Chinas Regierungspartei
Die Kommunistische Partei Chinas ist die einzige
Regierungspartei Chinas.
Die Kommunistische Partei Chinas wurde im
Jahre 1921 gegründet. Nach einem bewaffneten Kampf rief sie
1949 die Volksrepublik China ins Leben.
Zur Zeit hat sie 60 Millionen Mitglieder und 3,4 Millionen Grundorganisationen.
Die Kommunistische Partei Chinas besitzt auf
allen Ebenen der Regierung und in allen Bereichen der Gesellschaft
offizielle (d. h. durch innerparteiliche Wahl entstandene) Organisationen
oder inoffizielle (d. h. durch übergeordnete Parteiorganisationen
ernannte) Organisationen.
1. Das Wesen der Kommunistischen Partei
Chinas.
Die Kommunistische Partei Chinas ist die Vorhut
der chinesischen Arbeiterklasse, die treue Vertreterin aller chinesischen
Nationalitäten und der führende Kern der sozialistischen
Sache Chinas.
Das endgültige Ziel der Partei ist die
Verwirklichung der Gesellschaftsordnung des Kommunismus.
Die Kommunistische Partei Chinas läßt
sich vom Marxismus-Leninismus, den Mao-Zedong-Ideen und der Deng-
Xiaoping-Theorie leiten.
Grundlegende Linie der Kommunistischen Partei
Chinas im Anfangsstadium des Sozialismus ist es, die Volksmassen
aller Nationalitäten um sich zusammenzuschließen und
zu führen, den Wirtschaftsaufbau als Mittelpunkt zu betrachten,
an den Vier Grundprinzipien sowie an der Reform und Öffnung
festzuhalten und im Vertrauen auf die eigene Kraft hart zu arbeiten,
um China zu einem starken, modernen sozialistischen Staat mit hochentwickelter
Demokratie und Zivilisation aufzubauen.
Man muß am sozialistischen Weg, an der
demokratischen Diktatur des Volkes, an der Führung der Kommunistischen
Partei Chinas, am Marxismus-Leninismus und den Mao-Zedong-Ideen
festhalten und die bürgerliche Liberalisierung bekämpfen.
Die Volksbefreiungsarmee und andere Streitkräfte
des Volkes stehen unter der Führung der Kommunistischen Partei
Chinas.
2. Die vier grundlegenden Anforderungen
für den Aufbau der Partei
Erstens. An der grundlegenden Linie der Partei festhalten.
Zweitens. Das Denken befreien und die Wahrheit
in den Tatsachen suchen.
Drittens. Dem Volk mit Leib und Seele
dienen.
Viertens. Am demokratischen Zentralismus festhalten.
3. Die politischen und organisatorischen
Prinzipien des demokratischen Zentralismus
a. Die Grundprinzipien des demokratischen Zentralismus
(1) Jedes Parteimitglied hat sich der Parteiorganisation
unterzuordnen, die Minderheit hat sich der Mehrheit unterzuordnen,
die unteren Organisationen haben sich den höheren Organisationen
unterzuordnen, und sämtliche Organisationen und alle Mitglieder
der Partei haben sich dem Landesparteitag und dem Zentralkomitee
der Partei unterzuordnen.
(2) Die Führungsorgane der Parteiorganisationen
aller Ebenen werden gewählt, ausgenommen die von ihnen entsandten
Vertretungsorgane und die Führungsgruppen der Partei in den
Nichtparteiorganisationen.
(3) Das höchste Führungsorgan der
Partei ist der Landesparteitag und das von ihm gewählte Zentralkomitee.
Die Führungsorgane der lokalen Parteiorganisationen aller Ebenen
sind die Parteitage der jeweiligen Ebenen und die von ihnen gewählten
Parteikomitees. Die Parteikomitees aller Ebenen sind den Parteitagen
der jeweiligen Ebenen verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
(4) Die übergeordneten Parteiorganisationen
sollen ständig die Meinungen der untergeordneten Organisationen
und der Massen der Parteimitglieder einholen und die von ihnen vorgetragenen
Probleme rechtzeitig lösen. Die untergeordneten Parteiorganisationen
sollen sowohl die übergeordneten Organisationen um Anweisungen
bitten und ihnen über ihre Arbeit berichten, als auch die Angelegenheiten
im Rahmen ihrer eigenen Befugnisse selbständig und verantwortungsvoll
erledigen. Die übergeordneten und die untergeordneten Organisationen
sollen einander informieren, unterstützen und kontrollieren.
Die Parteiorganisationen aller Ebenen sollen dafür sorgen,
daß die Parteimitglieder mehr über die innerparteilichen
Angelegenheiten erfahren und daran teilhaben.
(5) Die Parteikomitees aller Ebenen sollen
das System der kollektiven Leitung in Verbindung mit persönlicher
Verantwortung bei Arbeitsteilung praktizieren. Alle wichtigen Fragen
sollen durch demokratische Diskussion der Parteikomitees entschieden
werden. Die Mitglieder der Parteikomitees müssen den kollektiven
Beschlüssen und der Arbeitsteilung gemäß ihren Verpflichtungen
nachkommen.
(6) Die Partei verbietet Personenkult jeglicher
Art. Es ist sicherzustellen, daß die Tätigkeit der Parteiführer
unter der Kontrolle der Partei und des Volkes stehen, wobei das
Prestige der Führer, die die Interessen der Partei und des
Volkes vertreten, zu schützen ist.
b. Die organisatorischen Prinzipien
(1) Die Wahl von Delegierten zu den Parteitagen
aller Ebenen und von Mitgliedern der Parteikomitees aller Ebenen
erfolgt durch Stimmzettel ohne Namensnennung des Wählers.
Keine Organisation oder Einzelperson darf Wähler
auf irgendeine Art zwingen, einen bestimmten Kandidaten zu wählen
oder nicht zu wählen.
Kommt es bei der Wahl der Delegierten für einen lokalen Parteitag
oder für einen Parteitag der Grundeinheit zu Verstößen
gegen das Parteistatut, hat das nächsthöhere Parteikomitee
nach der Untersuchung und Feststellung dieses Falls die Ungültigkeit
der Wahl und entsprechende Maßnahmen zu beschließen.
Der Beschluß ist erst nach der Überprüfung und Bestätigung
durch das nächsthöhere Parteikomitee formell bekanntzugeben
und durchzuführen.
(2) Das Zentralkomitee der Partei und die lokalen
Parteikomitees aller Ebenen können, wenn nötig, Delegiertenkonferenzen
einberufen, um wichtige Fragen, die unmittelbar zu lösen sind,
zu diskutieren und darüber zu entscheiden. Über die Anzahl
der Delegierten zu solchen Konferenzen und über das Wahlverfahren
entscheiden die Parteikomitees, die sie einberufen, selbst.
(3) Die Bildung einer neuen oder die Auflösung
einer bestehenden Parteiorganisation obliegen der Entscheidung der
übergeordneten Parteiorganisation.
(4) Das Zentralkomitee der Partei und die lokalen
Parteikomitees aller Ebenen können ihre Vertretungsorgane in
andere Orte entsenden.
(5) Zwischen den Parteitagen einer lokalen
Parteiorganisation oder der Grundorganisationen können die
jeweils übergeordneten Parteiorganisationen, wenn sie es als
notwendig erachten, verantwortliche Kader der untergeordneten Parteiorganisationen
versetzen oder ernennen.
(6) Bevor die Führungsorgane der Parteiorganisationen
aller Ebenen einen Beschluß über wichtige Fragen, die
untergeordnete Parteiorganisationen betreffen, fassen, soll in der
Regel bei den betreffenden untergeordneten Parteiorganisationen
nach Meinungen darüber angefragt werden. Wenn keine besonderen
Umstände vorliegen, dürfen übergeordnete Führungsorgane
sich nicht in Angelegenheiten einmischen, die von untergeordneten
Organisationen geregelt werden sollen.
(7) Nur das Zentralkomitee der Partei hat die
Befugnis, über wichtige politische Fragen von landesweiter
Bedeutung zu entscheiden. Die Parteiorganisationen der verschiedenen
Abteilungen und Orte können dem Zentralkomitee ihre Vorschläge
dazu unterbreiten, dürfen aber auf keinen Fall eigenmächtig
darüber Beschluß fassen und ihre Ansichten nach außen
äußern.
(8) Die untergeordneten Parteiorganisationen
müssen die Beschlüsse der übergeordneten Parteiorganisationen
strikt ausführen.
Ist eine untergeordnete Parteiorganisation
der Ansicht, daß der Beschluß einer höheren Organisation
den konkreten Verhältnissen in ihrem Gebiet oder ihrer Abteilung
nicht entspricht, kann sie um eine Änderung dieses Beschlusses
nachsuchen. Besteht die übergeordnete Organisation jedoch auf
ihrem ursprünglichen Beschluß, so muß die untergeordnete
Organisation diesen Beschluß ausführen und darf ihre
abweichenden Meinungen nicht nach außen vertreten, aber sie
hat das Recht, sich an die Parteiorganisation der nächsthöheren
Ebene zu wenden.
(9) Die Zeitungen und Zeitschriften sowie die
anderen Propagandamitttel der Parteiorganisationen aller Ebenen
müssen die Linie, die Richtlinien, die Politik und die Beschlüsse
der Partei propagieren.
(10) Die Parteiorganisationen haben bei der
Diskussion und Entscheidung über jede Angelegenheit das Prinzip
der Unterordnung der Minderheit unter die Mehrheit zu befolgen.
Wichtige Angelegenheiten müssen sie durch Abstimmung entscheiden.
Abweichenden Meinungen der Minderheit soll gewissenhaft Rechnung
getragen werden. Treten Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Fragen
auf und sind die beiden Seiten zahlenmäßig annähernd
gleich, soll die Entscheidung verschoben werden, außer im
Fall einer kritischen Situation, wo nach der Meinung der Mehrheit
zu handeln ist. In Sonderfällen kann der übergeordneten
Organisation über die Kontroverse berichtet und sie um eine
Entscheidung gebeten werden.
(11) Wenn ein einzelnes Parteimitglied im Namen
der Parteiorganisation Ansichten über wichtige Angelegenheiten,
die über den Rahmen der bestehenden Beschlüsse der Partei
hinausgehen, ausdrücken will, muß die Angelegenheit der
Parteiorganisation zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt oder
die übergeordnete Parteiorganisation um Anweisung gebeten werden.
Keinem Parteimitglied, gleich welcher Position, ist es erlaubt,
hinsichtlich wichtiger Fragen allein zu entscheiden, es sei denn,
daß es in einer kritischen Situation keine andere Wahl hat
als selbst zu entscheiden, aber die Angelegenheit ist danach unverzüglich
der zuständigen Parteiorganisation zu berichten.
4. Die organisatorische Struktur der Partei
A. Die zentralen Führungsorgane der Partei
(1) Der Landesparteitag und das Zentralkomitee
Die zentralen Führungsorgane der Partei sind der Landesparteitag
und das von ihm gewählte Zentralkomitee. Das Zentralkomitee
ist dem Landesparteitag verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
Der Landesparteitag findet alle fünf Jahre einmal statt und
wird vom Zentralkomitee einberufen. Wenn das Zentralkomitee es für
notwendig hält oder über ein Drittel aller Organisationen
auf Provinzebene es fordern, kann der Landesparteitag vorfristig
einberufen werden. Wenn keine außerordentlichen Umstände
vorliegen, soll er nicht vorverlegt bzw. verschoben werden.
Über die Anzahl der Delegierten zum Landesparteitag
und über das Verfahren zur Wahl der Delegierten entscheidet
das Zentralkomitee.
Das Zentralkomitee der Partei wird für die Dauer von fünf
Jahren gewählt. Seine Amtsdauer wird entsprechend geändert,
wenn der Parteitag vorverlegt bzw. verschoben wird.
Der Landesparteitag hat folgende Funktionen
und Befugnisse:
--Anhörung und Prüfung der Berichte
des Zentralkomitees;
--Anhörung und Prüfung der Berichte
der Disziplinkontrollkommission beim Zentralkomitee;
--Diskussion und Entscheidung über wichtige
Fragen der Partei;
--Revision des Parteistatuts;
--Wahl des Zentralkomitees;
--Wahl der Disziplinkontrollkommission beim
Zentralkomitee.
Zwischen den Landesparteitagen führt das Zentralkomitee die
Beschlüsse des Landesparteitags durch, leitet die gesamte Arbeit
der Partei und vertritt die Kommunistische Partei Chinas in den
Auslandsbeziehungen.
Die Mitglieder und Kandidaten des Zentralkomitees müssen mindestens
fünf Jahre der Partei angehören. Ihre Anzahl wird vom
Landesparteitag bestimmt.
Scheidet ein Mitglied aus dem Zentralkomitee
aus, so tritt nach der Reihenfolge der Stimmenzahl der nächste
Kandidat des Zentralkomitees an seine Stelle.
Die Plenartagung des Zentralkomitees wird vom
Politbüro des Zentralkomitees einberufen und findet jährlich
mindestens einmal statt.
(2) Das Politbüro, der Ständige Ausschuß
des Politbüros, der Generalsekretär, die Militärkommission
beim Zentralkomitee und das Sekretariat des Zentralkomitees
Die Führungsorgane des Zentralkomitees
der Partei sind das Politbüro des Zentralkomitees der Partei,
der Ständige Ausschuß des Politbüros des Zentralkomitees
und der Generalsekretär des Zentralkomitees.
Sie werden von der Plenartagung des Zentralkomitees gewählt.
Der Generalsekretär des Zentralkomitees
muß aus den Reihen der Mitglieder des Ständigen Ausschusses
des Politbüros des Zentralkomitees stammen.
Das Politbüro des Zentralkomitees und
sein Ständiger Ausschuß üben zwischen den Plenartagungen
des Zentralkomitees die Funktionen und Befugnisse des Zentralkomitees
aus.
Der Generalsekretär des Zentralkomitees
ist verantwortlich dafür, die Sitzungen des Politbüros
und seines Ständigen Ausschusses einzuberufen, und leitet die
Arbeit des Sekretariats des Zentralkomitees.
Das zentrale militärische Führungsorgan der Partei ist
die Militärkommission beim Zentralkomitee.
Die Mitglieder der Militärkommission beim
Zentralkomitee der Partei werden vom Zentralkomitee bestimmt.
Das Sekretariat des Zentralkomitees ist das
Geschäftsorgan des Politbüros und dessen Ständigen
Ausschusses; seine Mitglieder werden vom Ständigen Ausschuß
des Politbüros des Zentrakomitees nominiert und von der Plenartagung
des Zentralkomitees bestätigt.
Die Führungsorgane und führenden
Kader des Zentralkomitees, die von jedem Zentralkomitee gewählt
oder bestimmt werden, leiten die laufende Arbeit der Partei während
des nächsten Parteitages weiter bis zur Wahl oder Bestimmung
der neuen Führungsorgane und führenden Kader des nächsten
Zentralkomitees durch dieses.
B. Die lokalen Führungsorgane der Partei
Die Parteitage der Provinzen, autonomen Gebiete,
regierungsunmittelbaren Städte, Städte mit Stadtbezirken
und der autonomen Bezirke finden alle fünf Jahre einmal statt.
Die Parteitage der Kreise (Banner), autonomen
Kreise, Städte ohne Stadtbezirke und der Stadtbezirke finden
alle drei Jahre einmal statt.
Die lokalen Parteitage aller Ebenen werden von den Parteikomitees
der jeweiligen Ebene einberufen. Unter besonderen Umständen
können sie mit Billigung des nächsthöheren Parteikomitees
vorverlegt bzw. verschoben werden.
Die Anzahl der Delegierten zu den lokalen Parteitagen
aller Ebenen und das Wahlverfahren werden von den Parteikomitees
der jeweiligen Ebene beschlossen, und der Beschluß darüber
wird dem Parteikomitee der nächsthöheren Ebene zur Einholung
der Bestätigung gemeldet.
Die Funktionen und Befugnisse der lokalen Parteitage
aller Ebenen sind:
--Anhörung und Prüfung der Berichte
der Parteikomitees der jeweiligen Ebene;
--Anhörung und Prüfung der Berichte
der Disziplinkontrollkommissionen der jeweiligen Ebene;
--Diskussion und Beschlußfassung über
wichtige Fragen in dem eigenen Gebiet;
--Wahl der Parteikomitees und Disziplinkontrollkommissionen
der jeweiligen Ebene.
Zwischen den Parteitagen eines Gebiets führen
die lokalen Parteikomitees der jeweiligen Ebene die Weisungen der
höheren Parteiorganisationen und die Beschlüsse der Parteitage
der jeweiligen Ebene durch, leiten die Arbeit in ihrem eigenen Gebiet
und berichten dem nächsthöheren Parteikomitee regelmäßig
über die eigene Arbeit.
Die Parteitage der Provinzen, autonomen Gebiete
und regierungsunmittelbaren Städte, Städte mit Stadtbezirken
und der autonomen Bezirke werden für die Dauer von fünf
Jahren gewählt. Ihre Mitglieder und Kanditaten müssen
der Partei mindestens fünf Jahre angehören.
Die Parteikomitees der Kreise (Banner), autonomen
Kreise, Städte ohne Stadtbezirke und der Stadtbezirke werden
für die Dauer von drei Jahren gewählt. Ihre Mitglieder
und Kandidaten müssen der Partei mindestens drei Jahre angehören.
Wird der lokale Parteitag einer bestimmten
Ebene vorverlegt bzw. verschoben, wird
die Amtsdauer des von ihm gewählten Parteikomitees entsprechend
geändert.
Die Anzahl der Mitglieder und Kandidaten der
lokalen Parteikomitees wird jeweils von den nächsthöheren
Parteikomitees bestimmt. Scheidet ein Mitglied eines lokalen Parteikomitees
aus dem Komitee aus, so tritt nach der Reihenfolge der Stimmenzahl
der nächste Kandidat dieses Komitees an seine Stelle.
Die Plenartagungen der lokalen Parteikomitees
aller Ebenen finden jährlich mindestens einmal statt.
Die Plenartagungen der lokalen Parteikomitees
aller Ebenen wählen ihre ständigen Ausschüsse, Sekretäre
und stellvertretenden Sekretäre und berichten die Ergebnisse
den übergeordneten Parteikomitees, um die Genehmigungen einzuholen.
Die ständigen Ausschüsse der lokalen
Parteikomitees aller Ebenen üben zwischen den Plenartagungen
der Parteikomitees die Funktionen und Befugnisse ihrer jeweiligen
Parteikomitees aus; sie leiten die laufende Arbeit der Partei während
ihrer jeweiligen nächsten Parteitage weiter bis zur Wahl der
neuen ständigen Ausschüsse.
Das Bezirksparteikomitee oder eine ihm entsprechende
Organisation ist das Vertretungsorgan der Parteikomitees der Provinzen
und autonomen Gebiete in einem Gebiet mehrerer Kreise, autonomer
Kreise oder Städte. Es wird vom Parteikomitee der Provinz oder
des autonomen Gebiets dazu ermächtigt, die Arbeit in dem betreffenden
Gebiet zu leiten.
C. Die Grundorganisationen der Partei
In den Betrieben, Dörfern, Institutionen,
Lehranstalten, Forschungsinstituten, Wohnbezirken, Kompanien der
Volksbefreiungsarmee und anderen Grundeinheiten auf dem chinesischen
Festland, wo es drei und mehr ordentliche Parteimitglieder gibt,
müssen Grundorganisationen der Partei gebildet werden.
Die Grundorganisationen der Partei sind ein
Bollwerk des Kampfes der Partei in den Grundeinheiten der Gesellschaft
und bilden die Grundlage der gesamten Arbeit und der Kampfkraft
der Partei.
Den Bedürfnissen der Arbeit entsprechend,
nach der zahlenmäßigen Stärke der Parteimitglieder
und mit Billigung der übergeordneten Parteiorganisation werden
in den Grundorganisationen der Partei jeweils ein Komitee der Parteigrundorganisation,
ein Ausschuß der Parteihauptzelle oder ein Ausschuß
der Parteizelle eingerichtet. Das Komitee der Grundorganisation
wird von der Parteimitgliederversammlung oder dem Parteitag, der
Ausschuß der Parteihauptzelle und der Parteizelle von der
Parteimitgliederversammlung gewählt.
Das Komitee der Parteigrundorganisation wird
für die Dauer von drei oder vier Jahren gewählt. Die Ausschüsse
der Parteihauptzelle und der Parteizelle werden für die Dauer
von zwei oder drei Jahren gewählt.
Die Ergebnisse der Wahlen der Sekretäre
und stellvertretenden Sekretäre durch das Komitee der Parteigrundorganisation
sowie die Ausschüsse der Parteihauptzelle oder der Parteizelle
sind der übergeordneten Parteiorganisation zu berichten, um
die Genehmigungen einzuholen.
D. Die Führungsgruppen der Partei
In den gewählten Führungsgremien
im Nationalen Volkskongreß, in den lokalen Volkskongressen
aller Ebenen, in den Politischen Konsultativkonferenzen, in den
Massenorganisationen und den anderen nichtparteilichen Organisationen
aller Ebenen können Führungsgruppen der Paratei gebildet
werden.
Die Hauptaufgaben der Führungsgruppen
der Partei sind, für die Durchführung der Richtlinien
und der Politik der Partei zu sorgen, sich bei der Erfüllung
der von der Partei und dem Staat gestellten Aufgaben mit den nicht
der Partei angehörigen Kadern und Massen zusammenzuschließen
und die Arbeit der Parteiorganisation der entsprechenden Einheit
anzuleiten.
Die Mitglieder einer Führungsgruppe der Partei sind von dem
Parteikomitee zu bestimmen, das die Bildung der Führungsgruppe
der Partei genehmigt. Die Führungsgruppe der Partei hat einen
Sekretär und stellvertretende Sekretäre.
Die Führungsgruppe der Partei ist dem Parteikomitee unterstellt,
das ihre Bildung genehmigt.
E. Die Disziplinkontrollorgane der Partei
Die Disziplinkontrollorgane der Partei sind
die Disziplinkontrollkommission beim Zentralkomitee, die lokalen
Disziplinkontrollkommissionen aller Ebenen und die Disziplinkontrollkommissionen
der Grundorganisationen.
Die Disziplinkontrollkommision beim Zentralkomitee
der Partei übt ihre Tätigkeit unter der Leitung des Zentralkomitees
aus
Die lokalen Disziplinkontrollkommissionen aller Ebenen und die Disziplinkontrollorganisationen
der Grundorganisationen üben ihre Tätigkeiten unter der
doppelten Leitung des Parteikomitees der jeweiligen Ebene und der
jeweils nächsthöheren Disziplinkontrollkommission aus.
Die Disziplinkontrollkommissionen der Partei aller Ebenen haben
die gleiche Amtsdauer wie das Parteikomitee der jeweiligen Ebene.
Die Plenartagung der Disziplinkontrollkommission beim Zentralkomitee
der Partei wählt einen ständigen Ausschuß, einen
Sekretär und stellvertretende Sekretäre und hat die Wahlergebnisse
dem Zentralkomitee der Partei zu berichten, um die Bestätigung
einzuholen.
Die Plenartagungen der lokalen Disziplinkontrollkommissionen
aller Ebenen wählen ihre ständigen Ausschüsse, Sekretäre
und stellvertretenden Sekretäre. Die Wahlergebnisse sind von
den Parteikomitees der jeweiligen Ebenen anzunehmen und jeweils
dem übergeordneten Parteikomitee zur Billigung zu berichten.
Ob vom Komitee einer Parteigrundorganisation
eine Disziplinkontrollkommission einzurichten oder ein Disziplinkontrollkommissar
einzusetzen ist, wird von der nächsthöheren Parteiorganisation
gemäß den jeweils konkreten Verhältnissen beschlossen.
In den Ausschüssen der Parteihauptzellen und Parteizellen ist
je ein Disziplinkontrollkommissar einzusetzen.
Die Disziplinkontrollkommission beim Zentralkomitee
der Partei kann, wenn ihre Arbeit es erfordert, Disziplinkontrollgruppen
oder Disziplinkontrollkommissare in die Partei- oder Staatsorgane
der zentralen Ebene entsenden.
Die Leiter der Disziplinkontrollgruppen oder
die Disziplinkontrollkommissare können den betreffenden Sitzungen
der führenden Parteiorganisationen dieser Organe mit beratender
Stimme beiwohnen. Ihre Arbeit muß von den führenden Parteiorganisationen
der betreffenden Organe unterstützt werden.
5. Die Mitglieder der Partei
Die Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas
sind die Vorhutkämpfer der Arbeiterklasse Chinas, die sich
durch ein kommunistisches Bewußtsein auszeichnen.
Jeder chinesische Arbeiter, Bauer, Armeeangehörige,
Intellektuelle oder andere revolutionäre Mensch, der das 18.
Lebensjahr vollendet hat, kann die Aufnahme in die Kommunistische
Partei Chinas beantragen, wenn er das Programm und das Statut der
Partei anerkennt und bereit ist, einer ihrer Organisationen anzugehören
und aktiv in ihr zu arbeiten, die Beschlüsse der Partei auszuführen
und termingemäß die Mitgliedsbeiträge zu bezahlen.
Die Aufnahme eines neuen Parteimitglieds muß durch eine Parteizelle
vorgenommen werden, und das Prinzip der individuellen Aufnahme ist
einzuhalten.
Das Zentralkomitee der Partei oder die Parteikomitees
der Provinzen, der autonomen Gebiete und der regierungsunmittelbaren
Städte haben die Befugnis, unter besonderen Umständen
neue Parteimitglieder direkt aufzunehmen.
Wer um die Aufnahme in die Partei nachsucht,
muß ein Antragsformular ausfüllen, von zwei ordentlichen
Parteimitgliedern empfohlen werden und kann erst dann ordentliches
Mitglied werden, wenn sein Antrag durch die Mitgliederversammlung
der Zelle angenommen und von der übergeordneten Parteiorganisation
bestätigt worden ist und er sich während der Kandidatenzeit
hat prüfen lassen.
Jedes Parteimitglied muß, unabhängig
von seiner Position, in eine Zelle, Gruppe oder eine andere bestimmte
Organisation der Partei eingegliedert sein und an den regelmäßigen
Tätigkeiten der Parteiorganisation teilnehmen
Die führenden Parteikader müssen außerdem an den
Sitzungen des demokratischen Lebens eines Parteikomitees bzw. einer
Parteigruppe teilnehmen.
Dem Parteimitglied steht es frei, aus der Partei
auszutreten.
Beantragt ein Parteimitglied den Austritt aus der Partei, hat die
Mitgliederversammlung der betreffenden Zelle darüber zu diskutieren
und dann öffentlich bekanntzugeben, daß sein Name aus
der Mitgliederliste gestrichen wird, und seinen Austritt der übergeordneten
Parteiorganisation zur Registrierung zu melden.
Ein Parteimitglied, das den Pflichten des Parteimitglieds
nicht nachkommt und sich nicht als qualifiziert erweist, soll von
der Parteizelle aufgefordert werden, innerhalb einer festgelegten
Frist seine Fehler zu korrigieren. Zeigt es trotz wiederholter Aufforderung
keine Änderung zum Besseren, soll es zum Austritt aus der Partei
bewogen werden.
Ein Parteimitglied zum Austritt aus der Partei
zu bewegen soll durch die Mitgliederversammlung der betreffenden
Zelle diskutiert und beschlossen und der übergeordneten Parteiorganisation
zur Bestätigung gemeldet werden.
Besteht das Parteimitglied, das zum Austritt aus der Partei bewogen
werden soll, darauf, nicht auszutreten, soll der Fall der Mitgliederversammlung
der Zelle zur Diskussion vorgelegt und beschlossen werden, daß
die Streichung seines Namens aus der Mitgliederliste bekanntgegeben
wird; der Beschluß soll der übergeordneten Parteiorganisation
zur Bestätigung gemeldet werden.
Hat ein Parteimitglied ohne triftige Gründe sechs Monate lang
ununterbrochen nicht an den regelmäßigen Tätigkeiten
der Parteiorganisation teilgenommen oder seine Mitgliedsbeiträge
nicht gezahlt oder die von der Partei ihm zugeteilte Arbeit nicht
geleistet, so wird dies als Aufgabe der Parteimitgliedschaft betrachtet.
Die Mitgliederversammlung der betreffenden Zelle soll die Streichung
eines solchen Parteimitglieds aus der Mitgliederliste beschließen
und der übergeordneten Parteiorganisation zur Bestätigung
melden.
Wenn ein Parteimitglied mit einem Beschluß
oder einer Politik der Partei nicht übereinstimmt, hat es das
Recht, unter der Voraussetzung der entschiedenen Durchführung
des Beschlusses oder der Politik seine eigenen Meinungen beizubehalten
und sich mit seinen Meinungen an die übergeordneten Parteiorganisationen
bis hin zum Zentralkomitee zu wenden.
6. Die Führung des Staates durch die
Kommunistische Partei Chinas
Damit ist hauptsächlich die politische, ideologische und organisatorische
Führung gemeint. Sie zeigt sich in:
-- Organisierung und Leitung der gesetzgebenden
und -vollstreckenden Tätigkeit des Staates;
--Stärkung der Führung der Armee
des Volkes;
--Leitung und Verwaltung der Kaderarbeit;
--Organisierung und Mobilisierung der Gesellschaft;
--Beachtung der ideologischen und politischen
Arbeit.
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