Das Amt verwaltet die religiösen Angelegenheiten und hat die Aufgabe, die Richtlinien und die Politik über religiöse Angelegenheiten sowie die Maßnahmen zu ihrer Durchführung festzulegen und sie in die Tat umzusetzen. Außerdem hat es die Aufgabe, die Verhältnisse der Religionen im In- und Ausland zu untersuchen und sich mit deren aktueller Lage vertraut zu machen, theoretische Fragen der Religion zu erforschen und Vorschläge und Meinungen zu einer entsprechenden Politik zu unterbreiten, religiöse Tätigkeiten auf die Bahn der Gesetze und Verordnungen und der Politik zu leiten und die Glaubensfreiheit der Bürger in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu gewährleisten.
Das Staatliche Amt für Religiöse Angelegenheiten umfaßt die folgenden vier Abteilungen: das Arbeitsbüro, die Abteilung für Politik und gesetzliche Bestimmungen sowie das Referat 1 und das Referat 2.
(China.org.cn, 17. September 2003)