Nach der Gründung der Volksrepublik China 1949 wurden vier Verfassungen nacheinander ausgearbeitet, nämlich die Verfassungen von 1954, 1975 und 1978 sowie die heute gültige Verfassung von 1982. Außer der Präambel enthält die gegenwärtig geltende Verfassung vier Kapitel: „Allgemeine Grundsätze“, „Grundrechte und Grundpflichten der Bürger“, „Staatsaufbau“ und „Die Staatsflagge, das Staatswappen und die Hauptstadt“. Insgesamt sind es 138 Artikel. Auf den Tagungen des Nationalen Volkskongresses 1988, 1993 und 1999 wurden Verbesserungsanträge für die Verfassung angenommen, und dementsprechend wurden einige Artikel und Inhalte einiger Teile der Verfassung abgeändert bzw. ergänzt.
Die Verfassung garantiert jedem Bürger Grundrechte wie das aktive und das passive Wahlrecht, die Freiheit der Rede, der Publikation, der Versammlung, der Vereinigung, der Durchführung von Straßenumzügen und Demonstrationen und die Glaubensfreiheit, die Freiheit der Person sowie die Unverletzlichkeit der persönlichen Würde und der Wohnung, die Freiheit und das Geheimnis der Korrespondenz, das Recht, gegenüber jeglichem Staatsorgan oder Staatsfunktionär Kritik und Vorschläge zu äußern und ihre Arbeit zu beaufsichtigen, das Recht auf Arbeit, das Recht auf Erholung und das Recht auf materielle Unterstützung seitens des Staates und der Gesellschaft im Alter, in Krankheitsfällen oder bei Arbeitsunfähigkeit, ferner das Recht, eine Erziehung zu erhalten, und die Freiheit zur wissenschaftlichen Forschung, zum literarischen und künstlerischen Schaffen und zu anderen kulturellen Betätigungen.
Das chinesische Rechtssystem besteht aus der Verfassung und den die Verfassung betreffenden Gesetzen, ferner den Zivil- und Handelsgesetzen, den Verwaltungsgesetzen, den Wirtschaftsgesetzen, den Sozialgesetzen, dem Strafrecht sowie dem Verfahrens- und Nichtverfahrensrecht. Seit 1979 hat sich das Rechtssystem umfassend und schnell entwickelt. Bis Ende 2002 haben der Nationale Volkskongress und dessen Ständiger Ausschuss über 430 Gesetze und rechtliche Bestimmungen ausgearbeitet, der Staatsrat hat über 1000 Verwaltungsverordnungen erstellt, die lokalen Volkskongresse haben mehr als 10 000 lokale rechtliche Bestimmungen festgelegt. Diese Gesetze und rechtlichen Bestimmungen berühren die verschiedenen Bereiche wie die Politik, die Wirtschaft und die Gesellschaft, und ein relativ vollständiges Rechtssystem hat sich in China herausgebildet.
Ende 2002 wurde das Zivilgesetzbuch (Entwurf), eines der chinesischen Gesetzbücher mit den bisher meisten Artikeln, offiziell dem Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses zur Überprüfung vorgelegt. Es wurde auf der Grundlage der vorhandenen über 60 zivilen Gesetze und gesetzlichen Bestimmungen formuliert und umfasst mehr als 1200 Artikel. Im zweiten Kapitel dieses Gesetzbuchs über das Sachenrecht sind neben dem Staatseigentumsrecht und Kollektiveigentumsrecht ausführliche Bestimmungen über das Privateigentumsrecht enthalten, z. B. über den staatlichen Schutz der privaten Bankeinlagen, der privaten Investitionen und der davon gewonnenen Vorteile. Es wird das erste Gesetz des Neuen China sein, in dem der Schutz des Privateigentums klar garantiert ist.