Religion
    China ist ein Land mit vielen Religionen. Religionen wie Buddhismus, Taoismus, Islam, Katholizismus und Christentum sind hier vertreten. Insbesondere der Buddhismus, Taoismus und Islam sind im Land weit verbreitet.

    Der Staat schützt normale religiöse Aktivitäten und die legitimen Rechte und Interessen der religiösen Gemeinschaften. Die chinesischen Gläubigen betreiben unabhängig ihre religiösen Aktivitäten. Die chinesische Verfassung legt fest: „Die chinesischen Bürger genießen Glaubensfreiheit", „Keinem staatlichen Organ, keiner gesellschaftlichen Organisation und Einzelperson ist es erlaubt, Bürger zum religiösen Glauben oder zum Atheismus zu zwingen oder Gläubige oder Atheisten zu diskriminieren", „Der Staat schützt normale religiöse Aktivitäten". Bürger dürfen frei ihren Glauben wählen, ausdrücken und ihre religiöse Stellung zeigen. Chinas „Gesetz über die Autonomie der nationalen Regionen", „Zivilgesetz", „Erziehungsgesetz", „Arbeitsgesetz", „Gesetz für Schulpflicht", „Gesetz über die Wahl des NVK und der Volkskongresse aller Ebenen", „Organisationsgesetz des Dorfkomitees" und andere Gesetze enthalten eindeutige Bestimmungen über den Schutz der Religionsfreiheit und der Rechte und Interessen der Gläubigen. Unter den nationalen Religionsgemeinschaften gibt es die Vereinigung der Buddhisten Chinas, die Chinesische Taoistenvereinigung, die Islamische Gesellschaft Chinas, die Patriotische Vereinigung der Chinesischen Katholiken, den Chinesischen Katholischen Bischofsrat, das Chinesische Christliche Patriotische Komitee der „Drei-Selbst" und den Chinesischen Christlichen Verein. Die Religionsgemeinschaften wählen gemäß ihren eigenen Statuten ihre Führer und Führungsorgane.

    Chinesische Religionsgemeinschaften

Name Gründgungszeit Sitz Verantwortlicher
Die Vereinigung der Buddhisten Chinas 1953 Beijing Präsident Zhao Puchu
Die Chinesische Taoistenvereinigung 1957 Beijing Vorsitzender Min Zhiting
Die Islamische Gesellschaft Chinas 1952 Beijing Präsident Chen Guangyuan
Die Patriotische Vereinigung der Chinesischen Katholiken 1957 Beijing Vorsitzender Fu Tieshan
Der Chinesische Katholische Bischofsrat 1980 Beijing Vorsitzender Liu Yuanren
Das Chinesische Christliche Patriotische Komitee der „Drei-Selbst"* 1954 Shanghai Ehrenvorsitzender Ding Guangxun, Vorsitzender Luo Guangzhong
Der Chinesische Christliche Verein 1980 Shanghai Ehrenvorsitzender Ding Guangxun, Vorsitzender Han Wenzao
 * „Drei-Selbst": Selbstverwaltung, Selbstunterhaltung und  Selbstverbreitung

   
Partei und Regierung schenken von jeher der Religionsarbeit große Aufmerksamkeit. Seit der 3. Plenartagung des 11. ZK der KP Chinas hat die Partei auf der Grundlage der Übernahme der vom ersten Führungskollektiv des ZK der Partei festgelegten Religionspolitik in Verbindung der marxistischen Ansichten über die Religionen mit der konkreten Realität der Religion im Anfangsstadium des chinesischen Sozialismus eine Reihe von Meinungspunkten aufgestellt und grundlegende politische Prinzipien über die Religionsfrage in der sozialistischen Periode ausgearbeitet, die hauptsächlich in den folgenden Dokumenten zum Ausdruck kommen: Die vom ZK der Partei 1982 und 1991 erlassenen zwei Dokumente über die Religionsarbeit, die Verfassung, die betreffenden Gesetze, die Verwaltungsgesetze und -vorschriften des Staatsrates wie die Verordnungen Nr. 144 und 145 sowie eine Reihe von wichtigen Anweisungen des zweiten und des dritten Führungskollektivs des ZK der Partei über die Religionsarbeit in der neuen Periode. Generalsekretär Jiang Zemin faßte die grundlegenden Ansichten und politischen Prinzipien dicht und niveauvoll weiter in drei Punkten zusammen: 1. Die Religionspolitik der Partei wird allseitig und korrekt durchgeführt. 2. Nach dem Gesetz wird die Verwaltung religiöser Angelegenheiten intensiviert. 3. Die Religionen werden aktiv angeleitet, sich der sozialistischen Gesellschaft anzupassen.

    Unvollständigen Statistiken zufolge gibt es in China über 100 Mio. Anhänger verschiedener Religionen, 85 000 religiöse Aktivitätsstätten, 300 000 Personen, die professionell geistliche Ämter ausüben, mehr als 3000 religiöse Organisationen und 74 religiöse Lehranstalten. Es gibt landesweit über 10 religiöse Zeitschriften. Gegenwärtig gibt es in China ca. 10 Mio. Christen, mehr als das Zehnfache gegenüber 700 000 im Jahr 1949, 12 000 Kirchen, 25 000 christliche Aktivitätsstätten und 18 000 Pastoren und Geistliche. Landesweit gibt es 4 Mio. Katholiken, 4000 katholische Pfarrer und 4000 katholische Kirchen. Landesweit gibt es 13 000 buddhistische Tempel und Klöster und ca. 200 000 Mönche. Es gibt heute ca. 7 Mio. Anhänger des tibetischen Buddhismus aus verschiedenen Nationalitäten, 120 000 Lamas und Nonnen, 1700 Lebende Buddhas und 3000 Tempel und Klöster. Es gibt landesweit 1500 zu besuchende taoistische Tempel und 25 000 taoistische Mönche und Nonnen. In China gibt es 18 Mio. islamische Anhänger unter den verschiedenen Nationalitäten, 40 000 Imams und über 30 000 Moscheen.

    
Seit den 80er Jahren sind in China jährlich ca. 600 Kirchen wiederhergestellt bzw. neugebaut worden. Bis Ende 1996 wurden mehr als 18 Mio. Exemplare der Bibel steuerfrei gedruckt und herausgegeben. Die Zahl der Exemplare des vom Chinesischen Christlichen Verein verfaßten, gedruckten und herausgegebenen Buches „Hymnus" erreichte seit 1983 über 8 Millionen. Zwischen 1958 und 1995 hat die Patriotische Vereinigung der Chinesischen Katholiken selbst 126 Bischöfe gewählt. In den letzten zehn Jahren wurden über 900 junge Pater ausgebildet. Über 3000 christliche Anhänger gehen jeden Sonntag zur Chongwenmen-Kirche in Beijing. In Beijings Nan-Kirche werden jeden Sonntag vier Messen gehalten, an denen über 2000 Menschen teilnehmen. Eine Messe davon wird auf Englisch speziell für Ausländer in Beijing gehalten.

    Ferner gibt es 17 000 religiöse Persönlichkeiten, die zu Abgeordneten der Volkskongresse bzw. Mitgliedern der PKKCV-Komitees aller Ebenen gewählt worden sind. Sie nehmen wie alle anderen Abgeordneten bzw. Mitglieder an der Diskussion über Staatsangelegenheiten teil und genießen politisch die gleichen demokratischen Rechte.

    All dies zeigt, daß die chinesische Regierung die Politik der Glaubensfreiheit tatsächlich und gewissenhaft verfolgt.

    Die chinesischen Glaubensgemeinschaften führen die Richtlinie der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und Selbstverwaltung durch, bekämpfen die Versuche fremder Kräfte, sich in die inneren Angelegenheiten der chinesischen Religionspolitik einzumischen und sie zu kontrollieren, so daß die chinesischen Bürger die Glaubensfreiheit wirklich genießen können.

    Die chinesische Regierung unterstützt aktiv freundschaftliche Kontakte chinesischer Religionsgemeinschaften und von Persönlichkeiten aus den religiösen Kreisen mit ausländischen religiösen Organisationen und Persönlichkeiten, solange sie auf den Prinzipien der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und Selbstverwaltung, der völligen Gleichberechtigung und der gegenseitigen Achtung beruhen. Dies stellt für die chinesische Regierung eine Grundlage für Kontakte zwischen dem chinesischen Volk und den Völkern der Welt dar. Die Religionsgemeinschaften und die religiösen Organisationen Chinas sind den Organisationen World Fellowschip of Buddhists, dem Obersten Rat für Islamische Angelegenheiten, der Friedenskonferenz der Weltreligionen, der Religiösen Friedenskonferenz Asiens und dem Weltchristenbund sowie anderen internationalen religiösen Organisationen beigetreten.

    Die chinesischen Bürger genießen das von der Verfassung und anderen Gesetzen garantierte Recht auf Religionsfreiheit und kommen den darin vorgesehenen Pflichten nach. In der chinesischen Verfassung ist festgelegt, daß niemand die Religion zu Handlungen anderweitiger Bedeutung, die die gesellschaftliche Ordnung gefährden, der Gesundheit der Menschen schaden und die Durchsetzung des Bildungssystems behindern, mißbrauchen darf. Alle kriminellen Vergehen, die im Namen der Religion begangen werden, ob von Gläubigen oder Nichtgläubigen, ahndet die chinesische Regierung nach dem Gesetz. Wie andere Gesetzesbrecher werden auch Gläubige, die Kriminaldelikte begehen, strafrechtlich verfolgt.

    
In dem von der chinesischen Regierung am 27. September 1999 veröffentlichten Weißbuch „Nationale Minoritäten-Politik in China und ihre Umsetzung" heißt es, daß die chinesische Regierung die Glaubensfreiheit der ethnischen Minderheiten respektiert und schützt sowie alle normalen Religionsaktivitäten der Bürger ethnischer Minderheiten gewährleistet. Dieses Weißbuch besagt, daß die meisten Angehörigen ethnischer Minderheiten in China sich zu einem religiösen Glauben bekennen und bei einigen von ihnen die Religion einen breiten Raum einnimmt, wie z. B. bei den Tibetern der tibetische Buddhismus. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verfassung bezüglich der Glaubensfreiheit der Bürger hat die chinesische Regierung spezielle politische Prinzipien formuliert, um nicht nur die Glaubensfreiheit der ethnischen Minderheiten zu respektieren und zu schützen, sondern auch alle normalen Religionsaktivitäten der Bürger ethnischer Minderheiten zu gewährleisten. In China sind alle diese normalen Aktivitäten per Gesetz geschützt.

    Der tibetische Buddhismus hat unter der Tibet-Nationalität und anderen nationalen Minderheiten eine lange Geschichte. Seit 1951 genießen Tibeter und Mitglieder anderer nationalen Minderheiten die volle Religionsfreiheit. Seit den 80er Jahren hat die Zentralregierung für die Renovierung bzw. Erhaltung der bekannten Klöster und Tempel in Tibet Sonderzuwendungen in Höhe von über 200 Mio. Yuan bereitgestellt. Außerdem stellte der Staat Sonderzuwendungen zur Unterstützung der Buddhistenkreise für die Textaufbereitung und Ausgabe des Tripitaka (tibetische Ausgabe) und anderer tibetischer buddhistischer Schriften zur Verfügung und unterstützte die Buddhistenkreise, in Beijing das hochrangige Institut für den tibetischen Buddhismus und in Lhasa das Institut für den tibetischen Buddhismus zu betreiben.

    Zur Zeit gibt es in Tibet insgesamt 1700 buddhistische Aktivitätsstätten und über 46 000 Mönche und Nonnen, die das ganze Jahr in den Klöstern oder Tempeln leben. In fast allen Familien der Anhänger sind kleine Haustempel für die Buddhaverehrung oder Nischen für Buddhafiguren eingerichtet. Jedes Jahr unternehmen über eine Mio. Anhänger eine Pilgerreise nach Lhasa, um Buddha zu opfern.

    Die Reinkarnation der Lebenden Buddhas ist eine besondere Fortführungsart des tibetischen Buddhismus, die von der KP Chinas und der Regierung anerkannt und respektiert wird. 1992 wurde die Einsetzung des 17. Lebenden Buddha Garmaba vom Religionsamt beim Staatsrat genehmigt. 1995 wurden die Suche und Identifizierung des Seelenkindes des 10. Panchen Lama sowie die Bestätigung und Einsetzung des 11. Panchen Lama erfüllt, indem die Volksregierung die religiösen Rituale und das historische Verfahren streng befolgte, die Losziehung aus der goldenen Urne stattfand und das Ergebnis vom Staatsrat genehmigt wurde.

    Die Partei und Regierung respektieren und schützen die Religionsfreiheit, Sitten und Gebräuche der Moslems. Im ganzen Land gibt es neun islamische Institute für Koranstudien. Seit den 80er Jahren haben über 40 000 chinesische Moslems die Wallfahrt nach Mekka unternommen. In Xinjiang gibt es heute über 23 000 Moscheen, wodurch die Bedürfnisse des religiösen Lebens der Anhänger befriedigt werden.

    In China haben alle Religionen eine gleichberechtigte Stellung und bestehen harmonisch nebeneinander. Die Gläubigen und Atheisten respektieren sich gegenseitig, schließen sich zusammen und leben in Eintracht. All dies ist nicht nur auf den Einfluß des kompatiblen und toleranten Geistes der chinesischen traditionellen Ideen und Kultur, die eine lange Geschichte haben, sondern auch auf die Politik der Religionsfreiheit, die nach der Gründung der VR von der chinesischen Regierung ausgearbeitet und verfolgt worden ist, zurückzuführen.