Die
Volksrepublik China ist ein einheitlicher Staat mit 56 Nationalitäten.
Den Daten der 4. Volkszählung 1990 zufolge machte die Han-Nationalität
einen Anteil von 91,96% und die anderen 55 Nationalitäten
einen Anteil von 8,04% an der Gesamtbevölkerung aus. Eine
Stichprobe, die 1995 unter 1% der Bevölkerung des ganzen Landes
vorgenommen wurde, ergab, daß unter den 1,2 Mrd. Menschen
des ganzen Landes 108,46 Mio. Menschen Angehörige der nationalen
Minderheiten waren. Dies machte 8,98% der Gesamtbevölkerung
aus, 0,94% mehr als 1990.
Die Bevölkerung der nationalen Minderheiten
verteilt sich trotz geringer Zahl weit über das ganze Land.
Sie leben hauptsächlich in der Inneren Mongolei, in Xinjiang,
Ningxia, Guangxi, Tibet, Yunnan, Guizhou, Qinghai, Sichuan,
Gansu, Liaoning, Jilin, Hunan, Hubei, Hainan und Taiwan.
Die KP Chinas und die chinesische Regierung
legen nach wie vor großes Gewicht auf die Beilegung der Nationalitäten-Frage.
Um die Nationalitäten-Frage im Inland vernünftig lösen zu
können, wurde eine Reihe diesbezüglicher politischer Maßnahmen
ausgearbeitet. Sie sind: Gleichberechtigung und Einheit aller
Nationalitäten, Gebietsautonomie der Nationalitäten und gemeinsame
Prosperität aller Nationalitäten. In der Verfassung und in
allen speziellen Gesetzen und Verordnungen sowie in den lokalen
Gesetzesbestimmungen sind die grundlegenden Ziele für die
Behandlung der Nationalitäten-Probleme verankert.
Um Gleichberechtigung, Einheit und gemeinsame
Prosperität aller Nationalitäten zu verwirklichen, hat die
chinesische Regierung der Unterdrückung und Ausbeutung der
Nationalitäten ein Ende gesetzt und die Nationalitäten-Gebietsautonomie
chinesischer Prägung geschaffen, d. h., daß in den Gegenden,
in denen ausschließlich nationale Minderheiten wohnen, autonome
Gebiete gegründet wurden, in denen diese durch ihre eigenen
Vertreter ihre inneren Angelegenheiten selbst regeln. Heute
gibt es in China fünf autonome Gebiete, 30 autonome Bezirke
und 120 autonome Kreise (Banner). Außerdem wurden 1256 autonome
Gemeinden als Ergänzung der Gebietsautonomie der Nationalitäten
gegründet. Die Fläche all dieser autonomen Gegenden macht
64,3% der Gesamtfläche Chinas aus, wo 160 Mio. Menschen wohnen,
darunter gehören 72 Mio. Menschen nationalen Minderheiten
an. Es gibt insgesamt 44 nationale Minderheiten, die sich
im Rahmen der Gebietsautonomie selbst verwalten. Die übrigen
sind zahlenmäßig so gering vertreten und wohnen so verstreut,
daß ihnen keine eigenen Kreise zugewiesen werden können.
Die Volkskongresse der autonomen Gebiete,
Bezirke und Gemeinden haben das Recht, den örtlichen politischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten entsprechend
Selbstverwaltungsregelungen und spezifische Regelungen auszuarbeiten.
Bis Ende 1998 hatten die autonomen Gegenden insgesamt 126
Selbstverwaltungsregelungen und 209 spezifische Regelungen
ausgearbeitet.
Fünf
autonome Gebiete
Name |
Gründungszeit |
Fläche
(in Mio. qkm) |
Hauptstadt |
Das
Autonome Gebiet der Inneren Mongolei |
Mai
1947 |
1,183 |
Hohhot |
Das
Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang |
Oktober
1955 |
über
1,6 |
Ürümqi |
Das
Autonome Gebiet Guangxi der Zhuang-Nationalität |
März
1958 |
0,2367 |
Nanning |
Das
Autonome Gebiet Ningxia der Hui-Nationalität |
Oktober
1958 |
0,0664 |
Yinchuan |
Das
Autonome Gebiet Tibet |
September
1965 |
über
1,2 |
Lhasa |
Die Gebietsautonomie der Nationalitäten
ermöglicht es den nationalen Minderheiten, die gleichen Rechte
wie die Han-Chinesen zu genießen. Um den nationalen Minderheiten
zu gewährleisten, ihre Rechte auf die Verwaltung ihrer inneren
Angelegenheiten und die Teilnahme an der Staatsverwaltung
auszuüben, betrachtet die chinesische Regierung stets die
Ausbildung eines moralisch und fachlich qualifizierten Kaderkontingents
aus den nationalen Minderheiten als eine bedeutende politische
Maßnahme. In der Wahl der Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses,
des höchsten Organs der Staatsmacht in China, wird das Recht
der nationalen Minderheiten respektiert. In Übereinstimmung
mit dem Gesetz der Volksrepublik China über die Wahl der Abgeordneten
des Nationalen Volkskongresses und der Abgeordneten der lokalen
Volkskongresse haben alle nationalen Minderheiten ihre Vertreter
im NVK. Selbst die Nationalitäten, deren Bevölkerung so gering
ist, daß sie die festgelegte Delegiertenzahl nicht erreichen
kann, können auch mindestens einen NVK-Abgeordneten wählen.
Vom 1. NVK 1954 bis heute ist der Anteil der Abgeordneten
aus den nationalen Minderheiten höher als ihr Anteil an der
Gesamtbevölkerung Chinas im jeweiligen Vergleichszeitraum.
Im 9. NVK 1998 gab es 428 Abgeordneten aus den verschiedenen
nationalen Minderheiten, dies war 14,3% der Gesamtzahl (2979)
und 5% mehr als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung im gleichen
Zeitraum.
Der Staat bildet mit allen Kräften Kader
aus den nationalen Minderheiten aus. Die Zahl der Kader aus
den nationalen Minderheiten beträgt zur Zeit mehr als 2,7
Millionen. In den zentralen und lokalen Organen der Staatsmacht
und in den Verwaltungs-, Rechtsprechungs- und staatsanwaltschaftlichen
Organen gibt es auch eine ziemlich große Anzahl von Mitarbeitern
aus den nationalen Minderheiten. 21% der Vizevorsitzenden
des NVK und 9,6% der Vizevorsitzenden der PKKCV gehören nationalen
Minderheiten an. Im Führungsgremium des Staatsrates gibt es
ein Mitglied aus nationaler Minderheit. Unter den dem Staatsrat
unterstehenden Ministerien sind zwei Minister aus nationalen
Minderheiten. Alle wichtigen Ämter in den Lokalregierungen
der 155 autonomen Gegenden werden von Kadern aus den nationalen
Minderheiten bekleidet.
Die chinesische Regierung legt großes
Gewicht auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung
in den von den nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten
und hat viele politische Vorzugsmaßnahmen ergriffen, um den
autonomen Gegenden bzw. nationalen Minderheiten bei der Entwicklung
von Wirtschaft und Kultur zu helfen. Jedes Jahr stellt die
Zentralregierung über 30 Mrd. Yuan als „Subvention für die
von den nationalen Minderheiten bewohnten Gegenden", „Subvention
zum Aufbau in den Grenzgebieten", „Finanzsubvention in festgelegter
Summe", „Entwicklungsfonds zur Unterstützung der wirtschaftlich
unterentwickelten Gebiete", „Fonds für die Deckung des Grundbedarfs
der von nationalen Minderheiten bewohnten armen Gegenden",
„Sondersubvention für die Bedürftigen" und „Spezielle Subventionen"
zur Verfügung.
Mit der Wirtschaftsentwicklung haben
Kultur, Bildungswesen, Wissenschaft und Technik, Gesundheits-
und Verlagswesen, Presse sowie Sport in den autonomen Gegenden
der nationalen Minderheiten Fortschritte von historischer
Bedeutung gemacht, und gute Aspekte ihrer Traditionen und
Kultur wurden übernommen und weiterentwickelt. Das dortige
Bildungswesen entwickelt sich schnell. In den autonomen Gegenden
sind Rundfunk- und Fernsehnetze in ihren Anfängen vorhanden.
Ein relativ vollständiges Verlagssystem für Publikationen
in Sprachen nationaler Minderheiten, das aus Verlagen, Druckereien
und Vertriebsabteilungen besteht, ist dabei zu entstehen.
Bis Ende 1998 gaben landesweit 36 Nationalitäten-Verlage über
4100 Buchtitel von mehr als 53 Mio. Exemplaren in 23 Sprachen
nationaler Minderheiten heraus. Die durchschnittliche Lebenserwartung
der Angehörigen der nationalen Minderheiten ist von 30 Jahren
in der Zeit kurz nach der Befreiung Chinas 1949 auf über 60
Jahre heute gestiegen.
Die von den nationalen Minderheiten
bewohnten Gegenden haben mit Unterstützung des Staates, mit
Hilfe seitens anderer Landesteile und durch ihre eigene harte
Arbeit ihre wirtschaftliche Entwicklung beschleunigt und alle
Bereiche umfassend entwickelt. Das Recht der nationalen Minderheiten
auf Gleichberechtigung und die nationale Gebietsautonomie
werden garantiert und die sozialistischen Beziehungen zwischen
allen Nationalitäten weiter entwickelt.
Ministerpräsident
Zhu Rongji betonte in seinem Tätigkeitsbericht der Regierung
auf der im März 2000 einberufenen 3. Tagung des 9. Nationalen
Volkskongresses: „China ist ein einheitlicher Nationalitätenstaat.
Wir müssen die sozialistischen Beziehungen zwischen den Nationalitäten,
die auf Gleichberechtigung, Zusammenschluß und gegenseitiger
Hilfe beruhen, konsolidieren und entwickeln und die gemeinsame
Prosperität und den gemeinsamen Fortschritt aller Nationalitäten
realisieren. Es ist notwendig, den Geist der vom ZK der Partei
einberufenen Arbeitskonferenz über die nationalen Minderheiten
weiter in die Tat umzusetzen und die wirtschaftliche Entwicklung
und den allseitigen sozialen Fortschritt der nationalen Minderheiten
und der von nationalen Minderheiten bewohnten Gebiete zu beschleunigen.
Das Gesetz über die nationale Gebietsautonomie muß gewissenhaft
durchgeführt und das Selbstverwaltungsrecht der Gebiete mit
nationaler Autonomie und das Recht der nationalen Minderheiten
auf Gleichberechtigung müssen geschützt werden. Wir müssen
tatkräftig Kader und verschiedenartige Fachkräfte aus nationalen
Minderheiten ausbilden und die Stabilität der von nationalen
Minderheiten bewohnten Gebiete und die Einheit des Mutterlandes
entschlossen wahren."
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