Chinas Regierungspartei

Die Kommunistische Partei Chinas ist die einzige Regierungspartei Chinas.

Die Kommunistische Partei Chinas wurde im Jahre 1921 gegründet. Nach einem bewaffneten Kampf rief sie 1949 die Volksrepublik China ins Leben.
Zur Zeit hat sie 60 Millionen Mitglieder und 3,4 Millionen Grundorganisationen.

Die Kommunistische Partei Chinas besitzt auf allen Ebenen der Regierung und in allen Bereichen der Gesellschaft offizielle (d. h. durch innerparteiliche Wahl entstandene) Organisationen oder inoffizielle (d. h. durch übergeordnete Parteiorganisationen ernannte) Organisationen.

1. Das Wesen der Kommunistischen Partei Chinas.

Die Kommunistische Partei Chinas ist die Vorhut der chinesischen Arbeiterklasse, die treue Vertreterin aller chinesischen Nationalitäten und der führende Kern der sozialistischen Sache Chinas.

Das endgültige Ziel der Partei ist die Verwirklichung der Gesellschaftsordnung des Kommunismus.

Die Kommunistische Partei Chinas läßt sich vom Marxismus-Leninismus, den Mao-Zedong-Ideen und der Deng- Xiaoping-Theorie leiten.

Grundlegende Linie der Kommunistischen Partei Chinas im Anfangsstadium des Sozialismus ist es, die Volksmassen aller Nationalitäten um sich zusammenzuschließen und zu führen, den Wirtschaftsaufbau als Mittelpunkt zu betrachten, an den Vier Grundprinzipien sowie an der Reform und Öffnung festzuhalten und im Vertrauen auf die eigene Kraft hart zu arbeiten, um China zu einem starken, modernen sozialistischen Staat mit hochentwickelter Demokratie und Zivilisation aufzubauen.

Man muß am sozialistischen Weg, an der demokratischen Diktatur des Volkes, an der Führung der Kommunistischen Partei Chinas, am Marxismus-Leninismus und den Mao-Zedong-Ideen festhalten und die bürgerliche Liberalisierung bekämpfen.

Die Volksbefreiungsarmee und andere Streitkräfte des Volkes stehen unter der Führung der Kommunistischen Partei Chinas.

2. Die vier grundlegenden Anforderungen für den Aufbau der Partei

Erstens. An der grundlegenden Linie der Partei festhalten.

Zweitens. Das Denken befreien und die Wahrheit in den Tatsachen suchen.

Drittens. Dem Volk mit Leib und Seele dienen.

Viertens. Am demokratischen Zentralismus festhalten.

3. Die politischen und organisatorischen Prinzipien des demokratischen Zentralismus

a. Die Grundprinzipien des demokratischen Zentralismus

(1) Jedes Parteimitglied hat sich der Parteiorganisation unterzuordnen, die Minderheit hat sich der Mehrheit unterzuordnen, die unteren Organisationen haben sich den höheren Organisationen unterzuordnen, und sämtliche Organisationen und alle Mitglieder der Partei haben sich dem Landesparteitag und dem Zentralkomitee der Partei unterzuordnen.

(2) Die Führungsorgane der Parteiorganisationen aller Ebenen werden gewählt, ausgenommen die von ihnen entsandten Vertretungsorgane und die Führungsgruppen der Partei in den Nichtparteiorganisationen.

(3) Das höchste Führungsorgan der Partei ist der Landesparteitag und das von ihm gewählte Zentralkomitee. Die Führungsorgane der lokalen Parteiorganisationen aller Ebenen sind die Parteitage der jeweiligen Ebenen und die von ihnen gewählten Parteikomitees. Die Parteikomitees aller Ebenen sind den Parteitagen der jeweiligen Ebenen verantwortlich und rechenschaftspflichtig.

(4) Die übergeordneten Parteiorganisationen sollen ständig die Meinungen der untergeordneten Organisationen und der Massen der Parteimitglieder einholen und die von ihnen vorgetragenen Probleme rechtzeitig lösen. Die untergeordneten Parteiorganisationen sollen sowohl die übergeordneten Organisationen um Anweisungen bitten und ihnen über ihre Arbeit berichten, als auch die Angelegenheiten im Rahmen ihrer eigenen Befugnisse selbständig und verantwortungsvoll erledigen. Die übergeordneten und die untergeordneten Organisationen sollen einander informieren, unterstützen und kontrollieren. Die Parteiorganisationen aller Ebenen sollen dafür sorgen, daß die Parteimitglieder mehr über die innerparteilichen Angelegenheiten erfahren und daran teilhaben.

(5) Die Parteikomitees aller Ebenen sollen das System der kollektiven Leitung in Verbindung mit persönlicher Verantwortung bei Arbeitsteilung praktizieren. Alle wichtigen Fragen sollen durch demokratische Diskussion der Parteikomitees entschieden werden. Die Mitglieder der Parteikomitees müssen den kollektiven Beschlüssen und der Arbeitsteilung gemäß ihren Verpflichtungen nachkommen.

(6) Die Partei verbietet Personenkult jeglicher Art. Es ist sicherzustellen, daß die Tätigkeit der Parteiführer unter der Kontrolle der Partei und des Volkes stehen, wobei das Prestige der Führer, die die Interessen der Partei und des Volkes vertreten, zu schützen ist.

b. Die organisatorischen Prinzipien

(1) Die Wahl von Delegierten zu den Parteitagen aller Ebenen und von Mitgliedern der Parteikomitees aller Ebenen erfolgt durch Stimmzettel ohne Namensnennung des Wählers.

Keine Organisation oder Einzelperson darf Wähler auf irgendeine Art zwingen, einen bestimmten Kandidaten zu wählen oder nicht zu wählen.
Kommt es bei der Wahl der Delegierten für einen lokalen Parteitag oder für einen Parteitag der Grundeinheit zu Verstößen gegen das Parteistatut, hat das nächsthöhere Parteikomitee nach der Untersuchung und Feststellung dieses Falls die Ungültigkeit der Wahl und entsprechende Maßnahmen zu beschließen. Der Beschluß ist erst nach der Überprüfung und Bestätigung durch das nächsthöhere Parteikomitee formell bekanntzugeben und durchzuführen.

(2) Das Zentralkomitee der Partei und die lokalen Parteikomitees aller Ebenen können, wenn nötig, Delegiertenkonferenzen einberufen, um wichtige Fragen, die unmittelbar zu lösen sind, zu diskutieren und darüber zu entscheiden. Über die Anzahl der Delegierten zu solchen Konferenzen und über das Wahlverfahren entscheiden die Parteikomitees, die sie einberufen, selbst.

(3) Die Bildung einer neuen oder die Auflösung einer bestehenden Parteiorganisation obliegen der Entscheidung der übergeordneten Parteiorganisation.

(4) Das Zentralkomitee der Partei und die lokalen Parteikomitees aller Ebenen können ihre Vertretungsorgane in andere Orte entsenden.

(5) Zwischen den Parteitagen einer lokalen Parteiorganisation oder der Grundorganisationen können die jeweils übergeordneten Parteiorganisationen, wenn sie es als notwendig erachten, verantwortliche Kader der untergeordneten Parteiorganisationen versetzen oder ernennen.

(6) Bevor die Führungsorgane der Parteiorganisationen aller Ebenen einen Beschluß über wichtige Fragen, die untergeordnete Parteiorganisationen betreffen, fassen, soll in der Regel bei den betreffenden untergeordneten Parteiorganisationen nach Meinungen darüber angefragt werden. Wenn keine besonderen Umstände vorliegen, dürfen übergeordnete Führungsorgane sich nicht in Angelegenheiten einmischen, die von untergeordneten Organisationen geregelt werden sollen.

(7) Nur das Zentralkomitee der Partei hat die Befugnis, über wichtige politische Fragen von landesweiter Bedeutung zu entscheiden. Die Parteiorganisationen der verschiedenen Abteilungen und Orte können dem Zentralkomitee ihre Vorschläge dazu unterbreiten, dürfen aber auf keinen Fall eigenmächtig darüber Beschluß fassen und ihre Ansichten nach außen äußern.

(8) Die untergeordneten Parteiorganisationen müssen die Beschlüsse der übergeordneten Parteiorganisationen strikt ausführen.

Ist eine untergeordnete Parteiorganisation der Ansicht, daß der Beschluß einer höheren Organisation den konkreten Verhältnissen in ihrem Gebiet oder ihrer Abteilung nicht entspricht, kann sie um eine Änderung dieses Beschlusses nachsuchen. Besteht die übergeordnete Organisation jedoch auf ihrem ursprünglichen Beschluß, so muß die untergeordnete Organisation diesen Beschluß ausführen und darf ihre abweichenden Meinungen nicht nach außen vertreten, aber sie hat das Recht, sich an die Parteiorganisation der nächsthöheren Ebene zu wenden.

(9) Die Zeitungen und Zeitschriften sowie die anderen Propagandamitttel der Parteiorganisationen aller Ebenen müssen die Linie, die Richtlinien, die Politik und die Beschlüsse der Partei propagieren.

(10) Die Parteiorganisationen haben bei der Diskussion und Entscheidung über jede Angelegenheit das Prinzip der Unterordnung der Minderheit unter die Mehrheit zu befolgen. Wichtige Angelegenheiten müssen sie durch Abstimmung entscheiden. Abweichenden Meinungen der Minderheit soll gewissenhaft Rechnung getragen werden. Treten Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Fragen auf und sind die beiden Seiten zahlenmäßig annähernd gleich, soll die Entscheidung verschoben werden, außer im Fall einer kritischen Situation, wo nach der Meinung der Mehrheit zu handeln ist. In Sonderfällen kann der übergeordneten Organisation über die Kontroverse berichtet und sie um eine Entscheidung gebeten werden.

(11) Wenn ein einzelnes Parteimitglied im Namen der Parteiorganisation Ansichten über wichtige Angelegenheiten, die über den Rahmen der bestehenden Beschlüsse der Partei hinausgehen, ausdrücken will, muß die Angelegenheit der Parteiorganisation zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt oder die übergeordnete Parteiorganisation um Anweisung gebeten werden. Keinem Parteimitglied, gleich welcher Position, ist es erlaubt, hinsichtlich wichtiger Fragen allein zu entscheiden, es sei denn, daß es in einer kritischen Situation keine andere Wahl hat als selbst zu entscheiden, aber die Angelegenheit ist danach unverzüglich der zuständigen Parteiorganisation zu berichten.

4. Die organisatorische Struktur der Partei

A. Die zentralen Führungsorgane der Partei

(1) Der Landesparteitag und das Zentralkomitee

Die zentralen Führungsorgane der Partei sind der Landesparteitag und das von ihm gewählte Zentralkomitee. Das Zentralkomitee ist dem Landesparteitag verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
Der Landesparteitag findet alle fünf Jahre einmal statt und wird vom Zentralkomitee einberufen. Wenn das Zentralkomitee es für notwendig hält oder über ein Drittel aller Organisationen auf Provinzebene es fordern, kann der Landesparteitag vorfristig einberufen werden. Wenn keine außerordentlichen Umstände vorliegen, soll er nicht vorverlegt bzw. verschoben werden.

Über die Anzahl der Delegierten zum Landesparteitag und über das Verfahren zur Wahl der Delegierten entscheidet das Zentralkomitee.
Das Zentralkomitee der Partei wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Seine Amtsdauer wird entsprechend geändert, wenn der Parteitag vorverlegt bzw. verschoben wird.

Der Landesparteitag hat folgende Funktionen und Befugnisse:

--Anhörung und Prüfung der Berichte des Zentralkomitees;

--Anhörung und Prüfung der Berichte der Disziplinkontrollkommission beim Zentralkomitee;

--Diskussion und Entscheidung über wichtige Fragen der Partei;

--Revision des Parteistatuts;

--Wahl des Zentralkomitees;

--Wahl der Disziplinkontrollkommission beim Zentralkomitee.

Zwischen den Landesparteitagen führt das Zentralkomitee die Beschlüsse des Landesparteitags durch, leitet die gesamte Arbeit der Partei und vertritt die Kommunistische Partei Chinas in den Auslandsbeziehungen.
Die Mitglieder und Kandidaten des Zentralkomitees müssen mindestens fünf Jahre der Partei angehören. Ihre Anzahl wird vom Landesparteitag bestimmt.

Scheidet ein Mitglied aus dem Zentralkomitee aus, so tritt nach der Reihenfolge der Stimmenzahl der nächste Kandidat des Zentralkomitees an seine Stelle.

Die Plenartagung des Zentralkomitees wird vom Politbüro des Zentralkomitees einberufen und findet jährlich mindestens einmal statt.

(2) Das Politbüro, der Ständige Ausschuß des Politbüros, der Generalsekretär, die Militärkommission beim Zentralkomitee und das Sekretariat des Zentralkomitees

Die Führungsorgane des Zentralkomitees der Partei sind das Politbüro des Zentralkomitees der Partei, der Ständige Ausschuß des Politbüros des Zentralkomitees und der Generalsekretär des Zentralkomitees.
Sie werden von der Plenartagung des Zentralkomitees gewählt.

Der Generalsekretär des Zentralkomitees muß aus den Reihen der Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Politbüros des Zentralkomitees stammen.

Das Politbüro des Zentralkomitees und sein Ständiger Ausschuß üben zwischen den Plenartagungen des Zentralkomitees die Funktionen und Befugnisse des Zentralkomitees aus.

Der Generalsekretär des Zentralkomitees ist verantwortlich dafür, die Sitzungen des Politbüros und seines Ständigen Ausschusses einzuberufen, und leitet die Arbeit des Sekretariats des Zentralkomitees.
Das zentrale militärische Führungsorgan der Partei ist die Militärkommission beim Zentralkomitee.

Die Mitglieder der Militärkommission beim Zentralkomitee der Partei werden vom Zentralkomitee bestimmt.

Das Sekretariat des Zentralkomitees ist das Geschäftsorgan des Politbüros und dessen Ständigen Ausschusses; seine Mitglieder werden vom Ständigen Ausschuß des Politbüros des Zentrakomitees nominiert und von der Plenartagung des Zentralkomitees bestätigt.

Die Führungsorgane und führenden Kader des Zentralkomitees, die von jedem Zentralkomitee gewählt oder bestimmt werden, leiten die laufende Arbeit der Partei während des nächsten Parteitages weiter bis zur Wahl oder Bestimmung der neuen Führungsorgane und führenden Kader des nächsten Zentralkomitees durch dieses.

B. Die lokalen Führungsorgane der Partei

Die Parteitage der Provinzen, autonomen Gebiete,
regierungsunmittelbaren Städte, Städte mit Stadtbezirken und der autonomen Bezirke finden alle fünf Jahre einmal statt.

Die Parteitage der Kreise (Banner), autonomen Kreise, Städte ohne Stadtbezirke und der Stadtbezirke finden alle drei Jahre einmal statt.
Die lokalen Parteitage aller Ebenen werden von den Parteikomitees der jeweiligen Ebene einberufen. Unter besonderen Umständen können sie mit Billigung des nächsthöheren Parteikomitees vorverlegt bzw. verschoben werden.

Die Anzahl der Delegierten zu den lokalen Parteitagen aller Ebenen und das Wahlverfahren werden von den Parteikomitees der jeweiligen Ebene beschlossen, und der Beschluß darüber wird dem Parteikomitee der nächsthöheren Ebene zur Einholung der Bestätigung gemeldet.

Die Funktionen und Befugnisse der lokalen Parteitage aller Ebenen sind:

--Anhörung und Prüfung der Berichte der Parteikomitees der jeweiligen Ebene;

--Anhörung und Prüfung der Berichte der Disziplinkontrollkommissionen der jeweiligen Ebene;

--Diskussion und Beschlußfassung über wichtige Fragen in dem eigenen Gebiet;

--Wahl der Parteikomitees und Disziplinkontrollkommissionen der jeweiligen Ebene.

Zwischen den Parteitagen eines Gebiets führen die lokalen Parteikomitees der jeweiligen Ebene die Weisungen der höheren Parteiorganisationen und die Beschlüsse der Parteitage der jeweiligen Ebene durch, leiten die Arbeit in ihrem eigenen Gebiet und berichten dem nächsthöheren Parteikomitee regelmäßig über die eigene Arbeit.

Die Parteitage der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren Städte, Städte mit Stadtbezirken und der autonomen Bezirke werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Ihre Mitglieder und Kanditaten müssen der Partei mindestens fünf Jahre angehören.

Die Parteikomitees der Kreise (Banner), autonomen Kreise, Städte ohne Stadtbezirke und der Stadtbezirke werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Ihre Mitglieder und Kandidaten müssen der Partei mindestens drei Jahre angehören.

Wird der lokale Parteitag einer bestimmten Ebene vorverlegt bzw. verschoben, wird die Amtsdauer des von ihm gewählten Parteikomitees entsprechend geändert.

Die Anzahl der Mitglieder und Kandidaten der lokalen Parteikomitees wird jeweils von den nächsthöheren Parteikomitees bestimmt. Scheidet ein Mitglied eines lokalen Parteikomitees aus dem Komitee aus, so tritt nach der Reihenfolge der Stimmenzahl der nächste Kandidat dieses Komitees an seine Stelle.

Die Plenartagungen der lokalen Parteikomitees aller Ebenen finden jährlich mindestens einmal statt.

Die Plenartagungen der lokalen Parteikomitees aller Ebenen wählen ihre ständigen Ausschüsse, Sekretäre und stellvertretenden Sekretäre und berichten die Ergebnisse den übergeordneten Parteikomitees, um die Genehmigungen einzuholen.

Die ständigen Ausschüsse der lokalen Parteikomitees aller Ebenen üben zwischen den Plenartagungen der Parteikomitees die Funktionen und Befugnisse ihrer jeweiligen Parteikomitees aus; sie leiten die laufende Arbeit der Partei während ihrer jeweiligen nächsten Parteitage weiter bis zur Wahl der neuen ständigen Ausschüsse.

Das Bezirksparteikomitee oder eine ihm entsprechende Organisation ist das Vertretungsorgan der Parteikomitees der Provinzen und autonomen Gebiete in einem Gebiet mehrerer Kreise, autonomer Kreise oder Städte. Es wird vom Parteikomitee der Provinz oder des autonomen Gebiets dazu ermächtigt, die Arbeit in dem betreffenden Gebiet zu leiten.

C. Die Grundorganisationen der Partei

In den Betrieben, Dörfern, Institutionen, Lehranstalten, Forschungsinstituten, Wohnbezirken, Kompanien der Volksbefreiungsarmee und anderen Grundeinheiten auf dem chinesischen Festland, wo es drei und mehr ordentliche Parteimitglieder gibt, müssen Grundorganisationen der Partei gebildet werden.

Die Grundorganisationen der Partei sind ein Bollwerk des Kampfes der Partei in den Grundeinheiten der Gesellschaft und bilden die Grundlage der gesamten Arbeit und der Kampfkraft der Partei.

Den Bedürfnissen der Arbeit entsprechend, nach der zahlenmäßigen Stärke der Parteimitglieder und mit Billigung der übergeordneten Parteiorganisation werden in den Grundorganisationen der Partei jeweils ein Komitee der Parteigrundorganisation, ein Ausschuß der Parteihauptzelle oder ein Ausschuß der Parteizelle eingerichtet. Das Komitee der Grundorganisation wird von der Parteimitgliederversammlung oder dem Parteitag, der Ausschuß der Parteihauptzelle und der Parteizelle von der Parteimitgliederversammlung gewählt.

Das Komitee der Parteigrundorganisation wird für die Dauer von drei oder vier Jahren gewählt. Die Ausschüsse der Parteihauptzelle und der Parteizelle werden für die Dauer von zwei oder drei Jahren gewählt.

Die Ergebnisse der Wahlen der Sekretäre und stellvertretenden Sekretäre durch das Komitee der Parteigrundorganisation sowie die Ausschüsse der Parteihauptzelle oder der Parteizelle sind der übergeordneten Parteiorganisation zu berichten, um die Genehmigungen einzuholen.

D. Die Führungsgruppen der Partei

In den gewählten Führungsgremien im Nationalen Volkskongreß, in den lokalen Volkskongressen aller Ebenen, in den Politischen Konsultativkonferenzen, in den Massenorganisationen und den anderen nichtparteilichen Organisationen aller Ebenen können Führungsgruppen der Paratei gebildet werden.

Die Hauptaufgaben der Führungsgruppen der Partei sind, für die Durchführung der Richtlinien und der Politik der Partei zu sorgen, sich bei der Erfüllung der von der Partei und dem Staat gestellten Aufgaben mit den nicht der Partei angehörigen Kadern und Massen zusammenzuschließen und die Arbeit der Parteiorganisation der entsprechenden Einheit anzuleiten.
Die Mitglieder einer Führungsgruppe der Partei sind von dem Parteikomitee zu bestimmen, das die Bildung der Führungsgruppe der Partei genehmigt. Die Führungsgruppe der Partei hat einen Sekretär und stellvertretende Sekretäre.
Die Führungsgruppe der Partei ist dem Parteikomitee unterstellt, das ihre Bildung genehmigt.

E. Die Disziplinkontrollorgane der Partei

Die Disziplinkontrollorgane der Partei sind die Disziplinkontrollkommission beim Zentralkomitee, die lokalen Disziplinkontrollkommissionen aller Ebenen und die Disziplinkontrollkommissionen der Grundorganisationen.

Die Disziplinkontrollkommision beim Zentralkomitee der Partei übt ihre Tätigkeit unter der Leitung des Zentralkomitees aus
Die lokalen Disziplinkontrollkommissionen aller Ebenen und die Disziplinkontrollorganisationen der Grundorganisationen üben ihre Tätigkeiten unter der doppelten Leitung des Parteikomitees der jeweiligen Ebene und der jeweils nächsthöheren Disziplinkontrollkommission aus.
Die Disziplinkontrollkommissionen der Partei aller Ebenen haben die gleiche Amtsdauer wie das Parteikomitee der jeweiligen Ebene.
Die Plenartagung der Disziplinkontrollkommission beim Zentralkomitee der Partei wählt einen ständigen Ausschuß, einen Sekretär und stellvertretende Sekretäre und hat die Wahlergebnisse dem Zentralkomitee der Partei zu berichten, um die Bestätigung einzuholen.

Die Plenartagungen der lokalen Disziplinkontrollkommissionen aller Ebenen wählen ihre ständigen Ausschüsse, Sekretäre und stellvertretenden Sekretäre. Die Wahlergebnisse sind von den Parteikomitees der jeweiligen Ebenen anzunehmen und jeweils dem übergeordneten Parteikomitee zur Billigung zu berichten.

Ob vom Komitee einer Parteigrundorganisation eine Disziplinkontrollkommission einzurichten oder ein Disziplinkontrollkommissar einzusetzen ist, wird von der nächsthöheren Parteiorganisation gemäß den jeweils konkreten Verhältnissen beschlossen.
In den Ausschüssen der Parteihauptzellen und Parteizellen ist je ein Disziplinkontrollkommissar einzusetzen.

Die Disziplinkontrollkommission beim Zentralkomitee der Partei kann, wenn ihre Arbeit es erfordert, Disziplinkontrollgruppen oder Disziplinkontrollkommissare in die Partei- oder Staatsorgane der zentralen Ebene entsenden.

Die Leiter der Disziplinkontrollgruppen oder die Disziplinkontrollkommissare können den betreffenden Sitzungen der führenden Parteiorganisationen dieser Organe mit beratender Stimme beiwohnen. Ihre Arbeit muß von den führenden Parteiorganisationen der betreffenden Organe unterstützt werden.

5. Die Mitglieder der Partei

Die Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas sind die Vorhutkämpfer der Arbeiterklasse Chinas, die sich durch ein kommunistisches Bewußtsein auszeichnen.

Jeder chinesische Arbeiter, Bauer, Armeeangehörige, Intellektuelle oder andere revolutionäre Mensch, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann die Aufnahme in die Kommunistische Partei Chinas beantragen, wenn er das Programm und das Statut der Partei anerkennt und bereit ist, einer ihrer Organisationen anzugehören und aktiv in ihr zu arbeiten, die Beschlüsse der Partei auszuführen und termingemäß die Mitgliedsbeiträge zu bezahlen.
Die Aufnahme eines neuen Parteimitglieds muß durch eine Parteizelle vorgenommen werden, und das Prinzip der individuellen Aufnahme ist einzuhalten.

Das Zentralkomitee der Partei oder die Parteikomitees der Provinzen, der autonomen Gebiete und der regierungsunmittelbaren Städte haben die Befugnis, unter besonderen Umständen neue Parteimitglieder direkt aufzunehmen.

Wer um die Aufnahme in die Partei nachsucht, muß ein Antragsformular ausfüllen, von zwei ordentlichen Parteimitgliedern empfohlen werden und kann erst dann ordentliches Mitglied werden, wenn sein Antrag durch die Mitgliederversammlung der Zelle angenommen und von der übergeordneten Parteiorganisation bestätigt worden ist und er sich während der Kandidatenzeit hat prüfen lassen.

Jedes Parteimitglied muß, unabhängig von seiner Position, in eine Zelle, Gruppe oder eine andere bestimmte Organisation der Partei eingegliedert sein und an den regelmäßigen Tätigkeiten der Parteiorganisation teilnehmen
Die führenden Parteikader müssen außerdem an den Sitzungen des demokratischen Lebens eines Parteikomitees bzw. einer Parteigruppe teilnehmen.

Dem Parteimitglied steht es frei, aus der Partei auszutreten.
Beantragt ein Parteimitglied den Austritt aus der Partei, hat die Mitgliederversammlung der betreffenden Zelle darüber zu diskutieren und dann öffentlich bekanntzugeben, daß sein Name aus der Mitgliederliste gestrichen wird, und seinen Austritt der übergeordneten Parteiorganisation zur Registrierung zu melden.

Ein Parteimitglied, das den Pflichten des Parteimitglieds nicht nachkommt und sich nicht als qualifiziert erweist, soll von der Parteizelle aufgefordert werden, innerhalb einer festgelegten Frist seine Fehler zu korrigieren. Zeigt es trotz wiederholter Aufforderung keine Änderung zum Besseren, soll es zum Austritt aus der Partei bewogen werden.

Ein Parteimitglied zum Austritt aus der Partei zu bewegen soll durch die Mitgliederversammlung der betreffenden Zelle diskutiert und beschlossen und der übergeordneten Parteiorganisation zur Bestätigung gemeldet werden.
Besteht das Parteimitglied, das zum Austritt aus der Partei bewogen werden soll, darauf, nicht auszutreten, soll der Fall der Mitgliederversammlung der Zelle zur Diskussion vorgelegt und beschlossen werden, daß die Streichung seines Namens aus der Mitgliederliste bekanntgegeben wird; der Beschluß soll der übergeordneten Parteiorganisation zur Bestätigung gemeldet werden.
Hat ein Parteimitglied ohne triftige Gründe sechs Monate lang ununterbrochen nicht an den regelmäßigen Tätigkeiten der Parteiorganisation teilgenommen oder seine Mitgliedsbeiträge nicht gezahlt oder die von der Partei ihm zugeteilte Arbeit nicht geleistet, so wird dies als Aufgabe der Parteimitgliedschaft betrachtet. Die Mitgliederversammlung der betreffenden Zelle soll die Streichung eines solchen Parteimitglieds aus der Mitgliederliste beschließen und der übergeordneten Parteiorganisation zur Bestätigung melden.

Wenn ein Parteimitglied mit einem Beschluß oder einer Politik der Partei nicht übereinstimmt, hat es das Recht, unter der Voraussetzung der entschiedenen Durchführung des Beschlusses oder der Politik seine eigenen Meinungen beizubehalten und sich mit seinen Meinungen an die übergeordneten Parteiorganisationen bis hin zum Zentralkomitee zu wenden.

6. Die Führung des Staates durch die Kommunistische Partei Chinas

Damit ist hauptsächlich die politische, ideologische und organisatorische Führung gemeint. Sie zeigt sich in:

-- Organisierung und Leitung der gesetzgebenden und -vollstreckenden Tätigkeit des Staates;

--Stärkung der Führung der Armee des Volkes;

--Leitung und Verwaltung der Kaderarbeit;

--Organisierung und Mobilisierung der Gesellschaft;

--Beachtung der ideologischen und politischen Arbeit.

 

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