1. Das Erste Strafgericht befaßt sich mit schweren Straftaten.
2. Das Zweite Strafgericht überprüft und behandelt Einsprüche, die eine Prozesspartei, ein Angeklagter, dessen Familienangehörige oder andere Bürger gegen ein rechtskräftiges Urteil oder einen gültigen Gerichtsentscheid beim Obersten Volksgericht eingelegt haben. Gegebenfalls berichtigt es eventuelle Prozessfehler.
3. Das Zivilgericht verhandelt Zivilfälle von landesweiter Bedeutung.
4. Das Wirtschaftsgericht ist für große Wirtschaftsstreitigkeiten zuständig.
5. Das Verwaltungsgericht beschäftigt sich mit administrativen Delikten, die die zentralen Staatsorgane betreffen.
(China.org.cn, 18. September 2003)