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Politische
Systemen und Staatsorgane
Die lokalen Volkskongresse und die lokalen Volksregierungen
aller Ebenen
Gemäß der administrativen Einteilung des Landes gibt es
Volkskongresse und Volksregierungen der Provinzen (autonomen Gebiete,
regierungsunmittelbaren Städte), der Kreise (Städte) und
der Gemeinden (Ortschaften). Die lokalen Volkskongresse von der Kreisebene
an aufwärts haben ständige Ausschüsse.
Die lokalen Volkskongresse aller Ebenen sind die lokalen Organe der
Staatsmacht. Sie haben das Recht, in ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten
wichtige Angelegenheiten zu bestimmen. Die Volkskongresse der Provinzen,
der autonomen Gebiete und der regierungsunmittelbaren Städte
können auch lokale Verordnungen und Vorschriften ausarbeiten.
Die lokalen Volksregierungen aller Ebenen sind die lokalen Organe
der Staatsverwaltung der jeweiligen Ebene. Sie sind den Volkskongressen
und ihren ständigen Ausschüssen der jeweiligen Ebenen und
den Organen der Staatsverwaltung der nächsthöheren Ebenen
verantwortlich und rechenschaftspflichtig, unterstehen der einheitlichen
Führung des Staatsrats und leiten in ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten
die administrative Arbeit.
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