Das Verteidigungsministerium ist eine Abteilung des Staatsrats für die militärische Arbeit. Auf der 1. Plenartagung des I. Nationalen Volkskongresses 1954 wurde die Gründung des Verteidigungsministeriums unter dem Staatsrats beschlossen.
Die Aufgabe des Verteidigungsministeriums ist, den Aufbau der Streitkräft Chinas einheitlich zu leiten. Das Verteidigungsministerium soll z. B. für die Rekrutierung, den Aufbau, die Ausrüstung und die Ausbildung der Volksstreitkräfte sowie die militärische Forschung, die militärischen Dienstgrade und die Besoldung sorgen. Seine Arbeit wird vom Generalstab, der Obersten Politischen Abteilung, der Obersten Versorgungsabteilung und der Obersten Rüstungsabteilung der Volksbefreiungsarmee gemeinsam getragen.
Das Verteidigungsministerium ist nicht für Kommando und Befehl der Streitkräfte des Landes zuständig. Der Austausch mit dem Ausland im militärischen Bereich findet im Namen des Verteidigungsministeriums statt.
(China.org.cn, 15. September 2003)