Administrative Einteilung
    Gemäß der Verfassung kennt China eine administrative Einteilung in folgende Ebenen:

    a) Das ganze Land ist in Provinzen, autonome Gebiete und regierungsunmittelbare Städte unterteilt; b) Provinzen und autonome Gebiete sind in autonome Bezirke, Kreise, autonome Kreise und Städte unterteilt; und c) Kreise und autonome Kreise sind in Gemeinden, Nationalitäten-Gemeinden und Ortschaften unterteilt. Die autonomen Gebiete, autonomen Bezirke und autonomen Kreise sind Regionen mit nationaler Autonomie. Der Staat kann, wenn nötig, Sonderverwaltungszonen einrichten. Zur Zeit gibt es in China vier regierungsunmittelbare Städte (Beijing, Shanghai, Tianjin und Chongqing), 23 Provinzen (Hebei, Shanxi, Shaanxi, Jilin, Heilongjiang, Jiangsu, Zhejiang, Anhui, Fujian, Jiangxi, Shandong, Henan, Hubei, Hunan, Guangdong, Hainan, Sichuan, Guizhou, Yunnan, Gansu, Qinghai, Liaoning und Taiwan) und fünf autonome Gebiete (Innere Mongolei, Guangxi, Tibet, Ningxia und Xinjiang). Am 1. Juli 1997 wurde die Sonderverwaltungszone Hong Kong und am 20. Dezember 1999 die Sonderverwaltungszone Macao gegründet.