Die Anzahl der Mitgliedsorganisationen und Mitglieder eines Landeskomitees der PKKCV wird vom Ständigen Ausschuss des letzten Landeskomitees durch Diskussion entschieden.
Wenn es für ein Landeskomitee notwenig scheint, in seiner Amtszeit die Anzahl seiner Mitgliedsorganisationen und Mitglieder zu verändern, wird Entsprechendes vom Ständigen Ausschuss dieses Landeskomitees durch Diskussion entschieden.
(CIIC/10. Februar 2003)
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