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          |  | 32. Werden die NVK-Abgeordenten durch die Wahleinheiten, die sie gewählt haben, überwacht? Haben die Wahleinheiten das Recht, die von ihnen gewählten Abgeordneten abzuwählen? |  
 
         
          |  | Die NVK-Abgeordneten unterliegen der Kontrolle durch die Wahleinheiten, die sie gewählt haben. Die Wahleinheiten haben das Recht, die von ihnen gewählten Abgeordneten gemäß den gesetzlich vorgesehenen Verfahren abzuwählen. 
 
(CIIC/18. Februar 2003)
 
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