Die Staatsanwaltschaft für Zivil- und Verwaltungsfälle leitet die Aufsicht über Zivil, Wirtschafts- und Verwaltungsprozesse, legt beim Obersten Volksgericht Einspruch gegen gültige, aber als fehlerhaft erachtete Urteile und Entscheide der Volksgerichte aller Ebenen in Zivil-, Wirtschafts- und administrativen Fällen ein. Sie übt bei Prozessen, bei denen das Oberste Volksgericht einen Zivil-, Wirtschafts- oder Verwaltungsfall verhandelt, gegen den die Oberste Volksstaatsanwaltschaft Einspruch eingelegt hat, ihre Funktion aus. Sie untersucht und analysiert Probleme in der Aufsicht über Zivil- und Wirtschaftsprozesse sowie administrative Prozesse und schlägt entsprechende Maßnahmen vor. Sie gibt den Abteilungen für Zivil- und Verwaltungsprozesse der untergeordneten Volksanwaltschaften Anweisungen bei schwerwiegenden Problemen und arbeitet ausführliche Bestimmungen und Regelungen für die Arbeit in diesem Bereich aus.
(China.org.cn, 18. September 2003)
|