VII. Rüstungskontrolle und Abrüstung
     
  Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde eine Reihe von Ergebnissen im Bereich der internationalen Rüstungskontrolle, Abrüstung und Verhinderung der Weitergabe von Kernwaffen erzielt. Allerdings ist der gute Trend durch eine Reihe von negativen Entwicklungen in den letzten Jahren geschädigt worden. Unter der gegenwärtigen Situation ist die Wahrung der globalen strategischen Ausgewogenheit und Stabilität sowie des Rechtssystems für die internationale Rüstungskontrolle und Abrüstung von großer Bedeutung. Das bestehende Rechtssystem für die internationale Rüstungskontrolle und Abrüstung bildet einen wichtigen Bestandteil des globalen Kollektivsicherheitsrahmens mit der UNO als Zentrum. Die chinesische Regierung ist bereit, gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft für die Wahrung dieses Rechtssystems, das Vorantreiben des Fortschritts der Rüstungskontrolle und Abrüstung und die Verhinderung der Weitergabe von Kernwaffen ihre Beiträge zu leisten.

Zur Frage der nuklearen Abrüstung

China befürwortet konsequent das generelle Verbot und die völlige Vernichtung der Kernwaffen. Vom ersten Tag an, an dem es über Kernwaffen verfügte, hat China feierlich erklärt, dass es zu keiner Zeit und unter keinen Umständen als erstes Land Kernwaffen einsetzen wird. Später hat es sich klar dazu verpflichtet, bedingungslos keine Kernwaffen gegen kernwaffenfreie Länder und Zonen einzusetzen und auch nicht mit nuklearen Drohungen gegen sie vorzugehen. China verlangt stets von allen kernwaffenbesitzenden Ländern, das o. g. Versprechen gesetzlich zu verankern. China nimmt seit jeher eine äußerst zurückhaltende Haltung zur Entwicklung von Kernwaffen ein und hält den Umfang seines nuklearen Arsenals auf dem für seine Selbstverteidigung erforderlichen niedrigsten Niveau. China ist der Ansicht, dass diejenigen Länder, die die größten Kernwaffendepots besitzen, für die nukleare Abrüstung eine besondere und vorrangige Verantwortung tragen und als erste ihre Kernwaffendepots in großem Maßstab reduzieren und alle reduzierten Kernwaffen vernichten sollten. China begrüßt einen neuen Vertrag über die Reduzierung von offensiven strategischen Waffen zwischen den USA und Russland und hofft, dass sie wirksame Maßnahmen treffen, damit gewährleistet wird, dass die nukleare Abrüstung überprüft und dieser Prozess nicht umgekehrt werden kann und dass der Fortschritt der nuklearen Abrüstung weiter vorangetrieben wird, um den Frieden und die Stabilität der Welt wirklich zu fördern.

Der Vertrag über das allseitige Verbot von Kernwaffentests stellt einen wichtigen Schritt für den Prozess der nuklearen Abrüstung dar. In der ersten Gruppe der Unterzeichnerstaaten dieses Vertrags nimmt China aktiv an der Arbeit des Vorberei-tungskomitees der Vertragsorganisation teil und setzt im Inland alle Vorbereitungen für die Erfüllung des Vertrags gewissenhaft in die Tat um. Die chinesische Regierung hat bereits dem Ständi-gen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses den Vertrag zur Überprüfung und Ratifizierung vorgelegt. Um den Vertrag so früh wie möglich in Kraft zu setzen, will China mit der interna-tionalen Gemeinschaft gemeinsame Anstrengungen unternehmen. Der Abschluss des Vertrags über das Verbot der Produktion von Spaltmaterialien für Kernwaffen (kurz: Vertrag über das Verbot der Produktion) durch Verhandlungen wird zum Vorantreiben des Prozesses der nuklearen Abrüstung und zur Verhinderung der Weitergabe von Kernwaffen beitragen. China unterstützt die baldmöglichste Eröffnung der Verhandlungen über diesen Vertrag auf der Grundlage des allseitigen und ausgeglichenen Arbeits-plans, der in der Abrüstungskonferenz zustande kam.

Zur Frage der Abrüstung chemischer und biologischer Waffen

China tritt konsequent für ein generelles Verbot und die völlige Vernichtung chemischer Waffen ein. Als einer der ersten Unterzeichnerstaaten der Konvention über das Verbot chemischer Waffen verfolgt China energisch die Grundsätze und Ziele dieser Konvention und erfüllt gewissenhaft und streng alle in der Konvention festgelegten Pflichten. Es hat einen speziellen staatlichen Apparat für die Durchführung der Konvention eingerichtet, termingerecht seinen ersten Bericht und die Jahresberichte vollständig vorgelegt, sich 55 Überprüfungen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen unterstellt und mit dieser Organisation gemeinsam Ausbildungskurse für Inspektoren und Symposien abgehalten.

Auf dem chinesischen Territorium befindet sich bis heute noch eine große Anzahl von chemischen Waffen, die Japan hinterlassen hat. Die chinesische Seite forderte die japanische Seite auf, im Geist des von der chinesischen und der japanischen Regierung unterzeichneten Memorandums über die Vernichtung der von Japan auf dem chinesischen Territorium hinterlassenen chemischen Waffen den in der Konvention über das Verbot chemischer Waffen vorgeschriebenen Pflichten gewissenhaft nachzukommen, die betreffende Arbeit beschleunigt zu leisten und so früh wie möglich die tatsächliche Vernichtung dieser Waffen in Angriff zu nehmen.

China befürwortet von jeher das generelle Verbot und die völlige Vernichtung biologischer Waffen. 1984 trat China der Konvention über das Verbot biologischer Waffen bei und hat gewissenhaft alle seine Pflichten erfüllt. Seit 1987 erstattet China jedes Jahr der UNO nach dem Beschluss der Überprüfungssitzung der Konvention Bericht über seine vertrauensbildenden Maßnah-men, welche mit der Konvention im Zusammenhang stehen.

China unterstützt die allseitige Stärkung der Gültigkeit der Konvention über das Verbot biologischer Waffen und hat aktiv an Verhandlungen der von den Konventionspartnern eingerich-teten Sonderarbeitsgruppe über die Formulierung eines Konven-tionsprotokolls teilgenommen. China drückte jedoch sein Bedauern darüber aus, dass das Protokoll nicht termingerecht zustande kam und dass die 5. Überprüfungssitzung der Konven-tion gezwungen war, sich zu vertagen. China vertritt die Meinung, dass es der optimale Weg zur Stärkung der Gültigkeit der Konven-tion wäre, durch multilaterale Verhandlungen ein Protokoll mit einem ausgewogenen Inhalt und der Auflistung wirksamer Maßnahmen auszuarbeiten. China ist bereit, zusammen mit allen Seiten weiter nach Maßnahmen zur Stärkung der Allgemein-gültigkeit der Konvention unter allgemeiner Beteiligung aller Konventionspartner und im multilateralen Rahmen zu suchen.

Zur Frage der Raketenabwehr und der Verhütung des Wettrüstens im Weltraum

China nimmt eine konsequente und eindeutige Stellung zur Raketenabwehr ein. China versteht völlig, dass die betreffenden Staaten in der Frage der Verbreitung von Massenvernichtungs-waffen und deren Trägermitteln um die Sicherheit besorgt sind. Wie viele andere Länder glaubt auch China, dass diese Frage durch gemeinsame Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft und mit politischen und diplomatischen Mitteln gelöst werden soll.

China bedauert, dass der Vertrag über die Abwehrraketen (ABM) außer Kraft gesetzt wurde. Es ist immer der Auffassung, dass die Aufrechterhaltung der globalen strategischen Stabilität sowie des Systems für die internationale Rüstungskontrolle, Abrüstung und Verhinderung der Weitergabe von Kernwaffen von großer Bedeutung ist und den grundlegenden Interessen aller Länder entspricht. China hofft, dass die betreffenden Länder auf die Stimme der internationalen Gemeinschaft hören und in der Frage der Abwehrraketen umsichtig handeln. Gleichzeitig ist China gewillt, mit allen Seiten konstruktive Dialoge zu führen und für die Wahrung des Friedens und der Sicherheit in der ganzen Welt gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen.

China zeigt seine ernste Besorgnis, dass gewisse Länder gemeinsam ein Raketenabwehrsystem für Kriegsgebiete (TMD) erforschen und entwickeln und dass sie planen, dieses System in der nordostasiatischen Region zu etablieren. Dies wird unvermeidlich zur Verbreitung fortgeschrittener Raketentechnik führen und den Frieden und die Stabilität im asiatisch-pazifischen Raum beeinträchtigen. China ist entschieden dagegen, dass irgendein Land das TMD oder diesbezügliche Hilfe an Taiwan liefert und in irgendeiner Form Taiwan in das TMD aufnimmt.

Der Weltraum gehört der ganzen Menschheit, seine friedliche Nutzung ist ihr gemeinsamer Wunsch. Zur Zeit droht die Gefahr einer Einsetzung von Waffen im Weltraum. Die Verhinderung des Einsatzes von Waffen im Weltraum und des Wettrüstens im Weltraum ist ein aktuelles und sehr dringendes Problem geworden. Die internationale Gemeinschaft sollte so früh wie möglich durch Verhandlungen notwendige Rechtsdokumente abschließen und verbieten, im Weltraum Waffen zu stationieren und Waffengewalt gegen Objekte im Weltraum anzuwenden oder sie mit Waffengewalt zu bedrohen, um Frieden und Ruhe im Weltraum sicherzustellen. Chinas Meinung nach wäre die Genfer Abrüstungskonferenz das richtige Forum, die Verhandlungen darüber zu führen. China legte mehrmals der Abrüstungs-konferenz relevante Arbeitsdokumente vor, in denen Vorschläge über den Hauptinhalt der künftigen Rechtsdokumente gemacht wurden. Im Juni 2002 unterbreitete China zusammen mit Russland und anderen Ländern der Abrüstungskonferenz ein Arbeitsdokument mit dem Titel „Internationaler Vertrag über die Verhinderung der Aufstellung von Waffen im Weltraum, der Anwendung der Waffengewalt gegen Objekte im Weltraum oder der Bedrohung mit Waffengewalt (Entwurf)“, in dem in Bezug auf die Gesamtstruktur und den konkreten Inhalt des künftigen Rechtsdokuments ihre Konzeptionen vorgebracht werden. Dieses Arbeitsdokument fand bei vielen Ländern Unterstützung und positive Reaktion. China hofft, dass die Abrüstungskonferenz frühestmöglich dafür die wesentliche Arbeit in Angriff nimmt, durch Verhandlungen entsprechende internationale Rechts-dokumente abschließt und für die Verhinderung des Einsatzes von Waffen im Weltraum und des Wettrüstens im Weltraum aktive Anstrengungen unternimmt.

Zur Frage der Verhütung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägermitteln

China tritt stets gegen die Verbreitung von Massen-vernichtungswaffen und deren Trägermitteln auf, unterstützt darin die internationale Gemeinschaft und hat durch die Tat für diese Sache seine Beiträge geleistet. China ist der Ansicht, dass die diesbezüglichen Anstrengungen nicht nur auf die Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beschränkt werden sollten, sondern dass man dieses Problem mit den Wur-zeln ausrotten müsste. Erst eine neue gerechte und vernünftige Weltordnung zu errichten und eine allgemeine Verbesserung der internationalen Beziehungen zu realisieren ist der grundlegende Weg zur Beseitigung der Bedrohung. Terroristenorganisationen und andere nichtstaatliche Gebilde daran zu hindern, Massen-vernichtungswaffen zu erhalten, ist die gemeinsame Aufgabe der internationalen Gemeinschaft. China will sich mit der interna-tionalen Gemeinschaft zusammen darum bemühen, einen multila-teralen gerechten, rationellen und wirksamen Mechanismus zur Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu etablieren, dem alle Länder beitreten sollen.

Als Unterzeichnerstaat des Vertrages über die Nichtver-breitung von Kernwaffen hält sich China streng an die sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten und verfolgt eine Politik, nach der es nicht für die Verbreitung von Kernwaffen eintritt, sie nicht fördert und sich nicht mit ihr beschäftigt sowie anderen Ländern bei der Entwicklung von Kernwaffen nicht hilft. Außerdem hat China drei Prinzipien für den nuklearen Export ausgearbeitet, nämlich die Anwendung für friedliche Zwecke zu garantieren, sich der Garantie und Kontrolle der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) zu unterziehen und ohne Erlaubnis der chinesischen Seite einem dritten Land nichts zu überlassen. Um die Kontrolle des nuklearen Exports zu verstärken, schloss sich China 1997 dem Zangger-Komitee an und errichtete und verbesserte das entsprechende inländische Rechtssystem schrittweise. Im September 1997 und im Juni 1998 erließ China jeweils die Kontrollvorschriften über den nuklearen Export und die Kontrollbestimmungen über den Export von nuklearen Artikeln für zivile und militärische Zwecke und den dies-bezüglichen Technologien, wodurch der Export von allen Artikeln und Technologien, die in der Liste des Zangger-Komitees und der international geltenden Liste für die Artikel für zivile und militärische Zwecke inbegriffen sind, verwaltet wird. In den o. g. Vorschriften und Bestimmungen ist folgendes festgelegt: Alle nuklearen Exportposten Chinas werden von den von der Regierung bestimmten Spezialfirmen betrieben; für den nuklearen Export wird ein Lizenzsystem eingeführt; China wird nuklearen Einrichtungen, die keiner Garantie und Kontrolle der IAEA unterstellt sind, keine Hilfe leisten. Um die Wirksamkeit des Garantie- und Kontrollsystems zu stärken und die Pflichten für die Verhinderung der Weitergabe zu erfülllen, teilte China am 28. März 2002 der IAEA offiziell mit, dass es bereits den inländischen Rechtsprozess für das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls über die Garantie und Kontrolle beendet hat und dass dieses Zusatzprotokoll von demselben Tag an in China in Kraft getreten ist. Von den kernwaffenbesitzenden Ländern ist China das Land, das als erstes diesen Prozess abgeschlossen hat.

China unterstützt die IAEA dabei, in Übereinstimmung mit den Zielen und Prinzipien der betreffenden Verordnungen und Konventionen zur Verhütung latenter nuklearer Terroraktivitäten beizutragen, und wird ihr dafür angemessene Hilfe gewähren. Der gestärkte Schutz von nuklearen Einrichtungen und nuklearen Materialien trägt zur Verhinderung der Weitergabe von Kernwaffen und zur Verhütung nuklearer Terroraktivitäten bei. China hat tatkräftig an der Abänderung der Konvention über den Schutz von nuklearen Materialen teilgenommen und will für eine reibungslose Erfüllung dieser Arbeit alle Anstrengungen unternehmen.

China erfüllt strikt alle Pflichten, die es mit der Konvention über das Verbot chemischer Waffen und der Konvention über das Verbot biologischer Waffen auf sich genommen hat, indem es keinem Land bei der Beschaffung chemischer und biologischer Waffen Hilfe gewährt und kein Land dazu anregt. China nimmt konsequent eine umsichtige und verantwortungsvolle Haltung zum Export von Chemikalien und biologischen Produkten sowie diesbezüglichen Produktionsanlagen und Technologien ein. Um sicherzustellen, dass solche Exporte nicht für die Herstellung chemischer und biologischer Waffen angewandt werden, hat die chinesische Regierung einige Gesetze und gesetzliche Bestimmungen wie Vorschriften der Volksrepublik China über die Verwaltung der unter Krontrolle stehenden Chemikalien und dazu detaillierte Ausführungsbestimmungen erlassen und führt sie durch, wodurch Exporte dieser Art einer strengen Verwaltung unterzogen werden. Im Abänderungsantrag des Strafrechts der Volksrepublik China, der im Dezember 2001 erlassen wurde, werden die gesetzwidrige Herstellung und Einsetzung, der gesetzwidrige Handel und Transport sowie die gesetzwidrige Speicherung von radioaktiven und giftigen Materialien sowie ansteckenden Krankheitserregern zusammen mit den Taten, die die öffentliche Sicherheit gefährden, als Straftaten definiert und dafür entsprechende Strafmaßnahmen festgelegt. Zur weiteren Stärkung der Verwaltung des Exports von Chemikalien und biologischen Produkten für zivile und militärische Zwecke sowie des Exports diesbezüglicher Technologien und Anlagen hat die chinesische Regierung im Oktober 2002 die Kontrollmethoden über den Export von Chemikalen und diesbezüglichen Anlagen und Technologien (die Exportkontrollliste inbegriffen), die Vorschriften der Volksrepublik China über die Verwaltung und Kontrolle des Exports von biologischen Produkten für zivile und militärische Zwecke und diesbezüglichen Anlagen und Technologien (die Exportkontrollliste inbegriffen) und die neu abgeänderten Vorschriften der Volksrepublik China über die Verwaltung des Exports von Militärgütern veröffentlicht.

In den letzten Jahren hat die Frage der Verbreitung von Raketen die breite Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft erregt. Auch China schenkt dieser Frage große Beachtung. Die internationale Gemeinschaft soll auf der Grundlage der Prinzipien der Gewährleistung, dass keine Verminderung und Beschädigung der Sicherheit aller Länder hingenommen werden, und der Nichtdiskriminierung durch Dialoge und Kooperation nach Lösungen suchen, einschließlich der Untersuchung und Diskussion von Möglichkeiten, einen multilateralen neuen Mechanismus zu errichten. China unterstützt die UNO dabei, in diesem Bereich ihre wichtige Rolle zu spielen, und hat tatkräftig in der UNO-Regierungsexpertengruppe bezüglich der Raketen-Frage mitgewirkt. China nimmt eine offene Einstellung zu neuen Vorschlägen der betreffenden Länder ein und hat sich in konstruktiver Weise an den internationalen Diskussionen über den Entwurf der Internationalen Verhaltensregeln für die Verhütung der Weitergabe ballistischer Raketen und über die Vorschläge für den „globalen Mechanismus zur Raketenkontrolle“ beteiligt. Hinsichtlich der Verhinderung der Weitergabe von Raketen nimmt die chinesische Regierung seit jeher eine seriöse, gewissenhafte und verantwortungsvolle Stellung ein, hilft keinem Land in jeglicher Form bei der Entwicklung ballistischer Raketen, die als Trägermittel für Kernwaffen dienen können, und übt eine strenge Kontrolle über den Export von Raketen sowie von diesbezüglichen Materialien und Technologien aus. Im August 2002 hat die chinesische Regierung die Kontrollbestimmungen der Volksrepublik China über den Export von Lenkraketen sowie von diesbezüglichen Einzel- und Werkteilen und Technologien sowie die Kontrollliste offiziell erlassen. Dies ist eine wichtige Maßnahme zur Durchsetzung ihrer Politik für die Verhinderung der Weitergabe von Raketen, zur weiteren Stärkung der Kontrolle des Exports von Raketen sowie von diesbezüglichen Einzel- und Werkteilen und Technologien und zum Vorantreiben der gesetzmäßigen Exportverwaltung. In Zukunft wird China weiter nach seiner eigenen Praxis der Exportkontrolle den Prozess der gesetz-mäßigen Exportkontrolle und -verwaltung vorantreiben und vervollständigen. China ist auch bereit, mit allen Seiten den Austausch und die Zusammenarbeit zu intensivieren und aktiv an Diskussionen über einen internationalen Mechanismus zur Verhinderung der Weitergabe teilzunehmen, und bemüht sich darum, schließlich einen internationalen gerechten, vernünftigen und wirksamen Mechanismus zur Verhinderung der Weitergabe zu etablieren.

Zur Frage der kleinen Waffen und der gegen Menschen gerichteten Splitterminen

China nimmt die verschiedenen Probleme ernst, die durch den illegalen Handel mit kleinen Waffen und die übermäßige Anhäufung von kleinen Waffen verursacht wurden, nimmt seit jeher zur Herstellung und Überlassung kleiner Waffen eine verantwortungsvolle Haltung ein und schließt sich aktiv allen diesbezüglichen Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft an. Im Juli 2001 nahm China mit einer konstruktiven Haltung an der UNO-Konferenz aller Seiten über den illegalen Handel mit kleinen Waffen teil und setzt nun das auf der Konferenz angenommene Aktionsprogramm in die Tat um. China hat aktiv an den Verhandlungen über das der Konvention der UNO über die Bekämpfung grenzüberschreitender organisierter Kriminalität beiliegende Protokoll über Gewehre teilgenommen und für das Zustandebringen des Protokolls seine Beiträge geleistet. Gegenwärtig studiert China die Frage der Unterzeichnung des Protokolls. Im Verwaltungsgesetz der Volksrepublik China über Gewehre und in den Verwaltungsvorschriften der Volksrepublik China über den Export von militärischen Versorgungsgütern werden Herstellung, Transport, Verkauf und Ausstattung sowie Verwaltung der Ein- und Ausfuhr von Gewehren und Munitionen detailliert angegeben. Ein strenges Verwaltungssystem für den Export von kleinen Waffen und anderen Militärgütern wurde etabliert, und strikte Strafmaßnahmen wurden deutlich gemacht. Im Jahr 2001 entfaltete China im ganzen Land eine Kampagne gegen illegale Gewehre, wobei eine große Anzahl von illegalen Gewehren beschlagnahmt und vernichtet wurde.

Seit China 1998 das der Konvention über bestimmte konventionelle Waffen beiliegende neu revidierte Protokoll über Minen ratifiziert hat, hält es weiter an dem Versprechen fest, gegen Menschen gerichtete Splitterminen, die den Bestimmungen des Protokolls nicht entsprechen, nicht zu exportieren, und es hat hinsichtlich anderer sich aus dem Protokoll ergebender Pflichten große Fortschritte erzielt. Die Chinesische Volksbe-freiungsarmee veranstaltete eine Reihe von fachbezogenen Ausbildungskursen über Minen, die auf die Verbreitung des Protokolls und diesbezügliche Kenntnisse abzielt. Gemäß dem Protokoll arbeiten die zuständigen Abteilungen eine Reihe von Vorschriften und Kriterien aus einschließlich militärischer Kriterien des Staates für die technischen Eigenschaften der gegen Menschen gerichteten Splitterminen und der Kennzeichnungen von Minenfeldern.

China gibt den inländischen und internationalen Bemühungen um die Räumung von Minen weiter Impulse. Das von Minen ausgehende Unheil ist in China im Wesentlichen beseitigt worden. Im Jahr 2001 spendete China den sieben Ländern Kambodscha, Äthiopien, Eritrea, Mosambik, Ruanda, Namibia und Angola eine große Menge von Minenräumanlagen und -geräten sowie diesbezüglichen Materialien. Im Jahr 2002 stellte China für die internationale Zusammenarbeit in der Minenräumung über 3 Millionen US-Dollar bereit, die vor allem für die Minenräumung in Eritrea und im Libanon verwendet werden. Neben den Minen-räumgeräten und -materialien hat China eine Expertengruppe nach Eritrea geschickt, die an Ort und Stelle die nötigen Anleitungen gibt.