Der Nationale Volkskongress ist das höchste Organ der Staatsmacht und besteht aus den Abgeordneten, die von den Provinzen, autonomen Gebieten, regierungsunmittelbaren Städten, Sonderverwaltungszonen und Armee-Einheiten gewählt werden. Er übt die legislative Gewalt des Staates aus und trifft die Entscheidungen über die wichtigen Fragen im politischen Leben des Staates. Die Hauptkompetenzen des Nationalen Volkskongresses sind folgende: Er ändert die Verfassung, überwacht die Durchführung der Verfassung, erlässt und ändert die grundlegenden Gesetze über Strafsachen-, das zivile Angelegenheiten und die Staatsorgane, überprüft und bewilligt die Pläne für die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und die Berichte über ihre Durchführung sowie die Staatshaushaltspläne und die Berichte über ihre Durchführung; er genehmigt die Einrichtung von Provinzen, autonomen Gebieten oder regierungsunmittelbaren Städten und beschließt die Einrichtung und das System von Sonderverwaltungs-zonen; er entscheidet über die Fragen von Krieg und Frieden; er wählt und bestimmt die führenden Persönlichkeiten der höchsten Staatsorgane: die Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses, den Staatspräsidenten und dessen Stellvertreter, den Ministerpräsidenten und andere Mitglieder des Staatsrates, den Vorsitzenden und die anderen Mitglieder der Zentralen Militärkommission, den Präsidenten des Obersten Volksgerichts und den Generalstaatsanwalt der Obersten Volksstaatsanwaltschaft. Der Nationale Volkskongress hat das Recht, die oben erwähnten Personen ihrer Ämter zu entheben.
Der Nationale Volkskongress wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er tagt einmal jährlich. In der Zeit zwischen den Tagungen des Nationalen Volkskongresses wird die höchste Staatsmacht von seinem ständigen Organ — dem Ständigen Ausschuss — ausgeübt. Der Ständige Ausschuss setzt sich aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär und anderen Mitgliedern zusammen. Der gegenwärtige Vorsitzende ist Wu Bangguo.