Der Nationale Volkskongress ist das höchste Organ der Staatsmacht und besteht aus den Abgeordneten, die von den Provinzen, autonomen Gebieten, regierungsunmittelbaren Städten, Sonderverwaltungsgebieten und der Armee gewählt werden. Er übt die legislative Gewalt des Staates aus und trifft die Entscheidungen über wichtige politische Fragen des Staates. Die Hauptkompetenzen des Nationalen Volkskongresses sind folgende: Er verbessert die Verfassung, überwacht die Durchführung der Verfassung, erlässt und verbessert die grundlegenden Gesetze wie das Straf-, das Zivil- und das Staatsorganenrecht, überprüft und bewilligt die Pläne für die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und die Berichte über ihre Durchführung sowie die Staatshaushaltspläne und die Berichte über ihre Durchführung; er genehmigt die Einrichtung einer Provinz, eines autonomen Gebiets oder einer regierungsunmittelbaren Stadt und beschließt die Einrichtung und das System einer Sonderverwaltungszone; er fasst die Resolutionen in Frage von Krieg und Frieden; er wählt und bestimmt die führenden Persönlichkeiten der höchsten Staatsorgane: die Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses, den Staatspräsidenten und dessen Stellvertreter, den Ministerpräsidenten und andere Mitglieder des Staatsrates, den Vorsitzenden der Zentralen Militärkommission und ihre anderen Mitglieder, den Präsidenten des Obersten Volksgerichts und den Generalstaatsanwalt der Obersten Volksstaatsanwaltschaft. Der Nationale Volkskongress hat das Recht, die oben erwähnten Personen ihrer Ämter zu entheben.
Der Nationale Volkskongress wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Seine Tagung findet jährlich einmal statt. In der Zeit zwischen den Tagungen des Nationalen Volkskongresses wird die höchste Staatsmacht von seinem ständigen Organ — dem Ständigen Ausschuss - ausgeübt. Der Ständige Ausschuss setzt sich aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär und anderen Mitgliedern zusammen. Der gegenwärtige Vorsitzende ist Wu Bangguo.
Die 1. Tagung des X. Nationalen Volkskongresses
Vom 5. bis zum 18. März 2003 fand die 1. Tagung des X. Nationalen Volkskongresses in Beijing statt. Auf dieser Tagung haben die Abgeordneten die Arbeitsberichte der letzten Regierung und des letzten Ständigen Ausschusses des Volkskongresses sowie andere betreffende Berichte überprüft und genehmigt. Ferner wurden Mitglieder der neuen Staatsorgane gewählt, womit die Abwechslung der alten führenden Funktionäre der Staatsorgane durch die neuen reibungslos verwirklicht wurde.
Im Vergleich zum IX. Nationalen Volkskongress sind im X. Nationalen Volkskongress mehr als 2100 Abgeordnete neu, das macht über 70% der Gesamtzahl der Abgeordneten (2984 Personen) aus. Darunter sind über 1000 Abgeordnete Postgraduierte bzw. Doktoren und 46 Mitglieder der Chinesischen Akademie der Wissenschaften bzw. der Chinesischen Akademie des Ingenieurwesens, was die Besonderheiten dieses Volkskongresses bezüglich Verjüngung, Bildungsstand und Fachlichkeit kennzeichnet. Über 50 Abgeordnete des Volkskongresses sind Unternehmer aus der Schicht der Einzelwirtschaft.