Mit der Veröffentlichung von zwei Gesetzen im Jahr 2002 wurde das traditionelle Modell des Umweltschutzes grundsätzlich verworfen. Aus Behandlung und Verwaltung, die sich früher nur auf die Schadensbegrenzung richteten, ist nun eine Kontrolle des ganzen Prozesses geworden. Die beiden Gesetze sind das „Gesetz über die Förderung der umweltfreundlichen Produktion,“ das am 1. Januar 2003 in Kraft trat, und das „Gesetz über die Bewertung der Einflüsse auf die Umwelt“, das am 1. September 2003 in Kraft treten wird. Das erstere verlangt die Kontrolle des ganzen Prozesses aller Kettenglieder der Produktion von der Planung über die Wahl der Energie und der Rohstoffe, der Technologien und der Anlagenwartung bis zur Wiederverwertung der Abfälle, um die Verschmutzung zu reduzieren und das Recycling der Ressourcen zu fördern; das zweite fordert, dass die betreffenden Abteilungen des Staatsrates sowie die lokalen Regierungen von der Ebene der Städte mit Stadtbezirken aufwärts und deren zuständige Abteilungen bei der Ausarbeitung der Planungen über die Bodennutzung und die Erschließung und Nutzung von Regionen, Einzugsgebieten und Gewässern die Einflüsse auf die Umwelt bewerten und einen speziellen Bericht oder eine gesonderte Erklärung darüber verfassen müssen.
Eine praktische Maßnahme des Staatlichen Umweltschutzamts war seit Oktober 2002 Inspektoren für 13 Schwerpunktprojekte des Staates wie die Qinghai-Tibet-Eisenbahnlinie und die Erdgasleitung von West- nach Ostchina zu entsenden, die die Bauarbeiten in Bezug auf die Umwelt kontrollieren, um Fehler wie in der Vergangenheit — bei der Fertigstellung und Abnahme zahlreiche Umweltschädigungen hinnehmen zu müssen — zu vermeiden.