Die Verwirklichung der
Gleichberechtigung, der Geschlossenheit, der gegenseitigen
Hilfeleistung und der gemeinsamen Prosperität aller Nationalitäten
ist das grundlegende Prinzip der chinesischen Regierung bei der
Behandlung der nationalen Beziehungen. Nach diesem Prinzip führt
China das System der regionalen Autonomie der Nationalitäten durch,
nämlich unter der einheitlichen Führung des Staates in den von
nationalen Minderheiten konzentriert bewohnten Gebieten
entsprechende Institutionen einzurichten, die die Autonomie
ausüben, so dass die nationalen Minderheiten Herren über ihre
Regionen sind und die lokalen Angelegenheiten innerhalb ihrer
Nationalitäten selbst verwalten können. Außerdem sorgt der Staat
mit aller Kraft dafür, Kader und Fachkräfte aus den nationalen
Minderheiten an allgemeinen Hochschulen, speziellen Hochschulen
oder Instituten der Nationalitäten und besonderen Schulen für
Nationalitätenkader auszubilden. Darüber hinaus gewährt die
Zentralregierung den Regionen mit nationaler Autonomie finanzielle
und materielle Unterstützung, um die Entwicklung ihrer lokalen
Wirtschaft und Kultur zu fördern. Das „Gesetz über die regionale
Autonomie der Nationalitäten“, das auf der 2. Tagung des VI.
Nationalen Volkskongresses 1984 angenommen wurde, ist ein
grundlegendes Gesetz, das auf konkrete Weise die Durchführung des
Systems der regionalen Autonomie der Nationalitäten
sicherstellt.
Zur Zeit bestehen in China neben
fünf autonomen Gebieten auf Provinzebene — das Autonome Gebiet
Innere Mongolei, das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang, das
Autonome Gebiet Guangxi der Zhuang-Nationalität, das Autonome
Gebiet Ningxia der Hui-Nationalität und das Autonome Gebiet Tibet —
noch 30 autonome Bezirke und 120 autonome Kreise (Banner). Darüber
hinaus gibt es noch über 1300 Nationalitäten-Gemeinden. Die Organe
für die Ausübung der Autonomie sind die Volkskongresse und die
Volksregierungen der autonomen Gebiete, autonomen Bezirke und
autonomen Kreise (Banner). Die Vorsitzenden oder stellvertretenden
Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse der Volkskongresse der
verschiedenen Ebenen sowie die Vorsitzenden der autonomen Gebiete
und die Vorsteher der autonomen Bezirke und Kreise (Banner) sind
Bürger jener Nationalitäten, die die nationale regionale Autonomie
ausüben.
Die Organe für die Ausübung der
Autonomie haben neben den Funktionen und Befugnissen der lokalen
Staatsorgane der jeweiligen Ebenen noch weitere autonomische
Rechte. Beispielsweise können sie entsprechend den politischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten der jeweiligen
Nationalität Verordnungen über die Autonomie und spezifische
Ausführungsbestimmungen ausarbeiten; sie können selbst über die
Verwendung ihrer Einnahmen entscheiden; sie können selbstständig
die lokalen Angelegenheiten bezüglich des wirtschaftlichen Aufbaus
und der Bildung, der Wissenschaft, der Kultur und des Gesundheits-
und Sportwesens planen und regeln, das kulturelle Erbe der
Nationalitäten pflegen und die Entwicklung der Kultur der
Nationalitäten vorantreiben.