Die Abgeordnetendelegationen des NVK sind provisorische Organisationen, die von den NVK-Abgeordneten je nach den Wahleinheiten, d. h. den Provinzen, autonomen Gebieten, regierungsunmittelbaren Städten, Sonderverwaltungszonen und den VBA-Einheiten, gebildet werden.
Gemäß dem Organisationsgesetz des NVK bilden die NVK-Abgeordneten nach den jeweiligen Wahleinheiten Delegationen und wählen Delegationsleiter und Vizeleiter. Vor 1997 gab es landesweit 32 derartige Delegationen, die 31 Delegationen auf Provinzebene und eine VBA-Delegation umfassten. Im Juni 1997 wurde die Stadt Chongqing zur regierungsunmittelbaren Stadt und am 1. Juli 1997 wurde die Sonderverwaltungszone Hong Kong gegründet. Daher hatte der 9. NVK 34 Delegationen. Nachdem am 20. Dezember 1999 die Sonderverwaltungszone Macao gegründet wurde, die ebenfalls als selbständige Delegation an der 3. Tagung des 9. NVK teilnahm, stieg die Anzahl der Delegationen auf 35.
Jeder Abgeordneter gehört zu der Delegation des Gebiets, in dem er zum NVK-Abgeordneten gewählt wurde. Wenn er an einen anderen Arbeitsplatz in einem anderen Gebiet versetzt wird, kann er in die Delegation des entsprechenden Gebiets überwechseln.
Die Delegationen haben folgende Pflichten:
a) Sie müssen vor der Einberufung der Tagung verschiedene Vorbereitungen treffen, z. B. ihre Leiter und Vizeleiter wählen, den Entwurf der Namenliste des Präsidiums und des Generalsekretärs sowie den Entwurf der Tagesordnung überprüfen und dazu Stellung nehmen.
b) Während der Tagung des NVK müssen sie die Tätigkeitsberichte des Ständigen Ausschusses des NVK und des Staatsrats, die Pläne für die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung, die Berichte über deren Durchführung, den Staatshaushaltsbericht, den Bericht über dessen Durchführung, die Arbeitsberichte des Obersten Volksgerichts und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft sowie gegebenfalls weitere in der Tagesordnung stehende Anträge überprüfen.
c) Sie müssen Kandidaten der Organe der Staatsmacht und der Leiter der Volksregierungen, Volksgerichte und Volksanwaltschaften, die vom Präsidium nominiert wurden, diskutieren.
d) Sie müssen dem NVK während der Tagung und in Übereinstimmung mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder einer Delegation Entlassungs- und Interpellationsanträge im Namen dieser Delegation unterbreiten oder der Tagung vorschlagen, ein Untersuchungskomitee für ein bestimmtes Sonderthema einzurichten.
Die Sitzungen der Delegationen sind die wesentliche Methode zur Überprüfung von Anträgen und Berichten während der Tagung des NVK.
Die Delegationen haben folgende Rechte:
a) Sie haben das Recht, der Tagung des NVK Anträge, die in die Zuständigkeit der Tagung fallen, zu unterbreiten und schriftlich Interpellationsanträge an den Staatsrat sowie dessen Ministerien und Kommissionen zu richten.
b) Mehr als drei Delegationen gemeinsam haben das Recht, die Abberufung der Mitglieder des Ständigen Ausschusses des NVK, des Staatspräsidenten, der stellvertretenden Staatspräsidenten, der Mitglieder des Staatsrats und der Zentralen Militärkommission, des Präsidenten des Obersten Volksgerichts und des Generalstaatsanwalts der Obersten Volksstaatsanwaltschaft zu fordern. Diesbezügliche Anträge werden vom Präsidium der Plenartagung zur Überprüfung vorgelegt.
c) Darüber hinaus können die Sitzungen der Delegationsleiter und des Präsidiums während der Tagung des NVK entscheiden, Geheimsitzungen abzuhalten.
(CIIC/18. Februar 2003)
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