Nationale
GebietsautonomieDie
Gründung des Autonomen Gebiets Tibet Gemäß der Verfassung Chinas
wird in Tibet das System der nationalen Gebietsautonomie praktiziert. Nationale
Gebietsautonomie heißt, daß unter der einheitlichen Staatsführung
in den von nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten die entsprechenden Organe
eingerichtet werden, die das Autonomierecht ausüben. Die nationalen Minderheiten
sind die Herren in ihrem Gebiet und verwalten die Lokalangelegenheiten innerhalb
ihrer Nationalitäten. In Tibet sind ihre autonomen Organe der Volkskongreß
und die Volksregierung des autonomen Gebiets, ihre Leiter sind Tibeter. Im
März 1955 beschloß die Zentralregierung, den Vorbereitungsausschuß
des Autonomen Gebiets Tibet zu gründen. Im September 1965 wurde die 1. Plenartagung
des I. Volkskongresses des Autonomen Gebiets Tibet abgehalten und das Autonome
Gebiet Tibet offiziell proklamiert. Die meisten tibetischen Vertreter, die an
dem Volkskongreß teilnahmen, waren ehemalige Leibeigene und Sklaven, aber
auch patriotisch gesinnte Persönlichkeiten der geistlichen und weltlichen
Oberschicht. Bei der Wahl zu den Volkskongressen der Gemeinden, Kreise und
Städte sowie des autonomen Gebiets im Jahr 1993 gab es in Tibet 1,311 Mio.
Wahlberechtigte (98,6% der Einwohner über 18 Jahre), von denen sich 1,201
(91,6%) an der geheimen Wahl beteiligten. Jetzt stellen die nationalen Minderheiten
99,92% aller Abgeordneten, die überwiegende Mehrzahl davon sind Tibeter.
Auf Kreisebene liegt der Prozentsatz der Abgeordneten aus den nationalen Minderheiten
bei 92,6 und beim VI. Volkskongreß des Autonomen Gebiets Tibet bei 82,44.
Das volle Autonomierecht Die Verfassung Chinas und das Gesetz über die
nationale Gebietsautonomie verleihen dem Autonomen Gebiet Tibet das volle Autonomierecht.
Es umfaßt die Befugnisse, autonome Bestimmungen und spezielle Regelungen
entsprechend den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten
der Nationalitäten des Gebiets auszuarbeiten, den Wirtschaftsaufbau und die
Erschließung und Nutzung der örtlichen Naturressourcen unabhängig
zu arrangieren und zu verwalten, die örtlichen Finanzeinahmen und die Beihilfen
seitens der Zentralregierung selbständig zu verwenden, die Erziehung und
das Kulturwesen wie Literatur, Kunst, Verlagswesen, Rundfunk, Film, Fernsehen
usw. unabhängig zu entwickeln. Seit dem Jahr 1965 haben der Volkskongreß
des Autonomen Gebiets Tibet und sein Ständiger Ausschuß über 150
lokale Gesetze und Verordnungen, Bestimmungen und Beschlüsse über die
Politik, Wirtschaft, Kultur und Erziehung, die der Realität in Tibet und
den Interessen der tibetischen Bevölkerung entsprechen, ausgearbeitet, z.
B. eine Geschäftsordnung des Volkskongresses des Autonomen Gebiets
Tibet, Vorschriften für den Denkmalschutz, Forstschutzbestimmungen
des Autonomen Gebiets Tibet, Verwaltungsmaßnahmen für den
Bergbau durch kollektive Bergwerksunternehmen und Privatbetriebe und Anpassungsbestimmungen
für die Durchführung des Ehegesetzes der Volksrepublik China.
Die Ausarbeitung und Durchführung der lokalen Gesetze und Verordnungen haben
eine wichtige Grundlage für die Verwirklichung der demokratischen Rechte
und die Entwicklung der tibetischen Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur geschaffen. Ausbildung
von Kadern nationaler Minderheiten Die Zentralregierung und die tibetischen Regierungen
aller Ebenen legen großen Wert auf die Ausbildung von Kadern aus den nationalen
Minderheiten. Heute machen die tibetischen Kader und die Kader der anderen nationalen
Minderheiten 70,3% aller Kader des Gebiets aus. Bei den Führungskadern sind
es 67,2%, bei den Kadern der Bezirke und Städte 65,3% und bei den Kadern
der Kreise 60,9%. Auch dem Studium und der Benutzung der tibetischen Sprache
wird große Aufmerksamkeit geschenkt. Im Jahr 1987 hat der IV. Volkskongreß
des Autonomen Gebiets Tibet Bestimmungen über das Studium, die Benutzung
und die Entwicklung der tibetischen Sprache beschlossen, und die tibetische Regierung
hat daraufhin entsprechende Durchführungsbestimmungen ausgearbeitet. Im ganzen
Gebiet werden bei Konferenzen die tibetische und die chinesische Sprache in gleicher
Weise benutzt. Bei Gerichtsverfahren benutzen die tibetischen Teilnehmer die tibetische
Sprache, desgleichen werden gesetzliche Dokumente in Tibetisch abgefaßt.
Die Hauptbeamten bei den Staatsanwaltsschaften und Gerichten sind Tibeter. |