Die Anträge der Plenartagung des Landeskomitees der PKKCV müssen von einer absoluten Mehrheit seiner Mitglieder angenommen werden. Die Anträge des Ständigen Ausschusses des Landeskomitees müssen ebenfalls von einer absoluten Mehrheit seiner Mitglieder angenommen werden.
Alle Organisationen und Einzelpersonen, die im Landeskomitee der PKKCV Mitglied sind, haben die Pflicht, sich an die Beschlüsse der PKKCV-Tagungen zu halten und sie durchzuführen. Haben sie unterschiedliche Meinungen zu den PKKCV-Beschlüssen, können sie unter der Voraussetzung, die Beschlüsse entschieden umzusetzen, ankündigen sich ihre Meinung vorzubehalten. Dies gilt ebenfalls für die Lokalkomitees.
(CIIC/10. Februar 2003)
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