Veröffentlicht
am 27. Mai 1971
Die Regierung der Volksrepublik
China und die Regierung der Republik Österreich haben beschlossen,
gemäß den Prinzipien der gegenseitigen Respektierung
der Souveränität und territorialen Integrität, der
gegenseitigen Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten sowie
der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils mit Wirksamkeit
vom 28. Mai 1971 sich gegenseitig anzuerkennen, diplomatische Beziehungen
aufzunehmen und innerhalb von sechs Monaten gegenseitig Botschafter
zu entsenden.
Die chinesische Regierung
respektiert den Status der Neutralität der Republik Österreich.
Die österreichische
Regierung erkennt die Regierung der Volksrepublik China als die
einzige rechtmäßige Regierung Chinas an.
Die chinesische Regierung
und die österreichische Regierung sind übereingekommen,
auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils
gemäß den internationalen Gepflogenheiten für die
Errichtung der Botschaft der Gegenseite in der betreffenden Hauptstadt
und für die Durchführung ihrer Aufgaben alle erforderliche
Hilfe zu gewähren.
Bukarest, den 26. Mai
1971
Botschafter der Volksrepublik
China in Rumänien (gez.) Zhang Haifeng
Botschafter der Republik Österreich in Rumänien (gez.)
Eduard Tschöp
|