Die Volksgerichte sind die Organe
der Rechtsprechung des Staates. Neben dem Obersten Volksgericht,
das vom Staat eingerichtet wird, gibt es in den Provinzen,
autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren Städten die höheren,
die mittleren und die unteren Volksgerichte. Das Oberste
Volksgericht ist in China das höchste Organ der Rechtsprechung. Es
ist dem Nationalen Volkskongress und dessen Ständigem Ausschuss
verantwortlich und beaufsichtigt die Arbeit der Rechtsprechung der
lokalen Volksgerichte aller Ebenen und der speziellen Volksgerichte
wie Militärgerichte. Der jetzige Präsident des Obersten
Volksgerichts ist Xiao Yang.
Alle Rechtsfälle der Volksgerichte
werden öffentlich verhandelt, mit Ausnahme derjenigen, die
Staatsgeheimnisse, Sittlichkeitsdelikte oder Straftaten
Minderjähriger betreffen. Der Angeklagte hat das Recht auf
Verteidigung. Neben der Selbstverteidigung kann er einen
Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragen, sich aber auch
durch einen nahen Verwandten oder seinen Vormund verteidigen
lassen.