angelegenheiten Chinas dürfen von keiner ausländischen Macht beherrscht werden. Die chinesischen religiösen Gemeinschaften sind berechtigt, mit den Religionsgemeinschaften aller Länder der Welt in Verbindung zu treten und Austausch zu führen, das gegenseitige Verständnis und die gegenseitige Freundschaft zu verbessern. Doch diese Kontakte und der Austausch müssen auf völliger Gleichberechtigung und dem gegenseitigen Respekt basieren.