Der Ständige Ausschuss des höchsten Organs der Staatsmacht setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär und anderen Mitgliedern. Seine Mitglieder dürfen kein Amt in Organen der Staatsverwaltung, der Rechtsprechung oder der Staatsanwaltschaft bekleiden, anderenfalls müssen sie vom Ständigen Ausschuss zurücktreten. Er hat die gleiche Amtszeit wie der NVK. Sein Vorsitzender und seine stellvertretenden Vorsitzenden dürfen ihr Amt nicht länger als zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten ausüben. Der Ständige Aussschuß tritt alle zwei Monate einmal zu einer Sitzung zusammen.
(China.org.cn, 16. September 2003)
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