Gemäß
der Verfassung kennt China eine administrative Einteilung
in folgende Ebenen:
a) Das ganze Land ist in Provinzen,
autonome Gebiete und regierungsunmittelbare Städte unterteilt;
b) Provinzen und autonome Gebiete sind in autonome Bezirke,
Kreise, autonome Kreise und Städte unterteilt; und c) Kreise
und autonome Kreise sind in Gemeinden, Nationalitäten-Gemeinden
und Ortschaften unterteilt. Die autonomen Gebiete, autonomen
Bezirke und autonomen Kreise sind Regionen mit nationaler
Autonomie. Der Staat kann, wenn nötig, Sonderverwaltungszonen
einrichten. Zur Zeit gibt es in China vier regierungsunmittelbare
Städte (Beijing, Shanghai, Tianjin und Chongqing), 23 Provinzen
(Hebei, Shanxi, Shaanxi, Jilin, Heilongjiang, Jiangsu, Zhejiang,
Anhui, Fujian, Jiangxi, Shandong, Henan, Hubei, Hunan, Guangdong,
Hainan, Sichuan, Guizhou, Yunnan, Gansu, Qinghai, Liaoning
und Taiwan) und fünf autonome Gebiete (Innere Mongolei, Guangxi,
Tibet, Ningxia und Xinjiang). Am 1. Juli 1997 wurde die Sonderverwaltungszone
Hong Kong und am 20. Dezember 1999 die Sonderverwaltungszone
Macao gegründet.
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