Organe der Regierungspartei
Militärorgane
Der Staatspräsident
Der NVK und sein Ständiger Ausschuss
Der Staatsrat und die Ministerien
Die Volksgerichte
Die Staatsanwaltschaften
Die Politische Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes (PKKCV)
Gesellschaftliche Organisationen
Staatsorgane


Die Struktur der PKKCV

Die PKKCV richtet das Landeskomitee und die örtlichen Komitees ein. Alle Parteien und Organisationen können dem Landeskomitee und den örtlichen Komitees der PKKCV beitreten, wenn sie deren Statut anerkennen und vom Ständigen Ausschuss des Landeskomitees oder des jeweiligen örtlichen Komitees gebilligt werden. Einzelpersonen können dem Landeskomitee oder einem örtlichen Komitee beitreten, wenn sie von dessen Ständigem Ausschuss dazu eingeladen werden. Sowohl die Organisationen als auch die Einzelpersonen, die der PKKCV angehören, sind verpflichtet, ihr Statut einzuhalten und durchzuführen. Ihnen steht es frei, aus der PKKCV auszutreten.

Die örtlichen Komitees sind verpflichtet, die landesweit gültigen Beschlüsse des Landeskomitees durchzuführen und einzuhalten, ebenso muß ein untergeordnetes örtliches Komitee die regionalen Beschlüsse des ihm übergeordneten örtlichen Komitees durchführen und einhalten.

Die Amtszeit des Landeskomitees beträgt fünf Jahre. Es hält einmal jährlich eine Vollversammlung ab. Das Landeskomitee besteht unter anderem aus seinem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und einem Generalsekretär. Es richtet einen ständigen Ausschuss ein, der seine Versammlungen einberuft. Der Ständige Ausschuss setzt sich aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär des Landeskomitees sowie aus Mitgliedern zusammen, die von den Vertretern aller dem Landeskomitee zugehörigen Parteien, Organisationen, Nationalitäten und Gesellschaftskreise nominiert und von der Vollversammlung des Landeskomitees gewählt werden. Der Vorsitzende des Landeskomitees leitet die Arbeit des Ständigen Ausschusses, die stellvertretenden Vorsitzenden und der Generalsekretär unterstützen ihn bei der Arbeit. Der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und der Generalsekretär bilden eine Vorsitzendenkonferenz, die die laufende Arbeit des Ständigen Ausschusses leitet.

Das Landeskomitee richtet ein Büro, das unter der Leitung des Generalsekretärs arbeitet, und einige Sonderkommissionen sowie andere Arbeitsorgane ein. Jede der Sonderkommissionen besteht aus dem Leiter, den stellvertretenden Leitern und Mitgliedern. Zur Zeit bestehen neun Sonderkommissionen. Das Organ des Landeskomitees, die „Zeitung der PKKCV“ , wurde im Jahre 1983 gegründet, erscheint samstags und hat eine Auflagenhöhe von 200 000. Die PKKCV ist bestrebt, den Austausch mit dem Ausland zu entwickeln und freundschaftliche Kontakte mit allen Völkern zu stärken. Sie unterhält freundschaftliche Beziehungen mit 105 ausländischen Einrichtungen und 4 internationalen Organisationen.

Die Amtszeit der örtlichen Komitees aller Ebenen der PKKCV beträgt fünf Jahre. Die Zusammensetzung und das Wahlverfahren, die Funktionen und Befugnisse sowie die Einrichtung der wichtigen Arbeitsorgane der örtlichen Komitees aller Ebenen sind denen des Landeskomitees vergleichbar.

(China.org.cn, 19. September 2003)


| DRUCKVERSION | ARTIKEL VERSENDEN |