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Politische
Systemen und Staatsorgane
Menschenrechte
Die chinesische Regierung
schätzt "Die Deklaration über die Menschenrechte
der Welt" hoch ein und vertritt die Ansicht, daß sie
das erste internationale Dokument ist, das systematisch konkrete
Inhalte bezüglich der Achtung und des Schutzes der grundsätzlichen
Menschenrechte aufgestellt und eine Grundlage für die Verwirklichung
der Menschenrechte in der Welt geschaffen hat. China ist auch der
Meinung, daß die Praktizierung der allgemeinen Grundsätze
der Menschenrechte mit den konkreten Verhältnissen jedes Staates
verbunden werden muß. Da es große Unterschiede hinsichtlich
der Gesellschaftsordnung, des Niveaus der wirtschaftlichen Entwicklung
und der historischen sowie kulturellen Traditionen besteht, unterscheiden
sich die Vorstellungen von Menschenrechten und die Methoden, sie
zu praktizieren, in den verschiedenen Ländern.
Auf der Grundlage seiner eigenen Geschichte, der Verhältnisse
des Landes und der langjährigen praktischen Erfahrungen hat
China hinsichtlich der Menschenrechte eigene Prioritäten aufgestellt
und entsprechende Gesetze und politische Richtlinien ausgearbeitet:
Erstens: In China gelten die Menschenrechte nicht nur für eine
Minderheit, bestimmte Klassen oder bestimmte Schichten, sondern
für alle Staatsbürger. Die den chinesischen Bürgern
garantierten Menschenrechte umfassen sowohl das Recht auf Leben,
die Freiheit der Person und politischen Rechte als auch die Rechte
auf verschiedenen Gebieten wie Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft.
Die Regierung schenkt nicht nur dem Schutz der Menschenrechte von
Einzelpersonen große Aufmerksamkeit, sondern legt auch großes
Gewicht auf die Wahrung der kollektiven Menschenrechte.
Zweitens: Die chinesischen Bürger sind gegenüber dem Gesetz
gleichberechtigt. Sie genießen alle in der Verfassung und
in den Gesetzen festgelegten Rechte der Bürger, unabhängig
von Einkommen, Vermögen, Nationalität und Rasse, dem Geschlecht,
dem Beruf, der sozialen Herkunft, der Religion, dem Bildungsstand
und der Dauer ihrer Ansässigkeit.
Drittens: Die Regierung gewährleistet die Verwirklichung der
Menschenrechte institutionell, gesetzlich und materiell. Die Bürger
genießen in ihrem täglichen Leben alle Rechte, die in
der Verfassung und in den Gesetzen festgelegt sind. Deshalb werden
die Menschenrechte von allen Nationalitäten, dem ganzen Volk
in seinen verschiedenen Schichten, allen politischen Parteien, Massenorganisationen
und Gesellschaftskreisen befürwortet und unterstützt.
Für ein Land und eine Nation bedeuten die Menschenrechte vor
allem das Recht des Volks auf Leben, und von daher ist die Entwicklung
die Grundlage zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte.
Nach der Gründung der Volksrepublik China 1949 betrachtete
die chinesische Regierung die Lösung der Nahrungs- und Bekleidungsprobleme
der Bevölkerung als ihre vorrangige Sache und dringendste Aufgabe.
Seit dem Jahr 1979 führt China mit dem wirtschaftlichen Aufbau
im Mittelpunkt die Reform- und Öffnungspolitik durch, was die
Entwicklung der gesellschaftlichen Produktivkräfte enorm vorangetrieben
hat. Ende der 80er Jahre wurden die Kleidungs- und Nahrungsprobleme
der Bevölkerung im großen und ganzen gelöst, was
auch bedeutet, daß auch das Recht des Volkes auf Leben im
wesentlichen verwirklicht wurde. Gegenwärtig bringt China mit
voller Zuversicht umfassend die Reform und Öffnung voran und
entwickelt die Volkswirtschaft, um das Leben des Volkes von der
Sicherstellung der Ernährung und Bekleidung auf das Niveau
eines bescheidenen Wohlstands anzuheben.
China wirkt aktiv an den internationalen Aktivitäten im Bereich
der Menschenrechte mit und hat nahe 20 internationale Konventionen
zu den Menschenrechten einschließlich der "Internationalen
Konvention über die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und
kulturellen Rechte" und der "Internationalen Konvention
über die Bürgerrechte und die politischen Rechte"
unterzeichnet, bewilligt und ist ihnen beigetreten. Mittels Gesetzgebung,
Justitz, Verwaltung und anderen Maßnahmen ist die chinesische
Regierung gewissenhaft den in diesen Konventionen vorgeschriebenen
Verpflichtungen nachgekommen und hat den Kontroll- und Durchführungsorganen
der Konventionen termingemäß Berichte darüber erstattet.
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