China
ist ein Land mit vielen Religionen. Religionen wie Buddhismus,
Taoismus, Islam, Katholizismus und Christentum sind hier vertreten.
Insbesondere der Buddhismus, Taoismus und Islam sind im Land
weit verbreitet.
Der Staat schützt normale religiöse Aktivitäten
und die legitimen Rechte und Interessen der religiösen Gemeinschaften.
Die chinesischen Gläubigen betreiben unabhängig ihre religiösen
Aktivitäten. Die chinesische Verfassung legt fest: „Die chinesischen
Bürger genießen Glaubensfreiheit", „Keinem staatlichen Organ,
keiner gesellschaftlichen Organisation und Einzelperson ist
es erlaubt, Bürger zum religiösen Glauben oder zum Atheismus
zu zwingen oder Gläubige oder Atheisten zu diskriminieren",
„Der Staat schützt normale religiöse Aktivitäten". Bürger
dürfen frei ihren Glauben wählen, ausdrücken und ihre religiöse
Stellung zeigen. Chinas „Gesetz über die Autonomie der nationalen
Regionen", „Zivilgesetz", „Erziehungsgesetz", „Arbeitsgesetz",
„Gesetz für Schulpflicht", „Gesetz über die Wahl des NVK und
der Volkskongresse aller Ebenen", „Organisationsgesetz des
Dorfkomitees" und andere Gesetze enthalten eindeutige Bestimmungen
über den Schutz der Religionsfreiheit und der Rechte und Interessen
der Gläubigen. Unter den nationalen Religionsgemeinschaften
gibt es die Vereinigung der Buddhisten Chinas, die Chinesische
Taoistenvereinigung, die Islamische Gesellschaft Chinas, die
Patriotische Vereinigung der Chinesischen Katholiken, den
Chinesischen Katholischen Bischofsrat, das Chinesische Christliche
Patriotische Komitee der „Drei-Selbst" und den Chinesischen
Christlichen Verein. Die Religionsgemeinschaften wählen gemäß
ihren eigenen Statuten ihre Führer und Führungsorgane.
Chinesische
Religionsgemeinschaften
Name |
Gründgungszeit |
Sitz |
Verantwortlicher |
Die
Vereinigung der Buddhisten Chinas |
1953 |
Beijing |
Präsident Zhao
Puchu |
Die
Chinesische Taoistenvereinigung |
1957 |
Beijing |
Vorsitzender
Min Zhiting |
Die
Islamische Gesellschaft Chinas |
1952 |
Beijing |
Präsident
Chen Guangyuan |
Die
Patriotische Vereinigung der Chinesischen Katholiken |
1957 |
Beijing |
Vorsitzender
Fu Tieshan |
Der
Chinesische Katholische Bischofsrat |
1980 |
Beijing |
Vorsitzender
Liu Yuanren |
Das
Chinesische Christliche Patriotische Komitee der „Drei-Selbst"* |
1954 |
Shanghai |
Ehrenvorsitzender
Ding Guangxun, Vorsitzender Luo Guangzhong |
Der
Chinesische Christliche Verein |
1980 |
Shanghai |
Ehrenvorsitzender
Ding Guangxun, Vorsitzender Han Wenzao |
* „Drei-Selbst": Selbstverwaltung, Selbstunterhaltung
und Selbstverbreitung
Partei
und Regierung schenken von jeher der Religionsarbeit große
Aufmerksamkeit. Seit der 3. Plenartagung des 11. ZK der KP
Chinas hat die Partei auf der Grundlage der Übernahme der
vom ersten Führungskollektiv des ZK der Partei festgelegten
Religionspolitik in Verbindung der marxistischen Ansichten
über die Religionen mit der konkreten Realität der Religion
im Anfangsstadium des chinesischen Sozialismus eine Reihe
von Meinungspunkten aufgestellt und grundlegende politische
Prinzipien über die Religionsfrage in der sozialistischen
Periode ausgearbeitet, die hauptsächlich in den folgenden
Dokumenten zum Ausdruck kommen: Die vom ZK der Partei 1982
und 1991 erlassenen zwei Dokumente über die Religionsarbeit,
die Verfassung, die betreffenden Gesetze, die Verwaltungsgesetze
und -vorschriften des Staatsrates wie die Verordnungen Nr.
144 und 145 sowie eine Reihe von wichtigen Anweisungen des
zweiten und des dritten Führungskollektivs des ZK der Partei
über die Religionsarbeit in der neuen Periode. Generalsekretär
Jiang Zemin faßte die grundlegenden Ansichten und politischen
Prinzipien dicht und niveauvoll weiter in drei Punkten zusammen:
1. Die Religionspolitik der Partei wird allseitig und korrekt
durchgeführt. 2. Nach dem Gesetz wird die Verwaltung religiöser
Angelegenheiten intensiviert. 3. Die Religionen werden aktiv
angeleitet, sich der sozialistischen Gesellschaft anzupassen.
Unvollständigen Statistiken zufolge
gibt es in China über 100 Mio. Anhänger verschiedener Religionen,
85 000 religiöse Aktivitätsstätten, 300 000 Personen, die
professionell geistliche Ämter ausüben, mehr als 3000 religiöse
Organisationen und 74 religiöse Lehranstalten. Es gibt landesweit
über 10 religiöse Zeitschriften. Gegenwärtig gibt es in China
ca. 10 Mio. Christen, mehr als das Zehnfache gegenüber 700
000 im Jahr 1949, 12 000 Kirchen, 25 000 christliche Aktivitätsstätten
und 18 000 Pastoren und Geistliche. Landesweit gibt es 4 Mio.
Katholiken, 4000 katholische Pfarrer und 4000 katholische
Kirchen. Landesweit gibt es 13 000 buddhistische Tempel und
Klöster und ca. 200 000 Mönche. Es gibt heute ca. 7 Mio. Anhänger
des tibetischen Buddhismus aus verschiedenen Nationalitäten,
120 000 Lamas und Nonnen, 1700 Lebende Buddhas und 3000 Tempel
und Klöster. Es gibt landesweit 1500 zu besuchende taoistische
Tempel und 25 000 taoistische Mönche und Nonnen. In China
gibt es 18 Mio. islamische Anhänger unter den verschiedenen
Nationalitäten, 40 000 Imams und über 30 000 Moscheen.
Seit
den 80er Jahren sind in China jährlich ca. 600 Kirchen wiederhergestellt
bzw. neugebaut worden. Bis Ende 1996 wurden mehr als 18 Mio.
Exemplare der Bibel steuerfrei gedruckt und herausgegeben.
Die Zahl der Exemplare des vom Chinesischen Christlichen Verein
verfaßten, gedruckten und herausgegebenen Buches „Hymnus"
erreichte seit 1983 über 8 Millionen. Zwischen 1958 und 1995
hat die Patriotische Vereinigung der Chinesischen Katholiken
selbst 126 Bischöfe gewählt. In den letzten zehn Jahren wurden
über 900 junge Pater ausgebildet. Über 3000 christliche Anhänger
gehen jeden Sonntag zur Chongwenmen-Kirche in Beijing. In
Beijings Nan-Kirche werden jeden Sonntag vier Messen gehalten,
an denen über 2000 Menschen teilnehmen. Eine Messe davon wird
auf Englisch speziell für Ausländer in Beijing gehalten.
Ferner gibt es 17 000 religiöse Persönlichkeiten,
die zu Abgeordneten der Volkskongresse bzw. Mitgliedern der
PKKCV-Komitees aller Ebenen gewählt worden sind. Sie nehmen
wie alle anderen Abgeordneten bzw. Mitglieder an der Diskussion
über Staatsangelegenheiten teil und genießen politisch die
gleichen demokratischen Rechte.
All dies zeigt, daß die chinesische
Regierung die Politik der Glaubensfreiheit tatsächlich und
gewissenhaft verfolgt.
Die
chinesischen Glaubensgemeinschaften führen die Richtlinie
der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und Selbstverwaltung durch,
bekämpfen die Versuche fremder Kräfte, sich in die inneren
Angelegenheiten der chinesischen Religionspolitik einzumischen
und sie zu kontrollieren, so daß die chinesischen Bürger die
Glaubensfreiheit wirklich genießen können.
Die
chinesische Regierung unterstützt aktiv freundschaftliche
Kontakte chinesischer Religionsgemeinschaften und von Persönlichkeiten
aus den religiösen Kreisen mit ausländischen religiösen Organisationen
und Persönlichkeiten, solange sie auf den Prinzipien der Unabhängigkeit,
Selbständigkeit und Selbstverwaltung, der völligen Gleichberechtigung
und der gegenseitigen Achtung beruhen. Dies stellt für die
chinesische Regierung eine Grundlage für Kontakte zwischen
dem chinesischen Volk und den Völkern der Welt dar. Die Religionsgemeinschaften
und die religiösen Organisationen Chinas sind den Organisationen
World Fellowschip of Buddhists, dem Obersten Rat für Islamische
Angelegenheiten, der Friedenskonferenz der Weltreligionen,
der Religiösen Friedenskonferenz Asiens und dem Weltchristenbund
sowie anderen internationalen religiösen Organisationen beigetreten.
Die chinesischen Bürger genießen das
von der Verfassung und anderen Gesetzen garantierte Recht
auf Religionsfreiheit und kommen den darin vorgesehenen Pflichten
nach. In der chinesischen Verfassung ist festgelegt, daß niemand
die Religion zu Handlungen anderweitiger Bedeutung, die die
gesellschaftliche Ordnung gefährden, der Gesundheit der Menschen
schaden und die Durchsetzung des Bildungssystems behindern,
mißbrauchen darf. Alle kriminellen Vergehen, die im Namen
der Religion begangen werden, ob von Gläubigen oder Nichtgläubigen,
ahndet die chinesische Regierung nach dem Gesetz. Wie andere
Gesetzesbrecher werden auch Gläubige, die Kriminaldelikte
begehen, strafrechtlich verfolgt.
In dem von der chinesischen
Regierung am 27. September 1999 veröffentlichten Weißbuch
„Nationale Minoritäten-Politik in China und ihre Umsetzung"
heißt es, daß die chinesische Regierung die Glaubensfreiheit
der ethnischen Minderheiten respektiert und schützt sowie
alle normalen Religionsaktivitäten der Bürger ethnischer Minderheiten
gewährleistet. Dieses Weißbuch besagt, daß die meisten Angehörigen
ethnischer Minderheiten in China sich zu einem religiösen
Glauben bekennen und bei einigen von ihnen die Religion einen
breiten Raum einnimmt, wie z. B. bei den Tibetern der tibetische
Buddhismus. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verfassung
bezüglich der Glaubensfreiheit der Bürger hat die chinesische
Regierung spezielle politische Prinzipien formuliert, um nicht
nur die Glaubensfreiheit der ethnischen Minderheiten zu respektieren
und zu schützen, sondern auch alle normalen Religionsaktivitäten
der Bürger ethnischer Minderheiten zu gewährleisten. In China
sind alle diese normalen Aktivitäten per Gesetz geschützt.
Der tibetische Buddhismus hat unter der
Tibet-Nationalität und anderen nationalen Minderheiten eine
lange Geschichte. Seit 1951 genießen Tibeter und Mitglieder
anderer nationalen Minderheiten die volle Religionsfreiheit.
Seit den 80er Jahren hat die Zentralregierung für die Renovierung
bzw. Erhaltung der bekannten Klöster und Tempel in Tibet Sonderzuwendungen
in Höhe von über 200 Mio. Yuan bereitgestellt. Außerdem stellte
der Staat Sonderzuwendungen zur Unterstützung der Buddhistenkreise
für die Textaufbereitung und Ausgabe des Tripitaka (tibetische
Ausgabe) und anderer tibetischer buddhistischer Schriften
zur Verfügung und unterstützte die Buddhistenkreise, in Beijing
das hochrangige Institut für den tibetischen Buddhismus und
in Lhasa das Institut für den tibetischen Buddhismus zu betreiben.
Zur Zeit gibt es in Tibet insgesamt 1700
buddhistische Aktivitätsstätten und über 46 000 Mönche und
Nonnen, die das ganze Jahr in den Klöstern oder Tempeln leben.
In fast allen Familien der Anhänger sind kleine Haustempel
für die Buddhaverehrung oder Nischen für Buddhafiguren eingerichtet.
Jedes Jahr unternehmen über eine Mio. Anhänger eine Pilgerreise
nach Lhasa, um Buddha zu opfern.
Die Reinkarnation der Lebenden Buddhas
ist eine besondere Fortführungsart des tibetischen Buddhismus,
die von der KP Chinas und der Regierung anerkannt und respektiert
wird. 1992 wurde die Einsetzung des 17. Lebenden Buddha Garmaba
vom Religionsamt beim Staatsrat genehmigt. 1995 wurden die
Suche und Identifizierung des Seelenkindes des 10. Panchen
Lama sowie die Bestätigung und Einsetzung des 11. Panchen
Lama erfüllt, indem die Volksregierung die religiösen Rituale
und das historische Verfahren streng befolgte, die Losziehung
aus der goldenen Urne stattfand und das Ergebnis vom Staatsrat
genehmigt wurde.
Die Partei und Regierung respektieren
und schützen die Religionsfreiheit, Sitten und Gebräuche der
Moslems. Im ganzen Land gibt es neun islamische Institute
für Koranstudien. Seit den 80er Jahren haben über 40 000 chinesische
Moslems die Wallfahrt nach Mekka unternommen. In Xinjiang
gibt es heute über 23 000 Moscheen, wodurch die Bedürfnisse
des religiösen Lebens der Anhänger befriedigt werden.
In China haben alle Religionen eine
gleichberechtigte Stellung und bestehen harmonisch nebeneinander.
Die Gläubigen und Atheisten respektieren sich gegenseitig,
schließen sich zusammen und leben in Eintracht. All dies ist
nicht nur auf den Einfluß des kompatiblen und toleranten Geistes
der chinesischen traditionellen Ideen und Kultur, die eine
lange Geschichte haben, sondern auch auf die Politik der Religionsfreiheit,
die nach der Gründung der VR von der chinesischen Regierung
ausgearbeitet und verfolgt worden ist, zurückzuführen.
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