Der NVK setzt sich aus den Abgeordneten der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren Städte sowie der Volksbefreiungsarmee (VBA) zusammen.
Gemäß dem Wahlgesetz werden die NVK-Abgeordneten von den Volkskongressen der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren Städte sowie der VBA gewählt.
(CIIC/18. Februar 2003)
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