Nationalitäten
    Die Volksrepublik China ist ein einheitlicher Staat mit 56 Nationalitäten. Den Daten der 4. Volkszählung 1990 zufolge machte die Han-Nationalität einen Anteil von 91,96% und die anderen 55 Nationalitäten einen Anteil von 8,04% an der Gesamtbevölkerung aus. Eine Stichprobe, die 1995 unter 1% der Bevölkerung des ganzen Landes vorgenommen wurde, ergab, daß unter den 1,2 Mrd. Menschen des ganzen Landes 108,46 Mio. Menschen Angehörige der nationalen Minderheiten waren. Dies machte 8,98% der Gesamtbevölkerung aus, 0,94% mehr als 1990.

    Die Bevölkerung der nationalen Minderheiten verteilt sich trotz geringer Zahl weit über das ganze Land. Sie leben hauptsächlich in der Inneren Mongolei, in Xinjiang, Ningxia, Guangxi, Tibet, Yunnan, Guizhou, Qinghai, Sichuan, Gansu, Liaoning, Jilin, Hunan, Hubei, Hainan und Taiwan.

    Die KP Chinas und die chinesische Regierung legen nach wie vor großes Gewicht auf die Beilegung der Nationalitäten-Frage. Um die Nationalitäten-Frage im Inland vernünftig lösen zu können, wurde eine Reihe diesbezüglicher politischer Maßnahmen ausgearbeitet. Sie sind: Gleichberechtigung und Einheit aller Nationalitäten, Gebietsautonomie der Nationalitäten und gemeinsame Prosperität aller Nationalitäten. In der Verfassung und in allen speziellen Gesetzen und Verordnungen sowie in den lokalen Gesetzesbestimmungen sind die grundlegenden Ziele für die Behandlung der Nationalitäten-Probleme verankert.

    Um Gleichberechtigung, Einheit und gemeinsame Prosperität aller Nationalitäten zu verwirklichen, hat die chinesische Regierung der Unterdrückung und Ausbeutung der Nationalitäten ein Ende gesetzt und die Nationalitäten-Gebietsautonomie chinesischer Prägung geschaffen, d. h., daß in den Gegenden, in denen ausschließlich nationale Minderheiten wohnen, autonome Gebiete gegründet wurden, in denen diese durch ihre eigenen Vertreter ihre inneren Angelegenheiten selbst regeln. Heute gibt es in China fünf autonome Gebiete, 30 autonome Bezirke und 120 autonome Kreise (Banner). Außerdem wurden 1256 autonome Gemeinden als Ergänzung der Gebietsautonomie der Nationalitäten gegründet. Die Fläche all dieser autonomen Gegenden macht 64,3% der Gesamtfläche Chinas aus, wo 160 Mio. Menschen wohnen, darunter gehören 72 Mio. Menschen nationalen Minderheiten an. Es gibt insgesamt 44 nationale Minderheiten, die sich im Rahmen der Gebietsautonomie selbst verwalten. Die übrigen sind zahlenmäßig so gering vertreten und wohnen so verstreut, daß ihnen keine eigenen Kreise zugewiesen werden können.

    Die Volkskongresse der autonomen Gebiete, Bezirke und Gemeinden haben das Recht, den örtlichen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten entsprechend Selbstverwaltungsregelungen und spezifische Regelungen auszuarbeiten. Bis Ende 1998 hatten die autonomen Gegenden insgesamt 126 Selbstverwaltungsregelungen und 209 spezifische Regelungen ausgearbeitet.

    Fünf autonome Gebiete

Name Gründungszeit Fläche
(in Mio. qkm)
Hauptstadt
Das Autonome Gebiet der Inneren Mongolei Mai 1947 1,183 Hohhot
Das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang Oktober 1955 über 1,6 Ürümqi
Das Autonome Gebiet Guangxi der Zhuang-Nationalität März 1958 0,2367 Nanning
Das Autonome Gebiet Ningxia der Hui-Nationalität Oktober 1958 0,0664 Yinchuan
Das Autonome Gebiet Tibet September 1965 über 1,2 Lhasa


    Die Gebietsautonomie der Nationalitäten ermöglicht es den nationalen Minderheiten, die gleichen Rechte wie die Han-Chinesen zu genießen. Um den nationalen Minderheiten zu gewährleisten, ihre Rechte auf die Verwaltung ihrer inneren Angelegenheiten und die Teilnahme an der Staatsverwaltung auszuüben, betrachtet die chinesische Regierung stets die Ausbildung eines moralisch und fachlich qualifizierten Kaderkontingents aus den nationalen Minderheiten als eine bedeutende politische Maßnahme. In der Wahl der Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses, des höchsten Organs der Staatsmacht in China, wird das Recht der nationalen Minderheiten respektiert. In Übereinstimmung mit dem Gesetz der Volksrepublik China über die Wahl der Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses und der Abgeordneten der lokalen Volkskongresse haben alle nationalen Minderheiten ihre Vertreter im NVK. Selbst die Nationalitäten, deren Bevölkerung so gering ist, daß sie die festgelegte Delegiertenzahl nicht erreichen kann, können auch mindestens einen NVK-Abgeordneten wählen. Vom 1. NVK 1954 bis heute ist der Anteil der Abgeordneten aus den nationalen Minderheiten höher als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung Chinas im jeweiligen Vergleichszeitraum. Im 9. NVK 1998 gab es 428 Abgeordneten aus den verschiedenen nationalen Minderheiten, dies war 14,3% der Gesamtzahl (2979) und 5% mehr als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung im gleichen Zeitraum.

    Der Staat bildet mit allen Kräften Kader aus den nationalen Minderheiten aus. Die Zahl der Kader aus den nationalen Minderheiten beträgt zur Zeit mehr als 2,7 Millionen. In den zentralen und lokalen Organen der Staatsmacht und in den Verwaltungs-, Rechtsprechungs- und staatsanwaltschaftlichen Organen gibt es auch eine ziemlich große Anzahl von Mitarbeitern aus den nationalen Minderheiten. 21% der Vizevorsitzenden des NVK und 9,6% der Vizevorsitzenden der PKKCV gehören nationalen Minderheiten an. Im Führungsgremium des Staatsrates gibt es ein Mitglied aus nationaler Minderheit. Unter den dem Staatsrat unterstehenden Ministerien sind zwei Minister aus nationalen Minderheiten. Alle wichtigen Ämter in den Lokalregierungen der 155 autonomen Gegenden werden von Kadern aus den nationalen Minderheiten bekleidet.

    Die chinesische Regierung legt großes Gewicht auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in den von den nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten und hat viele politische Vorzugsmaßnahmen ergriffen, um den autonomen Gegenden bzw. nationalen Minderheiten bei der Entwicklung von Wirtschaft und Kultur zu helfen. Jedes Jahr stellt die Zentralregierung über 30 Mrd. Yuan als „Subvention für die von den nationalen Minderheiten bewohnten Gegenden", „Subvention zum Aufbau in den Grenzgebieten", „Finanzsubvention in festgelegter Summe", „Entwicklungsfonds zur Unterstützung der wirtschaftlich unterentwickelten Gebiete", „Fonds für die Deckung des Grundbedarfs der von nationalen Minderheiten bewohnten armen Gegenden", „Sondersubvention für die Bedürftigen" und „Spezielle Subventionen" zur Verfügung.

    Mit der Wirtschaftsentwicklung haben Kultur, Bildungswesen, Wissenschaft und Technik, Gesundheits- und Verlagswesen, Presse sowie Sport in den autonomen Gegenden der nationalen Minderheiten Fortschritte von historischer Bedeutung gemacht, und gute Aspekte ihrer Traditionen und Kultur wurden übernommen und weiterentwickelt. Das dortige Bildungswesen entwickelt sich schnell. In den autonomen Gegenden sind Rundfunk- und Fernsehnetze in ihren Anfängen vorhanden. Ein relativ vollständiges Verlagssystem für Publikationen in Sprachen nationaler Minderheiten, das aus Verlagen, Druckereien und Vertriebsabteilungen besteht, ist dabei zu entstehen. Bis Ende 1998 gaben landesweit 36 Nationalitäten-Verlage über 4100 Buchtitel von mehr als 53 Mio. Exemplaren in 23 Sprachen nationaler Minderheiten heraus. Die durchschnittliche Lebenserwartung der Angehörigen der nationalen Minderheiten ist von 30 Jahren in der Zeit kurz nach der Befreiung Chinas 1949 auf über 60 Jahre heute gestiegen.

    Die von den nationalen Minderheiten bewohnten Gegenden haben mit Unterstützung des Staates, mit Hilfe seitens anderer Landesteile und durch ihre eigene harte Arbeit ihre wirtschaftliche Entwicklung beschleunigt und alle Bereiche umfassend entwickelt. Das Recht der nationalen Minderheiten auf Gleichberechtigung und die nationale Gebietsautonomie werden garantiert und die sozialistischen Beziehungen zwischen allen Nationalitäten weiter entwickelt.

    Ministerpräsident Zhu Rongji betonte in seinem Tätigkeitsbericht der Regierung auf der im März 2000 einberufenen 3. Tagung des 9. Nationalen Volkskongresses: „China ist ein einheitlicher Nationalitätenstaat. Wir müssen die sozialistischen Beziehungen zwischen den Nationalitäten, die auf Gleichberechtigung, Zusammenschluß und gegenseitiger Hilfe beruhen, konsolidieren und entwickeln und die gemeinsame Prosperität und den gemeinsamen Fortschritt aller Nationalitäten realisieren. Es ist notwendig, den Geist der vom ZK der Partei einberufenen Arbeitskonferenz über die nationalen Minderheiten weiter in die Tat umzusetzen und die wirtschaftliche Entwicklung und den allseitigen sozialen Fortschritt der nationalen Minderheiten und der von nationalen Minderheiten bewohnten Gebiete zu beschleunigen. Das Gesetz über die nationale Gebietsautonomie muß gewissenhaft durchgeführt und das Selbstverwaltungsrecht der Gebiete mit nationaler Autonomie und das Recht der nationalen Minderheiten auf Gleichberechtigung müssen geschützt werden. Wir müssen tatkräftig Kader und verschiedenartige Fachkräfte aus nationalen Minderheiten ausbilden und die Stabilität der von nationalen Minderheiten bewohnten Gebiete und die Einheit des Mutterlandes entschlossen wahren."