Die Garantie des Schutzes von legal erworbenem Privateigentum in der Verfassung festzuschreiben sei ein historischer Durchbruch. Diese Auffassung vertraten Mitglieder der Politischen Konsultativkonferenz des chinesischem Volkes auf einer Pressekonferenz am Dienstag in Beijing.
Einem entsprechenden Antrag zur Abänderung der Verfassung zufolge soll legaler Privatbesitz vom Staat geschützt werden. Dies sei ein Meilenstein in der Entwicklung der Privatwirtschaft in China. Nachdem nichtstaatliches Eigentum in China lange Zeit als kapitalistisch gegolten habe, werde nunmehr die Privatwirtschaft als wichtiger Bestandteil der sozialistischen Marktwirtschaft definiert. Darüber hinaus enthalte der Antrag zur Verfassungsänderung einen deutlichen Hinweis auf die Förderung der nichtstaatlichen Wirtschaft und die Pflicht des Staates zum Schutz privater Produktionsmittel.
Seit Beginn der Reform- und Öffnungspolitik vor 20 Jahren hat sich der nichtstaatliche und der private Wirtschaftssektor in China schnell entwickelt. Er hat inzwischen einen Anteil von über einem Drittel am Bruttoinlandsprodukt und mehr als 200 Millionen Beschäftigte.
(CRI/China.org.cn, 10. März 2004)
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