Der Ständige Ausschuss ist das fortwährend bestehende Organ des NVK. Er hat seinen Sitz in der Großen Halle des Volkes in Beijing. Der Ständige Ausschuss setzt sich aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär und anderen Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder des Ständigen Ausschusses dürfen gemäß der Verfassung des NVK keine Ämter in den staatlichen Verwaltungs-, Rechtsprechungs- und Staatsanwaltschaftsorganen bekleiden.
Die Legislaturperiode des Ständigen Ausschusses des NVK beträgt wie die des NVK jeweils fünf Jahre.
Die Amtszeit des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden darf zehn Jahre nicht überschreiten.
(CIIC/18. Februar 2003)
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