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Die lokalen Volkskongresse und die lokalen Volksregierungen aller Ebenen |
Gemäß der gegenwärtig geltenden administrativen Einteilung des Landes
gibt es die Volkskongresse und Volksregierungen der Provinzen (autonomen
Gebiete, regierungsunmittelbaren Städte), der Kreise (Städte) und der Gemeinden
(Kleinstädte). Die lokalen Volkskongresse von der Kreisebene an aufwärts haben
ihre ständigen Aussch¨¹sse.
Die lokalen Volkskongresse aller Ebenen sind die lokalen Organe der
Staatsmacht. Sie
sind befugt, in ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten die wichtigen
Angelegenheiten zu bestimmen. Die Volkskongresse der Provinzen, der autonomen
Gebiete und der regierungsunmittelbaren Städte sind auch ermächtigt, lokale
Verordnungen und Vorschriften auszuarbeiten.
Die lokalen Volksregierungen aller Ebenen sind die lokalen Organe der
Staatsverwaltung der jeweiligen Ebene. Sie sind den Volkskongressen und ihren ständigen
Aussch¨¹ssen der jeweiligen Ebenen und den Organen der Staatsverwaltung der
nächsthöheren Ebenen verantwortlich und rechenschaftspflichtig, unterstehen der
einheitlichen F¨¹hrung des Staatsrats und leiten in ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten
die administrative Arbeit.
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