Der Nationale Volkskongress


Der Nationale Volkskongress ist das höchste Organ der Staatsmacht und besteht aus den Abgeordneten, die von den Provinzen, autonomen Gebieten, regierungsunmittelbaren Städten, Sonderverwaltungsgebieten und der Armee gewählt werden. Er ¨¹bt die legislative Gewalt des Staates aus und trifft die Entscheidungen ¨¹ber wichtige politische Fragen des Staates. Die Hauptkompetenzen des Nationalen Volkskongresses sind folgende: Er verbessert die Verfassung, ¨¹berwacht die Durchf¨¹hrung der Verfassung, erlässt und verbessert die grundlegenden Gesetze wie das Straf-, das Zivil- und das Staatsorganenrecht, ¨¹berpr¨¹ft und bewilligt die Pläne f¨¹r die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und die Staatshaushaltspläne sowie die Berichte ¨¹ber ihre Durchf¨¹hrung; er genehmigt die Einrichtung einer Provinz, eines autonomen Gebiets oder einer regierungsunmittelbaren Stadt und beschließt die Einrichtung und das System einer Sonderverwaltungszone; er fasst die Resolutionen in Frage von Krieg und Frieden; er wählt und bestimmt die f¨¹hrenden Persönlichkeiten der höchsten Staatsorgane: die Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses, den Staatspräsidenten und dessen Stellvertreter, den Ministerpräsidenten und andere Mitglieder des Staatsrates, den Vorsitzenden der Zentralen Militärkommission und ihre anderen Mitglieder, den Präsidenten des Obersten Volksgerichts und den Generalstaatsanwalt der Obersten Volksstaatsanwaltschaft. Der Nationale Volkskongress hat das Recht, die oben erwähnten Personen ihrer Ämter zu entheben.

Der Nationale Volkskongress wird f¨¹r die Dauer von f¨¹nf Jahren gewählt. Seine Tagungen finden jährlich einmal statt. In der Zeit zwischen den Tagungen des Nationalen Volkskongresses wird die Staatsmacht von seinem ständigen Organ ¡ª dem Ständigen Ausschuss ¡ª ausge¨¹bt. Der Ständige Ausschuss setzt sich aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär und anderen Mitgliedern zusammen. Der gegenwärtige Vorsitzende ist Li Peng.

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