|
|
|
Nach 15-jährigen
Anstrengungen Chinas haben am 10. November 2001 die Vertreter von
142 Mitgliedsländern der WTO auf ihrer 4. Versammlung auf
Ministerebene in Doha, Hauptstadt von Katar, die
„Vereinbarungen ¨¹ber den Beitritt der Volksrepublik China zur
WTO¡° ¨¹berpr¨¹ft und angenommen. Am 11. Dezember wurde China
offiziell das 143. Mitglied der WTO. Der WTO beizutreten war eine
strategische Entscheidung, die die chinesische Regierung angesichts
der wirtschaftlichen Globalisierung getroffen hatte. Damit ist eine
neue Phase der Öffnung Chinas nach außen eingeleitet.
Die Vorbereitungen f¨¹r
den Beitritt zur WTO hatte China bereits 1999 getroffen, indem die
wirtschaftlichen Gesetze und Verordnungen saniert wurden, die mit
dem Ausland zu tun haben. Alle Gesetze, gesetzlichen Verordnungen
und administrativen Regelungen, die mit den Bestimmungen der WTO
nicht zu vereinbaren sind, wurden oder werden revidiert bzw.
annulliert. Bis Ende 2001 hatten die zuständigen Abteilungen
des Staatsrats rund 2300 betreffende Gesetze und gesetzliche
Verordnungen ¨¹berarbeitet. Der Staatsrat gab eine Liste mit 221
administrativen Regelungen bekannt, die annulliert wurden. Der
Nationale Volkskongress hatte ebenfalls in diesem Jahr das
Urheberrechtsgesetz und das Warenzeichengesetz sowie das Gesetz f¨¹r
den Betrieb von Unternehmen mit chinesischer und ausländischer
Kapitalbeteiligung revidiert. Mit dem Gesetz f¨¹r den Betrieb von
Unternehmen in chinesischer und ausländischer Kooperation, dem
Gesetz f¨¹r ausländische Unternehmen und dem Patentgesetz, die
bereits im Jahr 2000 ¨¹berarbeitet worden waren, hat China die
Revidierungsarbeit von sechs Gesetzen beendet, die unmittelbar mit
dem Beitritt zur WTO im Zusammenhang standen. Die Ständige
Vertretung Chinas bei der Welthandelsorganisation wurde am 28.
Januar 2002 in Genf eröffnet.
|
¡¡
|