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In China wird das System der Anmeldung, Prüfung und Genehmigung der Qualifikation für Import- und Exportgeschäfte eingeführt

Am 30. Juli erfuhren unsere Korrespondenten vom Ministerium für Wirtschaftliche Verbindungen mit dem Ausland und für Außenhandel, dass China das System der Anmeldung, Prüfung und Genehmigung der Qualifikation für Import- und Exportgeschäfte einführt. Das ist eine der wichtigen Maßnahmen zur Beschleunigung der Reform im Bereich des Außenhandelssystems sowie zur Förderung und Standardisierung der Import- und Exportgeschäfte aller chinesischen Betriebe.

Das Ministerium für Wirtschaftliche Verbindungen mit dem Ausland und für Außenhandel wies in den vor kurzem veröffentlichten „Vorschriften über die Verwaltung der Qualifikation für die Import- und Exportgeschäfte“ darauf hin, dass China das Anmeldungs-, Prüfungs- und Genehmigungssystem der Qualifikation für die Import- und Exportgeschäfte einführen wird. Dabei werden Grundsätze der selbständigen Antragstellung, Öffentlichkeit und Transparenz, einheitlichen Normen und gesetzmäßigen Kontrolle befolgt. Für alle Betriebe verschiedener Eigentumssysteme werden einheitliche Normen und Verwaltung über die Qualifikation der Import- und Exportgeschäfte eingeführt, mit Ausnahme von ausländischen Betrieben, Betrieben für Handelsmaterialien und Versorgungs- und Absatzgenossenschaften, kleinen Handelsbetrieben in den Grenzgebieten, Betrieben in den Wirtschaftssonderzonen und im neuen Gebiet Pudong Shanghais.

Gemäß den Vorschriften wird die Verwaltung der Qualifikation für die Import- und Exportgeschäfte der Betriebe je nach dem Geschäftsumfang der Anmeldung oder der Genehmigung eingeführt. Das Recht auf die Außenhandelsführung bedeutet den Import und Export verschiedener Waren und Technologien, die von bestimmten Firmen mit Genehmigung des Staates geführten oder die vom Staat verbotenen Import- und Exportwaren und Technologien bilden eine Ausnahme. Das Recht der Produzenten auf Import und Export bedeutet den Export ihrer eigenen Produkte und den Import ihrer benötigten Anlagen, Ersatzteile und Rohstoffe, die von den bestimmten Firmen mit Genehmigung des Staats geführten oder vom Staat verbotenen Import- und Exportwaren und Technologien bilden jedoch eine Ausnahme.

Gemäß den Vorschriften brauchen das Ministerium für Wirtschaftliche Verbindungen mit dem Ausland und für Außenhandel und die bevollmächtigten Behörden bei der Prüfung und Genehmigung oder bei der Registrierung des Import- und Exportgeschäftsumfangs der Betriebe nicht mehr Handelsart und –weisen zu bemerken. Die Unternehmen können den staatlichen Bestimmungen entsprechend in jeder Form und auf jede Art und Weise Import- und Exportgeschäfte führen.

(CIIC/30. September 2001)

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