Der Verband wurde am 12. Oktober 1956 gegründet. Er betrachtet die „Verfassung der Volksrepublik China“ als Richtschnur und schützt neben den Interessen des gesamten Volkes die gesetzmäßigen Interessen und Rechte der heimgekehrten Auslandschinesen, der Familienangehörigen und der im Ausland lebenden Chinesen. Dem Verband unterstehen das Arbeitsbüro und die Abteilungen Organisation und Personal, Rechtsangelegenheiten, Kulturelle Verbindungen, Wirtschaftsverbindungen sowie das Parteikomitee für die Organe.
(China.org.cn, 19. September 2003)
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