Politische Systemen und Staatsorgane
Die lokalen Volkskongresse und die lokalen Volksregierungen aller Ebenen


Gemäß der administrativen Einteilung des Landes gibt es Volkskongresse und Volksregierungen der Provinzen (autonomen Gebiete, regierungsunmittelbaren Städte), der Kreise (Städte) und der Gemeinden (Ortschaften). Die lokalen Volkskongresse von der Kreisebene an aufwärts haben ständige Ausschüsse.
Die lokalen Volkskongresse aller Ebenen sind die lokalen Organe der Staatsmacht. Sie haben das Recht, in ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten wichtige Angelegenheiten zu bestimmen. Die Volkskongresse der Provinzen, der autonomen Gebiete und der regierungsunmittelbaren Städte können auch lokale Verordnungen und Vorschriften ausarbeiten.

Die lokalen Volksregierungen aller Ebenen sind die lokalen Organe der Staatsverwaltung der jeweiligen Ebene. Sie sind den Volkskongressen und ihren ständigen Ausschüssen der jeweiligen Ebenen und den Organen der Staatsverwaltung der nächsthöheren Ebenen verantwortlich und rechenschaftspflichtig, unterstehen der einheitlichen Führung des Staatsrats und leiten in ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten die administrative Arbeit.