Um die Arbeit des höchsten Organs der Staatsmacht zu intensivieren, kann der NVK gemäß der Verfassung, sogenannte Sonderkommissionen einrichten. Die Sonderkommissionen sind keine unabhängigen Organe der Staatsmacht, sie führen lediglich unter der Leitung der Organe der Staatsmacht spezielle Aufgaben aus. Sie werden als ständige Organe vom NVK und in den Tagungsferien des NVK von seinem Ständigen Ausschuss geleitet und kontrolliert.
Dem 9. NVK unterstehen neun Sonderkommissionen zu folgenden Themenbereichen: 1) Nationalitätenangelegenheiten, 2) Gesetzgeung, 3) Finanzen und Wirtschaft, 4) Bildungswesen, Wissenschaft, Kultur und Gesundheitswesen, 5) auswärtige Angelegenheiten, 6) Angelegenheiten der Auslandschinesen, 7) innere Angelegenheiten und Justiz, 8) Umwelt- und Ressourcenschutz und 9) Landwirtschaft und ländliche Gebiete.
Die Sonderkommissionen setzen sich aus dem jeweiligen Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und anderen Mitgliedern zusammen. Kandidaten für die Sonderkommissionen werden zuerst vom Präsidium des NVK nominiert und dann von der Plenartagung angenommen. Der Ständige Ausschuss des NVK kann in den Tagungsferien des NVK ergänzend einzelne stellvertretende Vorsitzende und einen Teil der Mitglieder der Sonderkommissionen ernennen. Auch Experten, die keine NVK-Abgeordneten sind, können vom Ständigen Ausschuss des NVK zu nebenberuflichen oder hauptberuflichen Beratern der Sonderkommissionen ernannt werden.
(CIIC/18. Februar 2003)
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