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32. Werden die NVK-Abgeordenten durch die Wahleinheiten, die sie gewählt haben, überwacht? Haben die Wahleinheiten das Recht, die von ihnen gewählten Abgeordneten abzuwählen? |
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Die NVK-Abgeordneten unterliegen der Kontrolle durch die Wahleinheiten, die sie gewählt haben. Die Wahleinheiten haben das Recht, die von ihnen gewählten Abgeordneten gemäß den gesetzlich vorgesehenen Verfahren abzuwählen.
(CIIC/18. Februar 2003)
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