Die wichtigste Funktion der PKKCV ist die Mitwirkung bei der Verwaltung der Staatsangelegenheiten, dies umfasst die politische Konsultation, die demokratische Überwachung und die Organisation der Parteien, Organisationen und Personen aller Gesellschaftskreise und aller Nationalitäten, die in der PKKCV mitarbeiten.
Politische Konsultationen bedeutet hier Diskussion über wichtige staatliche und lokale politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Angelegenheiten vor der Entscheidungsfindung und die Diskussion über wichtige Fragen während der Umsetzung der Entscheidungen. Das Landeskomitee und die Lokalkomitees der PKKCV können nach Vorschlägen der KPCh, des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses (NVK), der Volksregierung, der demokratischen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen Konferenzen zur Diskussion wichtiger Fragen einberufen, an denen die jeweiligen Verantwortlichen teilnehmen können. Außerdem kann die PKKCV den obengenannten Organisationen und Personen wichtige Fragen zur Diskussion vorschlagen.
Demokratische Überwachung bedeutet hier, durch Vorschläge und Kritik die Aufsicht über die Einhaltung der Verfassung, der Gesetze und Verordnungen des Staates, der wichtigen politischen Richtlinien sowie über die Pflichterfüllung, die Disziplinerhaltung und die Rechtschaffenheit der Staatsorgane und deren Mitarbeiter auszuüben.
Die Mitwirkung bei der Verwaltung der Staatsangelegenheiten ist im Grunde die Erweiterung der politischen Konsultation und der demokratischen Überwachung. Abgesehen von diesen beiden Inhalten sucht die PKKCV aus eigener Initiative nach Themen, die dem Volk ein wichtiges Anliegen sind und von den Partei- und Regierungsabteilungen beachtet werden sollten. Zu diesem Zweck organisiert die PKKCV Untersuchungen und macht daraufhin den Partei- und Regierungsorganen konstruktive Vorschläge. Darüber hinaus versucht sie, den Einfluss ihrer Mitglieder zu verstärken, damit diese Meinungen und Vorschläge zur Reform und Öffnung und der sozialistischen Modernisierung unterbreiten können.
(CIIC/10. Februar 2003)
|